# taz.de -- Palästinenser-Demonstration: Verwaltungsgericht prüft Verbot | |
> Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das | |
> Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht. | |
Bild: Demonstration von Palestinenser:innen in Berlin am 8. April in Berlin | |
BERLIN dpa | Die Entscheidung der Berliner Polizei, eine für diesen Samstag | |
geplante Palästinenser-Demonstration zu verbieten, beschäftigt nun das | |
Verwaltungsgericht. Es sei ein entsprechender Eilantrag gegen die | |
Entscheidung eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am | |
Freitagnachmittag. Das Verwaltungsgericht sollte noch am Freitag darüber | |
entscheiden. | |
Die Berliner Polizei [1][hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten] – eine | |
für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration | |
am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen | |
Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen. | |
Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den | |
Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen, | |
Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von | |
Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur | |
Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der | |
Demonstration am Sonntag zunächst nicht. | |
14 Apr 2023 | |
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