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# taz.de -- Ausweisung von Palästina-Aktivist:innen: Nächste Schlappe für Be…
> Nach dem Willen der Berliner Innenbehörde sollen vier
> Palästina-Aktivist:innen das Land verlassen. Das Gericht hat sich nun zum
> zweiten Mal dagegengestellt.
Bild: Protest gegen die Abschiebung der vier Aktivist:innen Mitte April an der …
Berlin dpa/taz | Bereits zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Berlin
im Streit um die Ausreise von drei EU-Bürger:innen und einer amerikanischen
Person nach der Teilnahme an antiisraelischen Protesten zugunsten der
Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte
ihnen die Abschiebung angedroht.
Schon am 10. April hatte das Gericht in einem ersten Eilverfahren der
[1][Beschwerde eines irischen Palästina-Aktivisten recht gegeben und den
Entzug der EU-Freizügigkeit gestoppt]. Am Dienstag hatte auch der zweite
Eilantrag Erfolg. Das bedeutet, dass auch die ebenfalls aus Irland
stammende Antragstellerin nicht abgeschoben werden darf, bis über ihre
Klage in der Hauptsache entschieden ist (Az.: VG 21 L 157/25).
Wann damit zu rechnen ist, sei derzeit nicht abzusehen, so das Gericht.
„Das kann gut und gern ein bis zwei Jahre dauern“, hatte Alexander Gorski
vom Anwaltsteam der Aktivist:innen beim ersten Urteil im April
prognostiziert. In beiden Fällen gilt der Bescheid des Berliner Landesamts
für Einwanderung (LEA) vorerst nicht.
Die Ausländerbehörde hatte den beiden EU-Bürgern aus Irland sowie einer
Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der
amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die
Entscheidung [2][mit deren Teilnahme an israelfeindlichen Protesten], bei
denen es zu Straftaten gekommen war.
## Innenbehörde weist auf Vorfälle an der FU hin
Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) argumentierte, von
den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der
Bundesrepublik aus. Sprangers Staatssekretär Christian Hochgrebe (ebenfalls
SPD) wies in dem Zusammenhang vor allem auf [3][gewaltsame Vorfälle an der
Freien Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024] hin.
Vermummte sollen damals mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln in das
Präsidiumsgebäude eingedrungen sein und Beschäftigte bedroht haben. Die FU
schätzte den entstandenen Sachschaden auf mehr als 100.000 Euro.
Zu ihrer Entscheidung im ersten Eilverfahren argumentierte das
Verwaltungsgericht, das LEA sei bei der Entscheidung über den Entzug der
EU-Freiheitsrechte „seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem
Maße“ nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versäumt, die
Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.
Auch die anderen Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht und wehren
sich nach Gerichtsangaben ebenfalls im Eilverfahren gegen die Entscheidung.
Über die Fälle entscheiden unterschiedliche Richter. Die Zuständigkeit der
Kammern richtet sich nach den Nachnamen der Kläger:innen.
Im Zusammenhang mit Protesten gegen die angedrohte Abschiebung der vier
Aktivist:innen war es Mitte April zu einer weiteren gewaltsamen
Uni-Besetzung gekommen. In dem Fall wurde [4][ein Hörsaal der
Humboldt-Universität von rund 90 Menschen gestürmt und verwüstet]. Auch
hier geht die Uni von Schäden zwischen 60.000 und 100.000 Euro aus.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es im
Untertitel „Nach dem Willen der Berliner Ausländerbehörde sollen vier
Palästina-Aktivist:innen das Land verlassen“. Tatsächlich war es aber der
Wille der Berliner Innenverwaltung. Die Ausländerbehörde hatte zunächst
widersprochen. Frag den Staat hat die Diskussion zwischen den beiden
Behörden [5][hier] dokumentiert. Danke für den Leserhinweis!
7 May 2025
## LINKS
[1] /Ausweisung-von-Palaestina-Aktivistinnen/!6081707
[2] /Palaestina-Aktivistinnen-in-Berlin/!6077488
[3] /Umgang-mit-Antisemitismus/!6063724
[4] /Hoersaal-Besetzung-an-der-HU-Berlin/!6082936
[5] https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/04/proteste-berlin-ausweisung/
## TAGS
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