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# taz.de -- Nach Verbot durch Bundesministerium: Prüfung der Parole
> Die Staatsanwaltschaft will klären, welche Folgen für Berlin das Verbot
> des Pro-Palästina-Slogans „From the River to the sea“ hat.
Bild: Pro-palästinensische Demonstrationen könnten noch genauer im Blick der …
Berlin taz | Auch in Berlin könnte es künftig strafrechtliche Folgen haben,
die propalästinensische Parole „From the River to the sea, Palestine will
be free“ wie jüngst bei Demonstrationen zu skandieren oder zu zeigen. Sie
steht für die Auslöschung Israels. Die hiesige Staatsanwaltschaft prüft
nach Informationen des Tagesspiegels, welche Folgen für Berlin das Verbot
der Parole hat, das vom SPD-geführten Bundesinnenministerium verfügt wurde.
Die entsprechende Fachabteilung werde sich in den kommenden Tagen damit
beschäftigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft [1][nach
Angaben der Zeitung]. Im Bundesland Bayern strebt man bereits an, das
Verbot konsequent umzusetzen.
Das Ministerium hatte eine Verbotsverfügung zur Terrororganisation Hamas
sowie zum Verein Samidoun veröffentlicht. Die listet Kennzeichen wie Logos
oder Schriftzüge auf, zu denen auch der genannte Satz gehört. „River“ mei…
dabei den Jordan, „Sea“ das Mittelmeer.
Laut Süddeutscher Zeitung [2][interpretiert die bayerische
Staatsanwaltschaft] das Vorgehen des Bundesministeriums als „eine klare
Ansage“. Die Verwendung der Parole verfolge man nach Paragraf 86 des
Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich [3][im August gegen eine
grundsätzliche Strafbarkeit gewandt]. Es urteilte damals, dass die Parole
„für sich genommen nicht antisemitisch sei und auch keinen Bezug zum
Völkermord aufweise“. Sie müsse „in erster Linie als Ruf nach Freiheit und
Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und
Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil
nahelegen würden“.
Regierungschef Kai Wegner (CDU) hielt dem am Samstag eine andere Sicht
entgegen. „From the river to the sea“ sei kein Spruch, den man aus Spaß
sage, sagte er beim [4][CDU-Landesparteitag zur Europawahl] 2024. „Deswegen
müssen wir gesetzliche Vorgaben schaffen, dass dieser Spruch klar bestraft
werden kann.“
13 Nov 2023
## LINKS
[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-vorstoss-zu-from-the-river-to-the-s…
[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/nahostkonflikt-palaestina-demos-parole-…
[3] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230056038
[4] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/11/berlin-cdu-europa-wahl-hildega…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Israel
Palästina
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Hamas
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Antisemitismus
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