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# taz.de -- Verfassungsschutz stuft AfD Sachsen ein: Erwiesen rechtsextrem
> Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt stuft der Verfassungsschutz den dritten
> Landesverband der AfD als „unzweifelhaft“ verfassungsfeindlich ein.
Bild: Der sächsische Landesverband der AFD wurde als „unzweifelhaft“ verfa…
Berlin taz | Der sächsische Landesverband der AfD ist erwiesen
rechtsextrem. Zu diesem Ergebnis kommt das zuständige Landesamt für
Verfassungsschutz (LfV), das die AfD zuvor vier Jahre lang beobachtet und
ein 134-seitiges Gutachten erstellt hat. Die AfD sei „mit sofortiger
Wirkung als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung einzustufen“, heißt
es.
Äußerungen von Parteifunktionären und politische Forderungen belegten „in
der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband
verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so Dirk-Martin Christian, Präsident
des LfV. Und weiter: „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD
Sachsen bestehen keine Zweifel mehr.“
Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD zunächst als Prüffall, seit
Februar 2021 als sogenannten Verdachtsfall beobachtet. Bereits im April
wurde die [1][Jugendorganisation der AfD], der sächsische Landesverband der
Jungen Alternative, als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung
eingestuft. Der Landesverband ist [2][nach Thüringen] und
[3][Sachsen-Anhalt] nun der Dritte, dem der Verfassungsschutz eindeutig
verfassungsfeindliche Ziele bescheinigt. Mit der Einstufung stehen diese
auf einer Ebene mit der NPD. Im kommenden Jahr wird in Sachsen der Landtag
neu gewählt, nach Umfragen könnte die AfD dabei stärkste Kraft werden.
„Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt
sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren
‚Flügel‘ hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen
geistiger Vater und Anführer der [4][Rechtsextremist Björn Höcke] ist und
das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und
dominiert“, so LfV-Präsident Christian weiter. Von rechtsextremen
Äußerungen führender AfD-Politiker*innen gebe es keine öffentlichen
Distanzierungen. Die Partei erscheine nach außen wie ein „monolithischer
Block“.
## Landespartei verfolgt Ethnopluralismus
Dem Gutachten zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des
AfD-Landesverbands gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung, zum Beispiel in der Migrationsfrage gegen die
im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. „Die Landespartei
verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten
Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus“,
heißt es.
Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen
Kriterien richten. „Ein solches Volksverständnis ist jedoch mit dem
Grundgesetz unvereinbar“, heißt es in dem Gutachten.
Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung
und Benachteiligung fremder Völker, also von Migrant*innen und
ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter
Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht. „Eine derart
rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen
öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen
Nationalsozialismus“, urteilt LfV-Chef Christian.
Führende Vertreter der Landespartei, so heißt es in dem Gutachten,
verwendeten in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig
ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremen Szene, wie „Der Große
Austausch“, „Umvolkung“ oder die Forderung nach „Remigration“. Der
AfD-Landesverband vertritt laut Gutachten zudem „typische
völkisch-nationalistische Positionen“ und bedient sich zudem gängiger
antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen.
## Gesamt-AfD ist rechtsextremistischer Verdachtsfall
„Die sächsische AfD hat während der Verdachtsfallprüfung die Anzahl ihrer
Kooperationspartner aus dem rechtsextremistischen Spektrum weiter
ausgedehnt und ist inzwischen fast mit sämtlichen relevanten
rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt“, so Christian weiter. „Auch
insoweit kann es als gesichert gelten, dass die Partei Bestrebungen gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.“
Viel spricht dafür, dass die Sachsen-AfD juristisch gegen die Einstufung
vorgehen wird. „Ich gehe fest davon aus, dass wir dagegen klagen werden“,
sagte Landesvorstandsmitglied Sebastian Wippel der taz. Formal brauche es
dafür aber einen Beschluss des Landesvorstands.
Anders als die drei Landesverbände ist die AfD als [5][Gesamtpartei als
rechtsextremistischer Verdachtsfall] eingestuft, das ist eine Stufe
darunter. Gegen diese Einstufung hat die Partei geklagt, ist damit vor dem
Verwaltungsgericht in Köln aber weitgehend gescheitert. Nun liegt der Fall
beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Das wird am 27. Februar 2024 über
dieses und zwei weitere Berufungsverfahren der AfD mündlich verhandeln. In
den beiden anderen Fällen geht es um den offiziell aufgelösten „Flügel“ …
Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.
8 Dec 2023
## LINKS
[1] /Rechtsextreme-Jugendorganisation-der-AfD/!5928815
[2] /AfD-Thueringen-erwiesen-rechtsextrem/!5772158
[3] /AfD-Sachsen-Anhalt-eingestuft/!5971844
[4] /Verfahren-wegen-Beleidigung-eingestellt/!5968418
[5] /Einstufung-der-AfD-als-Verdachtsfall/!5750835
## AUTOREN
Sabine am Orde
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