# taz.de -- Beschluss des Bundeskabinetts: Paragraf 219a ist fast Geschichte | |
> Ärzt:innen sollen zukünftig über die Methoden von | |
> Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Aus der Opposition kommt | |
> Kritik. | |
Bild: Endlich „Weg mit dem Paragraphen 219a“: Das Kabinett hat dessen Aufhe… | |
Das Bundeskabinett hat die Aufhebung des Paragrafen 219a des | |
Strafgesetzbuchs am Mittwoch beschlossen. Der Paragraf verbietet die | |
„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ und ist seit Längerem | |
umstritten, denn er erschwert ungewollt schwangeren Frauen und Menschen mit | |
Uterus den Zugang zu sachlichen Informationen. | |
2019 hatte eine Reform des Paragrafen Ärzt:innen zwar ermöglicht, darüber | |
zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Anzugeben, | |
welche Methoden sie dabei anwenden, blieb weiterhin verboten. | |
Durch die Aufhebung des Paragrafen 219a dürfen Ärzt:innen diese | |
detaillierten Informationen über die Methoden des Abbruchs, gesetzliche | |
Regelungen oder Fristen auch online zur Verfügung stellen, ohne eine | |
Strafverfolgung befürchten zu müssen. | |
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der den neuen Gesetzentwurf | |
vorgelegt hatte, nannte die bisherige Regelung eine „Absurdität des | |
deutschen Rechtssystems“. Denn gerade Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen, | |
könnten am besten sachlich über diese informieren. Ihnen dürfe durch die | |
Bereitstellung der Informationen keine Strafverfolgung mehr drohen. „Das | |
passt nicht in unsere Zeit“, stellte Buschmann klar. | |
## Keine reißerische Werbung für Abbrüche | |
Sorgen, dass Schwangerschaftsabbrüche jetzt ähnlich wie Kreuzfahrten | |
beworben werden könnten, hält Buschmann für unbegründet. Das widerspreche | |
schon dem Standesrecht der Ärzt:innen. Trotzdem sei durch die Aufnahme von | |
Schwangerschaftsabbrüchen in das Heilmittelwerbegesetz Vorsorge geleistet | |
und reißerische oder irreführende Werbung für Abbrüche bliebe verboten. | |
Auch an dem Schutz für das ungeborene Leben hätte sich nichts geändert. | |
Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) bezeichnete die Aufhebung des | |
Paragrafen 219a als „längst überfällig“. Mit dem Beschluss stärke die | |
Bundesregierung jetzt „das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig“. | |
Denn „Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen | |
individuelle Beratung und Unterstützung – und keine Verbote“, erklärte si… | |
## „Ein Menschenrecht“ | |
Der Kabinettsbeschluss sei somit ein erster wichtiger Schritt, um die | |
reproduktiven Rechte der Frauen zu stärken. Darüber hinaus kündigte Spiegel | |
an, die Bundesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch eine | |
Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen, um die damit | |
verbundenen komplexen Fragen zu klären. „Die selbstbestimmte | |
Familienplanung ist ein Menschenrecht“, erklärte die Ministerin. | |
„Deutschland ist verpflichtet, dieses Menschenrecht zu wahren und effektiv | |
durchzusetzen.“ | |
Denn trotz der Abschaffung des Paragrafen 219a werden | |
Schwangerschaftsabbrüche weiterhin durch den Paragraf 218 des | |
Strafgesetzbuchs kriminalisiert und gelten als Straftat. | |
Kritik gegen die Abschaffung des Paragrafen 219a kommt aus der Opposition: | |
Günter Krings (CDU) erklärte, dass den betroffenen Frauen so nicht geholfen | |
werde und der Staat stattdessen seine Verpflichtung, das ungeborene Leben | |
zu schützen, missachte. | |
Noch ist die Abschaffung von 219a nicht endgültig, der Gesetzentwurf muss | |
noch im Bundesrat und Bundestag beraten werden. | |
9 Mar 2022 | |
## AUTOREN | |
Sophie Fichtner | |
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