# taz.de -- Nach Verbot durch Bundesministerium: Prüfung der Parole | |
> Die Staatsanwaltschaft will klären, welche Folgen für Berlin das Verbot | |
> des Pro-Palästina-Slogans „From the River to the sea“ hat. | |
Bild: Pro-palästinensische Demonstrationen könnten noch genauer im Blick der … | |
Berlin taz | Auch in Berlin könnte es künftig strafrechtliche Folgen haben, | |
die propalästinensische Parole „From the River to the sea, Palestine will | |
be free“ wie jüngst bei Demonstrationen zu skandieren oder zu zeigen. Sie | |
steht für die Auslöschung Israels. Die hiesige Staatsanwaltschaft prüft | |
nach Informationen des Tagesspiegels, welche Folgen für Berlin das Verbot | |
der Parole hat, das vom SPD-geführten Bundesinnenministerium verfügt wurde. | |
Die entsprechende Fachabteilung werde sich in den kommenden Tagen damit | |
beschäftigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft [1][nach | |
Angaben der Zeitung]. Im Bundesland Bayern strebt man bereits an, das | |
Verbot konsequent umzusetzen. | |
Das Ministerium hatte eine Verbotsverfügung zur Terrororganisation Hamas | |
sowie zum Verein Samidoun veröffentlicht. Die listet Kennzeichen wie Logos | |
oder Schriftzüge auf, zu denen auch der genannte Satz gehört. „River“ mei… | |
dabei den Jordan, „Sea“ das Mittelmeer. | |
Laut Süddeutscher Zeitung [2][interpretiert die bayerische | |
Staatsanwaltschaft] das Vorgehen des Bundesministeriums als „eine klare | |
Ansage“. Die Verwendung der Parole verfolge man nach Paragraf 86 des | |
Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln | |
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. | |
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich [3][im August gegen eine | |
grundsätzliche Strafbarkeit gewandt]. Es urteilte damals, dass die Parole | |
„für sich genommen nicht antisemitisch sei und auch keinen Bezug zum | |
Völkermord aufweise“. Sie müsse „in erster Linie als Ruf nach Freiheit und | |
Gleichberechtigung verstanden werden und nicht als Ausruf zu Gewalt und | |
Zerstörung, sofern nicht zwingende zusätzliche Anhaltspunkte das Gegenteil | |
nahelegen würden“. | |
Regierungschef Kai Wegner (CDU) hielt dem am Samstag eine andere Sicht | |
entgegen. „From the river to the sea“ sei kein Spruch, den man aus Spaß | |
sage, sagte er beim [4][CDU-Landesparteitag zur Europawahl] 2024. „Deswegen | |
müssen wir gesetzliche Vorgaben schaffen, dass dieser Spruch klar bestraft | |
werden kann.“ | |
13 Nov 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-vorstoss-zu-from-the-river-to-the-s… | |
[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/nahostkonflikt-palaestina-demos-parole-… | |
[3] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE230056038 | |
[4] https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/11/berlin-cdu-europa-wahl-hildega… | |
## AUTOREN | |
Stefan Alberti | |
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