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# taz.de -- Palästinenser-Demonstration: Verwaltungsgericht prüft Verbot
> Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das
> Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht.
Bild: Demonstration von Palestinenser:innen in Berlin am 8. April in Berlin
Berlin dpa | Die Entscheidung der Berliner Polizei, eine für diesen Samstag
geplante Palästinenser-Demonstration zu verbieten, beschäftigt nun das
Verwaltungsgericht. Es sei ein entsprechender Eilantrag gegen die
Entscheidung eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am
Freitagnachmittag. Das Verwaltungsgericht sollte noch am Freitag darüber
entscheiden.
Die Berliner Polizei [1][hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten] – eine
für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration
am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen
Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen.
Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den
Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen,
Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von
Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur
Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der
Demonstration am Sonntag zunächst nicht.
14 Apr 2023
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[1] /Nach-antisemitischen-Parolen-in-Berlin/!5927984
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