| # taz.de -- Klima-Urteil vom Verfassungsgericht: Kein Recht auf Tempolimit | |
| > Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Klage von klimabesorgten | |
| > Bürger:innen zum Verkehr ab. Aussichtsreichere Verfahren stehen noch | |
| > an. | |
| Bild: Nix ist mit Tempolimit auf deutschen Autobahnen – so sieht es das Bunde… | |
| Karlsruhe taz | Einzelne Bürger:innen können mit einer | |
| Verfassungsbeschwerde kein Tempolimit auf Autobahnen erzwingen. Das | |
| entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag | |
| veröffentlichten Beschluss. Ein Mann und eine Frau, die sich ohne | |
| Anwält:in an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatten, kritisierten | |
| die unzureichende Klimapolitik. [1][Vor allem im Verkehrssektor] sei es | |
| unwahrscheinlich, dass das bis 2030 zugewiesene CO2-Budget eingehalten | |
| werden kann, argumentierten sie. Wenn jetzt keine ausreichenden | |
| Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgase unternommen werden, drohten | |
| ihnen (wie allen Bürger:innen) gegen Ende des Jahrzehnts umso heftigere | |
| Grundrechtseinschränkungen. | |
| Die Verfassungsbeschwerde richtete sich dagegen, dass der Gesetzgeber | |
| insbesondere kein Tempolimit auf Autobahnen eingeführt habe. Eine Abwägung | |
| zwischen der heutigen Freiheit, auf der Autobahn ohne Tempolimit fahren zu | |
| können, und drohenden Grundrechtseinschränkungen in der Zukunft spreche | |
| eindeutig für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage nun relativ brüsk abgelehnt. | |
| Es sei keine individuelle Grundrechtsverletzung durch das fehlende | |
| Tempolimit aufgezeigt worden, so die Richter:innen. Sie machen klar, | |
| dass Bürger:innen keine einzelnen Klimaschutzmaßnahmen einfordern | |
| können, auch keine speziell im Verkehrsbereich. Denn die Verschiebung der | |
| Reduktionslasten in die Zukunft könne nicht einer einzelnen Unterlassung | |
| zugerechnet werden, sondern nur der Klimapolitik insgesamt. (Az.: 1 BvR | |
| 2146/22) | |
| Diese Argumentation entspricht auch dem Klimaschutzbeschluss des | |
| Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021. Damals hatte Karlsruhe zwar | |
| den Klimaschutz zum Staatsziel erklärt. Außerdem hatte das Gericht | |
| festgestellt, dass mit zunehmendem Klimawandel das Ziel der | |
| Klimaneutralität bei staatlichen Abwägungen zunehmend an Gewicht gewinnen | |
| müsse. Aber zugleich ließ Karlsruhe der Politik „Gestaltungsspielräume“, | |
| wie die Ziele konkret erreicht werden sollen. | |
| ## DUH gegen Verkehrsminister Wissing | |
| Federführende Richterin des spektakulären Beschlusses von 2021 war die | |
| Juraprofessorin Gabriele Britz. Sie hat auch die Ablehnung der aktuellen | |
| Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Als Verfassungsrichterin dürfte es wohl | |
| ihr letztes Wort zum Klimaschutz gewesen sein. Britz’ Amtszeit endet am 1. | |
| Februar. Bald darauf wird sie in Karlsruhe ausscheiden. | |
| Erfolgversprechender sind derzeit wohl [2][Klimaklagen beim | |
| Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg]. Dort kann geltend gemacht | |
| werden, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus dem deutschen | |
| Klimaschutzgesetz nicht einhält. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat schon | |
| mehrere derartige Klagen eingereicht, über die im ersten Halbjahr 2023 | |
| verhandelt werden soll. | |
| Insbesondere wurden von der DUH auch die klimapolitischen Sofortprogramme | |
| von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) beanstandet, da sie nicht | |
| aufzeigen, wie die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2030 erreicht werden | |
| können. | |
| 17 Jan 2023 | |
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| [1] /Nicht-genuegend-CO2-Minderung-bis-2030/!5888706 | |
| [2] /Zu-hohe-CO2-Emissionen-im-Verkehr/!5876390 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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