# taz.de -- Umstrittene Palästinenserparole: „From the River …“ ist ver… | |
> Innenministerin Faeser sieht in der Palästinenserparole ein „Kennzeichen“ | |
> verbotener Gruppen. Bayern und Berlin setzen das Verbot bereits um. | |
Bild: Berlin, 4. November: Demonstration unter dem Motto „Freies Palästina“ | |
FREIBURG taz | Bereits Anfang November hat Bundesinnenministerin Nancy | |
Faeser (SPD) die Palästinenserparole „From the River to the Sea, Palestine | |
will be free“ verboten. Diese sei ein Kennzeichen der verbotenen | |
Organisationen Hamas und Samidoun. Sie hat damit eine zentrale Parole der | |
palästinensischen Bewegung für strafbar erklärt, ohne das Strafrecht zu | |
ändern und ohne den Bundestag oder die anderen Ressorts der Bundesregierung | |
zu beteiligen. | |
Wie aktuell bekannt wurde, wendet nicht nur die [1][Polizei in Berlin], | |
sondern auch die Staatsanwaltschaft in München das Verbot bereits an. | |
Die Parole ist hoch umstritten, weil die Formulierung „From the River to | |
the Sea“ den Fluss Jordan und das Mittelmeer meint, also das Gebiet, in dem | |
heute der Staat Israel liegt. Viele Beobachter:innen sehen in der | |
Parole daher eine Verneinung des Existenzrechts Israels. Ende Oktober hat | |
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) eine Initiative angekündigt, das | |
Strafgesetzbuch zu verschärfen. Eine Leugnung des Existenzrechts Israels | |
solle künftig strafbar sein, hier gebe es eine Strafbarkeitslücke. | |
## In der Regel nicht bestraft | |
Andere Stimmen, wie Ex-Bundesrichter Thomas Fischer, argumentierten, die | |
Parole „From the River …“ sei jedenfalls dann strafbar, wenn sie implizit | |
der „Billigung von Straftaten“ dient. Allerdings ist das Problem aktueller | |
propalästinensischer Kundgebungen weniger, dass die Hamas-Massaker vom 7. | |
Oktober bejubelt werden, [2][sie werden eher verschwiegen]. Die | |
Kundgebungen konzentrieren sich ganz auf Israels Angriffe auf den | |
Gazastreifen und damit verbundene zivile Opfer. Insofern konnte die Parole | |
an sich zuletzt in der Regel nicht bestraft werden. | |
Dennoch hat die Justizministerkonferenz am Freitag den Vorstoß Posecks nur | |
bedingt unterstützt. Der Beschluss lautete: Sollten sich in der Praxis | |
tatsächlich Schutzlücken ergeben, werden die Länder und | |
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) „schnellstmöglich gemeinsam mit | |
dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken | |
erarbeiten.“ | |
Grund für die Zurückhaltung könnte sein, dass Innenministerin Nancy Faeser | |
am 2. November [3][im Verbot des Netzwerks Samidoun und im | |
Betätigungsverbot für Hamas] jeweils die Parole „‚Vom Fluss bis zum Meer�… | |
(auf Deutsch oder in anderen Sprachen)“ als deren Kennzeichen verboten hat. | |
Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich nun wohl nach Paragraf 20 des | |
Vereinsgesetzes und Paragraf 86a Strafgesetzbuch strafbar. Es drohen | |
Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. | |
Das Verbot der Parole „From the River …“ wird aber sicher noch vor dem | |
Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Es könnte rechtswidrig sein, weil die | |
seit den 1960ern gebräuchliche Parole möglicherweise gar kein „Kennzeichen�… | |
der Organisationen Hamas (1987 gegründet) und Samidoun (2012 gegründet) | |
ist. Dass die Parole von Faeser als Kennzeichen von Hamas UND Samidoun | |
verboten wurde, spricht auch gegen ein Zeichen zur Unterscheidung von | |
Organisationen. | |
13 Nov 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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