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# taz.de -- Klima-Urteil vom Verfassungsgericht: Kein Recht auf Tempolimit
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Klage von klimabesorgten
> Bürger:innen zum Verkehr ab. Aussichtsreichere Verfahren stehen noch
> an.
Bild: Nix ist mit Tempolimit auf deutschen Autobahnen – so sieht es das Bunde…
Karlsruhe taz | Einzelne Bürger:innen können mit einer
Verfassungsbeschwerde kein Tempolimit auf Autobahnen erzwingen. Das
entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag
veröffentlichten Beschluss. Ein Mann und eine Frau, die sich ohne
Anwält:in an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatten, kritisierten
die unzureichende Klimapolitik. [1][Vor allem im Verkehrssektor] sei es
unwahrscheinlich, dass das bis 2030 zugewiesene CO2-Budget eingehalten
werden kann, argumentierten sie. Wenn jetzt keine ausreichenden
Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgase unternommen werden, drohten
ihnen (wie allen Bürger:innen) gegen Ende des Jahrzehnts umso heftigere
Grundrechtseinschränkungen.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich dagegen, dass der Gesetzgeber
insbesondere kein Tempolimit auf Autobahnen eingeführt habe. Eine Abwägung
zwischen der heutigen Freiheit, auf der Autobahn ohne Tempolimit fahren zu
können, und drohenden Grundrechtseinschränkungen in der Zukunft spreche
eindeutig für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage nun relativ brüsk abgelehnt.
Es sei keine individuelle Grundrechtsverletzung durch das fehlende
Tempolimit aufgezeigt worden, so die Richter:innen. Sie machen klar,
dass Bürger:innen keine einzelnen Klimaschutzmaßnahmen einfordern
können, auch keine speziell im Verkehrsbereich. Denn die Verschiebung der
Reduktionslasten in die Zukunft könne nicht einer einzelnen Unterlassung
zugerechnet werden, sondern nur der Klimapolitik insgesamt. (Az.: 1 BvR
2146/22)
Diese Argumentation entspricht auch dem Klimaschutzbeschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Damals hatte Karlsruhe zwar
den Klimaschutz zum Staatsziel erklärt. Außerdem hatte das Gericht
festgestellt, dass mit zunehmendem Klimawandel das Ziel der
Klimaneutralität bei staatlichen Abwägungen zunehmend an Gewicht gewinnen
müsse. Aber zugleich ließ Karlsruhe der Politik „Gestaltungsspielräume“,
wie die Ziele konkret erreicht werden sollen.
## DUH gegen Verkehrsminister Wissing
Federführende Richterin des spektakulären Beschlusses von 2021 war die
Juraprofessorin Gabriele Britz. Sie hat auch die Ablehnung der aktuellen
Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Als Verfassungsrichterin dürfte es wohl
ihr letztes Wort zum Klimaschutz gewesen sein. Britz’ Amtszeit endet am 1.
Februar. Bald darauf wird sie in Karlsruhe ausscheiden.
Erfolgversprechender sind derzeit wohl [2][Klimaklagen beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg]. Dort kann geltend gemacht
werden, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus dem deutschen
Klimaschutzgesetz nicht einhält. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat schon
mehrere derartige Klagen eingereicht, über die im ersten Halbjahr 2023
verhandelt werden soll.
Insbesondere wurden von der DUH auch die klimapolitischen Sofortprogramme
von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) beanstandet, da sie nicht
aufzeigen, wie die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2030 erreicht werden
können.
17 Jan 2023
## LINKS
[1] /Nicht-genuegend-CO2-Minderung-bis-2030/!5888706
[2] /Zu-hohe-CO2-Emissionen-im-Verkehr/!5876390
## AUTOREN
Christian Rath
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