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# taz.de -- „From the River to the Sea“: Freispruch nach verbotener Paläst…
> Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches
> Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun
> freigesprochen.
Bild: Das Verbot der Parole ist rechtlich umstritten
Berlin taz | Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Studenten der Freien
Universität Berlin freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, Terrorpropaganda
verbreitet zu haben. Konkret hatte der 23-Jährige im Mai 2024 bei einer
propalästinensischen Versammlung die Parole „From the River to the Sea,
Palestine will be free“ gerufen.
Diese war am 2. November des Vorjahres von der damaligen Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) per Verfügung verboten worden, weil sie als
[1][Kennzeichnen der am gleichen Tag als Terrororganisation verbotenen
Hamas] gewertet wurde. Infolge der Verbotsverfügung war es bereits mehrfach
zu Verurteilungen von Personen sowie [2][Verboten von oder strengen
Auflagen für Demonstrationen] gekommen.
Dass [3][„From the River to the Sea“] als Kennzeichen der Hamas zu
verstehen sei, sah die Richterin am Freitag anders. Sie habe schon zuvor
Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die
Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der
Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren
Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen
handele.
Zwar versuche die [4][1987 gegründete Terrororganisation], sich den Spruch
zu eigen zu machen. Allerdings, so das Urteil, müsse dessen Ursprung in den
1960er und 1970er Jahren berücksichtigt werden. Anfangs habe die Parole
nicht – wie im Fall der Hamas – für die Auslöschung Israels, sondern für
die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen
britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden, der auch jüdische Menschen
einschließen sollte, so die LKA-Sachverständige.
## Kein Hinweis auf Hamas-Verbindung
Auch werde der Spruch von der Hamas in dieser Form gar nicht verwendet,
lediglich Teile davon oder in Abwandlung. Und im Übrigen nutzten andere
Akteur:innen, auch in Israel, ebenfalls Varianten der Parole.
Wenn der Satz, der häufig im gesprochenen Fließtext verwendet werde,
überhaupt den Charakter eines Kennzeichens irgendeiner Art erfülle, dann
sei im Fall des 23-jährigen Studenten kein Hinweis zu erkennen, dass er es
[5][als Hamas-Symbolik genutzt] hat, befand die Richterin. Ein Vorsatz sei
nicht zu erkennen.
Für Yaşar Ohle, den Anwalt des Angeklagten, ist der Freispruch keine
Überraschung: „Das Urteil zeigt, dass man, wenn man sich mit dem
Sachverhalt vertieft und unter Zuhilfenahme einer Sachverständigen
auseinandersetzt, nur zu diesem Ergebnis kommen kann.“ Die [6][Verbindung
zwischen der Parole und der Hamas] sei „konstruiert und vom
Bundesinnenministerium nicht haltbar“, sagte er der taz.
Auch die Richterin fand am Freitag deutliche Worte: Personen wegen des
Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“ anzuklagen,
halte sie für die „Kriminalisierung von politischem Protest“.
Für Noah Perreira, Sprecher der Studierendenorganisation „Hands off Student
Rights“, ist der Freispruch ein Zeichen „gegen die [7][Einschränkung der
Meinungsfreiheit], aber auch für alle, die sich kritisch zur deutschen
Außenpolitik äußern“, sagte Perreira der taz. Mehrere
Unterstützer:innen der propalästinensischen Gruppe waren zum Prozess
erschienen.
Dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird,
hält Anwalt Yaşar Ohle für wahrscheinlich.
20 Jun 2025
## LINKS
[1] /Nahost-Konflikt-in-Berlin/!6025310
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[3] /Geschwaerzte-Palaestinenser-Parole/!5971894
[4] /Pro-Palaestina-Bewegung-in-Berlin/!6012578
[5] /Pietaetlose-Propaganda-aus-den-USA/!6068873
[6] /Kontroversen-beim-Nahost-Konflikt/!6005829
[7] /Israels-Iran-Angriff/!6091717
## AUTOREN
Marco Fründt
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