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# taz.de -- Beschluss des Bundeskabinetts: Paragraf 219a ist fast Geschichte
> Ärzt:innen sollen zukünftig über die Methoden von
> Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Aus der Opposition kommt
> Kritik.
Bild: Endlich „Weg mit dem Paragraphen 219a“: Das Kabinett hat dessen Aufhe…
Das Bundeskabinett hat die Aufhebung des Paragrafen 219a des
Strafgesetzbuchs am Mittwoch beschlossen. Der Paragraf verbietet die
„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und ist seit Längerem
umstritten, denn er erschwert ungewollt schwangeren Frauen und Menschen mit
Uterus den Zugang zu sachlichen Informationen.
2019 hatte eine Reform des Paragrafen Ärzt:innen zwar ermöglicht, darüber
zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Anzugeben,
welche Methoden sie dabei anwenden, blieb weiterhin verboten.
Durch die Aufhebung des Paragrafen 219a dürfen Ärzt:innen diese
detaillierten Informationen über die Methoden des Abbruchs, gesetzliche
Regelungen oder Fristen auch online zur Verfügung stellen, ohne eine
Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der den neuen Gesetzentwurf
vorgelegt hatte, nannte die bisherige Regelung eine „Absurdität des
deutschen Rechtssystems“. Denn gerade Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen,
könnten am besten sachlich über diese informieren. Ihnen dürfe durch die
Bereitstellung der Informationen keine Strafverfolgung mehr drohen. „Das
passt nicht in unsere Zeit“, stellte Buschmann klar.
## Keine reißerische Werbung für Abbrüche
Sorgen, dass Schwangerschaftsabbrüche jetzt ähnlich wie Kreuzfahrten
beworben werden könnten, hält Buschmann für unbegründet. Das widerspreche
schon dem Standesrecht der Ärzt:innen. Trotzdem sei durch die Aufnahme von
Schwangerschaftsabbrüchen in das Heilmittelwerbegesetz Vorsorge geleistet
und reißerische oder irreführende Werbung für Abbrüche bliebe verboten.
Auch an dem Schutz für das ungeborene Leben hätte sich nichts geändert.
Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) bezeichnete die Aufhebung des
Paragrafen 219a als „längst überfällig“. Mit dem Beschluss stärke die
Bundesregierung jetzt „das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig“.
Denn „Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen
individuelle Beratung und Unterstützung – und keine Verbote“, erklärte si…
## „Ein Menschenrecht“
Der Kabinettsbeschluss sei somit ein erster wichtiger Schritt, um die
reproduktiven Rechte der Frauen zu stärken. Darüber hinaus kündigte Spiegel
an, die Bundesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch eine
Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen, um die damit
verbundenen komplexen Fragen zu klären. „Die selbstbestimmte
Familienplanung ist ein Menschenrecht“, erklärte die Ministerin.
„Deutschland ist verpflichtet, dieses Menschenrecht zu wahren und effektiv
durchzusetzen.“
Denn trotz der Abschaffung des Paragrafen 219a werden
Schwangerschaftsabbrüche weiterhin durch den Paragraf 218 des
Strafgesetzbuchs kriminalisiert und gelten als Straftat.
Kritik gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a kommt aus der Opposition:
Günter Krings (CDU) erklärte, dass den betroffenen Frauen so nicht geholfen
werde und der Staat stattdessen seine Verpflichtung, das ungeborene Leben
zu schützen, missachte.
Noch ist die Abschaffung von 219a nicht endgültig, der Gesetzentwurf muss
noch im Bundesrat und Bundestag beraten werden.
9 Mar 2022
## AUTOREN
Sophie Fichtner
## TAGS
Ampel-Koalition
§219a
Schwerpunkt Abtreibung
Gesundheitspolitik
Frauenrechte
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
Paragraf 218
§219a
Kristina Hänel
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