# taz.de -- Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Bundesregierung beruft Ko… | |
> Das Abtreibungsrecht ist eines der heikelsten politischen Themen. Eine | |
> Kommission soll prüfen, ob es Regelungen außerhalb des Strafrechts geben | |
> soll. | |
Bild: Streitfall Paragraph 218: Der Gesundheitsminister erwartet eine emotional… | |
BERLIN epd | In der Debatte um eine [1][mögliche Regelung des | |
Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts] hat die Bundesregierung | |
eine Expertenkommission berufen. Wie ein Sprecher des | |
Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag bestätigte, [2][sind 18 | |
Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht berufen | |
worden]. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder, nämlich 15, sind | |
Frauen, darunter die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, | |
Christiane Woopen. Die Kommission werde zeitnah ihre Arbeit aufnehmen, hieß | |
es. | |
SPD, Grüne und FDP hatten während der Koalitionsverhandlungen keine | |
Entscheidung darüber getroffen, ob der zunehmend [3][umstrittene Paragraf | |
zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden | |
soll]. Vereinbart wurde im Koalitionsvertrag, eine „Kommission zur | |
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen, die | |
eine Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des | |
Strafgesetzbuches prüfen soll. Die Kommission soll sich zudem mit | |
Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften | |
befassen. | |
Dem Gremium gehören als Expertinnen und Experten aus der Medizin neben | |
Woopen die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm, die Ärztinnen Stephanie | |
Wallwiener und Katharina Hancke, der Psychologe Bernhard Strauß und die | |
Medizinethikerin Claudia Wiesemann an. Berufen wurde zudem die Biologin | |
Sigrid Graumann, die dem aktuellen Ethikrat angehört. Zu den Expertinnen | |
und Experten für Verfassungsrecht in dem Gremium gehören Frauke | |
Brosius-Gersdorf, Paulina Starski, Friederike Wapler und die | |
Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs in Hessen, Ute Sacksofsky. | |
Für den Bereich Recht wurden zudem die Präsidentin des Deutschen | |
Juristinnenbunds, Maria Wersig, die Strafrechtlerinnen Bettina Weißer und | |
Liane Wörner, Susanne Lilian Gössl und der Familienrechtler Tobias Helms | |
berufen. Zudem werden dem Gremium die Gesundheitswissenschaftlerin und | |
Sozialforscherin Daphne Hahn sowie der Medizinrechtler Jochen Taupitz | |
angehören. Die Mitglieder sind ausschließlich Professorinnen und | |
Professoren. | |
## Lauterbach: gesellschaftlich respektierten Konsens erzielen | |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dem „Spiegel“ vorab, | |
ihm sei bewusst, dass [4][mit der Kommission eine „emotionsgeladene | |
Diskussion“ angestoßen werde]. Ziel des Prozesses sei es, alle Seiten | |
mitzunehmen und „zu einem gesellschaftlich respektierten Konsens zu | |
kommen“. | |
Auch im Kabinett scheint das Thema umstritten. [5][Bundesfamilienministerin | |
Lisa Paus (Grüne)] hatte wiederholt deutlich gemacht, dass sie für eine | |
Streichung des Paragrafen ist, weil nach ihrer Auffassung das Strafrecht | |
nicht der richtige Ort dafür ist. Aus dem Haus von Bundesjustizminister | |
Marco Buschmann (FDP) kamen dagegen verfassungsrechtliche Vorbehalte. Die | |
jetzige Regelung im Strafrecht geht wesentlich auf Urteile des | |
Bundesverfassungsgerichts zurück. | |
Ob eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode realistisch ist, | |
hängt auch davon ab, wie lange sich die Kommission für die Beratungen Zeit | |
nimmt. Dazu wurden am Dienstag noch keine Angaben gemacht. Der Paragraf 218 | |
im Strafgesetzbuch verbietet grundsätzlich den Schwangerschaftsabbruch. | |
Eine Abtreibung bleibt aber straffrei, wenn sie innerhalb der Frist von | |
drei Monaten erfolgt und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch | |
genommen hat. | |
Erlaubt ist ein Schwangerschaftsabbruch zudem nach einer Vergewaltigung und | |
wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Kritikerinnen der aktuellen | |
Regelung sehen die Rechte von Frauen durch Paragraf 218 eingeschränkt. Die | |
Ampel-Koalition hatte im vergangenen Jahr bereits den Paragrafen 219a, der | |
Werbung für Abtreibung verboten, damit aber auch die Möglichkeit zur | |
Information eingeschränkt hatte, abgeschafft. | |
28 Feb 2023 | |
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