# taz.de -- „From the River to the Sea“: Freispruch nach verbotener Paläst… | |
> Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches | |
> Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun | |
> freigesprochen. | |
Bild: Das Verbot der Parole ist rechtlich umstritten | |
Berlin taz | Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Studenten der Freien | |
Universität Berlin freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, Terrorpropaganda | |
verbreitet zu haben. Konkret hatte der 23-Jährige im Mai 2024 bei einer | |
propalästinensischen Versammlung die Parole „From the River to the Sea, | |
Palestine will be free“ gerufen. | |
Diese war am 2. November des Vorjahres von der damaligen Innenministerin | |
Nancy Faeser (SPD) per Verfügung verboten worden, weil sie als | |
[1][Kennzeichnen der am gleichen Tag als Terrororganisation verbotenen | |
Hamas] gewertet wurde. Infolge der Verbotsverfügung war es bereits mehrfach | |
zu Verurteilungen von Personen sowie [2][Verboten von oder strengen | |
Auflagen für Demonstrationen] gekommen. | |
Dass [3][„From the River to the Sea“] als Kennzeichen der Hamas zu | |
verstehen sei, sah die Richterin am Freitag anders. Sie habe schon zuvor | |
Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die | |
Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der | |
Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren | |
Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen | |
handele. | |
Zwar versuche die [4][1987 gegründete Terrororganisation], sich den Spruch | |
zu eigen zu machen. Allerdings, so das Urteil, müsse dessen Ursprung in den | |
1960er und 1970er Jahren berücksichtigt werden. Anfangs habe die Parole | |
nicht – wie im Fall der Hamas – für die Auslöschung Israels, sondern für | |
die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen | |
britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden, der auch jüdische Menschen | |
einschließen sollte, so die LKA-Sachverständige. | |
## Kein Hinweis auf Hamas-Verbindung | |
Auch werde der Spruch von der Hamas in dieser Form gar nicht verwendet, | |
lediglich Teile davon oder in Abwandlung. Und im Übrigen nutzten andere | |
Akteur:innen, auch in Israel, ebenfalls Varianten der Parole. | |
Wenn der Satz, der häufig im gesprochenen Fließtext verwendet werde, | |
überhaupt den Charakter eines Kennzeichens irgendeiner Art erfülle, dann | |
sei im Fall des 23-jährigen Studenten kein Hinweis zu erkennen, dass er es | |
[5][als Hamas-Symbolik genutzt] hat, befand die Richterin. Ein Vorsatz sei | |
nicht zu erkennen. | |
Für Yaşar Ohle, den Anwalt des Angeklagten, ist der Freispruch keine | |
Überraschung: „Das Urteil zeigt, dass man, wenn man sich mit dem | |
Sachverhalt vertieft und unter Zuhilfenahme einer Sachverständigen | |
auseinandersetzt, nur zu diesem Ergebnis kommen kann.“ Die [6][Verbindung | |
zwischen der Parole und der Hamas] sei „konstruiert und vom | |
Bundesinnenministerium nicht haltbar“, sagte er der taz. | |
Auch die Richterin fand am Freitag deutliche Worte: Personen wegen des | |
Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“ anzuklagen, | |
halte sie für die „Kriminalisierung von politischem Protest“. | |
Für Noah Perreira, Sprecher der Studierendenorganisation „Hands off Student | |
Rights“, ist der Freispruch ein Zeichen „gegen die [7][Einschränkung der | |
Meinungsfreiheit], aber auch für alle, die sich kritisch zur deutschen | |
Außenpolitik äußern“, sagte Perreira der taz. Mehrere | |
Unterstützer:innen der propalästinensischen Gruppe waren zum Prozess | |
erschienen. | |
Dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, | |
hält Anwalt Yaşar Ohle für wahrscheinlich. | |
20 Jun 2025 | |
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## AUTOREN | |
Marco Fründt | |
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