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# taz.de -- Propalästinensische Demos am Wochenende: Freiheit der Andersdenken…
> Das Demonstrationsrecht ist ein Wert an sich. Auch Parolen, die die
> Mehrheit unerträglich findet, sind geschützt – gut so.
Bild: Demonstration in Berlin am 04.11.2023
In ganz Deutschland sind [1][am Wochenende Palästinenser:innen und
Unterstützer:innen auf die Straße gegangen], um gegen die israelische
Militäroperation in Gaza und für ein freies Palästina zu demonstrieren.
Unabhängig vom Inhalt ist es gut, dass diese Demonstrationen stattfinden
konnten. Kurz nach den Hamas-Massakern vom 7. Oktober sah das noch anders
aus. [2][Damals wurden in vielen deutschen Städten propalästinensische
Kundgebungen weitgehend verboten].
Das Demonstrationsrecht ist ein Recht der Minderheiten, daran muss immer
wieder erinnert werden. Seine Garantie ist dort relevant, wo die
Mehrheitsgesellschaft von „unerträglichen Parolen“ redet und Verbote
fordert. Das Demonstrationsrecht schützt nicht nur nützliche Anliegen – wer
soll das auch entscheiden? –, sondern ist in einer freiheitlichen
Gesellschaft ein Wert an sich. Zivilgesellschaft, das sind nicht nur die
„Guten“.
Natürlich führt ein liberales Demonstrationsrecht dazu, dass vor dem
Brandenburger Tor oder dem Berliner Fernsehturm Parolen gerufen werden, die
der deutschen Regierungspolitik diametral gegenüberstehen. Solche Bilder
schwächen aber nicht die deutsche Staatsräson, die völlig zu Recht zum
Schutz für Israel steht. Sie stärken vielmehr Deutschlands Glaubwürdigkeit
im weltweiten Eintreten für Grundrechte.
Es ist doch peinlich, dass Außenministerin Annalena Baerbock vorige Woche
in Aserbaidschan den Journalist:innen erklären musste, warum in
Deutschland so viele Demonstrationen verboten werden, um anschließend
wieder zu kritisieren, dass Aserbaidschan Oppositionelle unterdrückt.
## Die Grenze ist das Strafrecht
Die Grenze für die Demonstrationsfreiheit markiert das Strafrecht. Das
Rufen strafbarer volksverhetzender Parolen wie „Tod den Juden“ ist
natürlich auch auf Versammlungen verboten. [3][Wenn die Berliner Polizei
aber bereits alle „israelfeindlichen“ Parolen] verbietet, geht das zu weit.
Bei Meinungsäußerungen ist das Strafrecht ohnehin stets eng auszulegen.
Wichtig ist auch, dass bei den Prognosen, ob es zu Straftaten kommen wird,
mit Augenmaß gehandelt wird. Es kann für ein Verbot nicht genügen, dass in
der Vergangenheit bei einem anderen Veranstalter in einer anderen Stadt
strafbare Parolen skandiert wurden.
Demonstrationen müssen in Deutschland nicht genehmigt werden, sie sind per
se erlaubt. Verbote sind die absolute Ausnahme; in der Regel genügen
Auflagen. Wenn hiergegen verstoßen wird, kann die Polizei ein
volksverhetzendes Plakat beschlagnahmen und muss nicht gleich die ganze
Kundgebung auflösen. So wurde an diesem Wochenende auch weithin in
Deutschland verfahren. Ganz unabhängig vom Inhalt der Kundgebungen ist das
ein Erfolg.
5 Nov 2023
## LINKS
[1] /Pro-Palaestinensische-Demo-in-Berlin/!5970809
[2] /Umgang-mit-propalaestinensischen-Demos/!5965168
[3] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/demo-berlin-duesseld…
## AUTOREN
Christian Rath
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Der 9. November
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
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