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# taz.de -- Frauenrechte in Deutschland: Paragraf 218-Kommission verzögert
> Eigentlich sollte im Bundestag längst eine Kommission darüber
> diskutieren, ob der Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
> werden kann.
Bild: Demos gegen Paragraf 218 gibt es schon lange: Hier im Jahr 2015 in Berlin
Berlin taz | Die geplante [1][Kommission zum Paragraf 218] im
Strafgesetzbuch (StGB) verzögert sich. Im derzeitigen Koalitionsvertrag ist
festgelegt, dass „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb
des Strafgesetzbuches“ in einer solchen Kommission geprüft werden soll.
Der taz liegt eine schriftliche Anfrage von [2][Linken-Abgeordneten Heidi
Reichinnek] vor, wonach laut Sabine Dittmar (SPD), Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium, „ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung
der Kommission noch nicht feststeht“.
Begründet wird dies damit, dass „der Austausch innerhalb der
Bundesregierung über die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin noch nicht abgeschlossen ist“.
Möglichkeiten zur [3][Legalisierung der Eizellspende] und der
„altruistischen Leihmutterschaft“ sollen in derselben Kommission überprüft
werden.
## Hinhaltetaktik der Regierung?
„Die Regierung verstrickt sich mal wieder im Kompetenzgerangel und am Ende
passiert: nichts“, kritisiert Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der
Linken. „Es wirkt wie eine Hinhaltetaktik. Es ist Anfang Dezember und die
Regierung kann immer noch nicht den Zeitpunkt nennen, wann die Kommission
ihre Arbeit aufnehmen soll“, so Reichinnek. Im August hatte
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) noch darauf hingewiesen, dass die
Kommission nach der Sommerpause „zügig eingesetzt“ werde.
Anfang November lagen der taz Informationen vor, nach denen sich die
Kommission im selben Monat zusammenfinden werde. Auch das ist nicht
geschehen. „Die Ampel-Koalition wurde besonders von Frauen und
Feminist*innen als lange erhoffte Chance wahrgenommen. Die Kommission
muss endlich ihre Arbeit aufnehmen, damit Paragraf 218 aus dem
Strafgesetzbuch gestrichen werden kann“, fordert Reichinnek die Koalition
auf und weist daraufhin, dass auch noch nicht feststehe, wer an der
Kommission teilnehmen wird.
Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), der am Donnerstag ein Papier mit
Vorschlägen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des
StGBs vorstellen wird, spricht sich für ein baldiges Einsetzen der
Kommission aus: „Die Kommission der Bundesregierung ist ein enorm wichtiges
Vorhaben mit einem absehbar dichten Arbeitsprogramm. Ich hoffe sehr, dass
sie zeitnah eingesetzt wird“, so Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Durch den Paragraf 218 im StGB sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
verboten, lediglich in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und nach
vorheriger Beratung bleibt der Abbruch straffrei. Feminist:innen setzen
sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung des Paragrafen 218 ein, [4][der
Ärzt:innen] und Schwangere bei einem Abbruch unter Strafe stellt. Die
Urfassung entstand im Jahr 1871. Ob der Paragraf tatsächlich aus dem StGB
gestrichen wird, ist unklar: Die Grüne Familienministerin Lisa Paus spricht
sich dafür aus, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will an dem
Paragrafen festhalten.
Korrektur: In einer vorherigen Fassung war davon die Rede, dass
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sich für eine Streichung des
Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch einsetzt. Das ist nicht der Fall.
4 Dec 2022
## LINKS
[1] /Selbstbestimmt-leben/!5859268
[2] /Kandidatur-fuer-Linkenvorsitz/!5857213
[3] /Debatte-um-Eizellspenden/!5861180
[4] /Aerztin-ueber-Paragraf-219a/!5862865
## AUTOREN
Nicole Opitz
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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Reproduktionsmedizin
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