# taz.de -- Protest gegen Israels Rafah-Offensive: Festnahmen bei Palästina-De… | |
> Als die Polizei den Protestzug in Berlin auflöst, kommt es zu | |
> gewalttätigen Zusammenstößen. Zu hören waren auch antisemitische Parolen. | |
Bild: Laut Polizei war die Demo mit geschätzt rund 1.400 Teilnehmern größer … | |
Berlin dpa | Am Rande einer propalästinensischen Kundgebung in | |
Berlin-Kreuzberg und Neukölln ist es erneut zu gewalttätigen | |
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen. Als | |
die Demo auf der Sonnenallee am Mittwochabend von den Einsatzkräften | |
aufgelöst wurde, kam es zu einem Handgemenge, wie ein Reporter der | |
Deutschen Presse-Agentur beobachtete. | |
Zur Abschreckung wurde auch ein Wasserwerfer eingesetzt. Die Polizei nahm | |
mehrere Demonstranten in Gewahrsam, äußerte sich bis zum Morgen aber selbst | |
nicht zu etwaigen Gewalttaten, Festnahmen oder möglicherweise verletzten | |
Beamten. | |
Am Abend hatte eine Polizeisprecherin gesagt, die Demo sei mit geschätzt | |
rund 1.400 Teilnehmern größer ausgefallen als erwartet. Angemeldet waren | |
laut Polizei rund 1.000 Teilnehmer. Der Protestmarsch begann am | |
Oranienplatz und bewegte sich in Richtung Hermannplatz. Demonstrantinnen | |
und Demonstranten riefen unter anderem „Free Palestine“, aber auch [1][den | |
antisemitischen Spruch „Kindermörder Israel“]. Zu sehen waren auch Schilder | |
mit den Aufschriften „Berlin shall burn“ (Berlin soll brennen) und „Fuck | |
you Germany“ (Fick dich, Deutschland). | |
Schon am Dienstagabend war eine [2][propalästinensische Demonstration] in | |
Neukölln eskaliert. Polizisten wurden vereinzelt mit Steinen und Flaschen | |
angegriffen. Zudem sei Pyrotechnik gezündet worden, sagte eine | |
Polizeisprecherin. Rund 850 Menschen hatten sich nach Angaben der Polizei | |
versammelt. Letztlich wurde auch diese Demo am Endpunkt Hermannplatz von | |
den Einsatzkräften am späten Abend aufgelöst. | |
Insgesamt wurden nach Polizeiangaben 19 Strafverfahren eingeleitet wegen | |
tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wegen | |
besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, | |
Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Verwendens von Kennzeichen | |
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. | |
30 May 2024 | |
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