# taz.de -- Nahost-Konflikt in Berlin: (Un-)sagbare Parolen | |
> Eine Berlinerin wird für die Verwendung der Losung „From the River to the | |
> Sea“ verurteilt, doch die Strafbarkeit ist nicht unumstritten. | |
Bild: Schriftzug „From The River To The Sea“ auf einem Fenster der Humboldt… | |
Berlin taz | Das Amtsgericht Tiergarten hat am Dienstag eine Frau aus | |
Berlin wegen Verwendung der Parole [1][„From the River to the Sea – | |
Palastine will be free“] zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro | |
verurteilt. Die 22-Jährige soll die Parole auf einer verbotenen Versammlung | |
in Neukölln am 11. Oktober 2023 geäußert haben. | |
Dem Gericht kam es hier vor allem auf den Kontext – der zeitlichen Nähe zum | |
Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – an. Die Losung könne in | |
diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und | |
Befürwortung des Angriffs verstanden werden, begründete die Vorsitzende in | |
ihrem Urteil. | |
Die Verwendung der Parole ist umstritten, ein pauschales Verbot sei aber | |
rechtswidrig, entschied zuletzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof im | |
Juni. Das Gericht hatte damit einer Beschwerde gegen das Verbot der Parole | |
auf einer genehmigten Demonstration in München stattgegeben. | |
## Mannheimer Gericht widerspricht Bundesinnenministerium | |
Maßgeblich für eine Strafbarkeit ist nach geltender Rechtsprechung der | |
sogenannte „objektive Empfängerhorizont“ – also wie Unbeteiligte die Los… | |
verstehen. Laut einer Verfügung des [2][Bundesinnenministeriums] vom | |
November wird die Parole grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer sie | |
äußert, dem soll automatisch das Kennzeichen der Terrororganisation | |
zugeordnet werden. | |
Dieser Auffassung widersprach aber das Landgericht Mannheim Mitte Juni in | |
letzter Instanz. Aus Sicht der Kammer bleibe der Ausspruch „allgemein | |
gehalten“, dessen Geschichte sei komplex und „eine Zueigenmachung der | |
Parole durch die Hamas“ sei zu verneinen, so das Gericht in seiner | |
Urteilsbegründung. | |
Die Parole ist zwar an einer Stelle der Hamas-Charta von 2017 zu finden, | |
ihr Ursprung liegt aber vermutlich in der britischen Mandatszeit und wird | |
von [3][Palästinenser*innen] seit den 1960er-Jahren verwendet. Das | |
Urteil gegen die Berlinerin ist noch nicht rechtskräftig. | |
6 Aug 2024 | |
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## AUTOREN | |
Luisa Ederle | |
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