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# taz.de -- Nach dem Urteil zur Friedrichstraße: Fairness gerät unter die Fah…
> Regierungschefin Giffey (SPD) und ihre Vize Jarasch (Grüne) beharken sich
> über die Zukunft der autofreien Friedrichstraße. Das erinnert an
> Wahlkampf.
Bild: Manche wünschen sich hier die Autos zurück: Radfahrende in der Friedric…
Berlin taz | Wie fair wollten sie doch miteinander umgehen, sich in keinem
Fall durch Wahlkampf blockieren. Das war bisher von allen drei
rot-grün-roten Koalitionspartnern im Bann des anstehenden [1][Urteils zur
Wahlwiederholung] zu hören gewesen. Ein anderes Urteil, nämlich das zu
freier Fahrt in der Friedrichstraße, zeigt jetzt, wie wenig von diesen
Beteuerungen zu halten ist: Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) und
ihre Stellvertreterin, die grüne Verkehrssenatorin Bettina Jarasch, fetzen
sich dazu wie zuletzt im Wahlkampf 2021 und weit deutlicher als noch beim
Gezerre um das 29-Euro-Ticket.
Was war passiert? Das Verwaltungsgericht hatte der [2][Klage einer
Händlerin aus der Friedrichstraße im Bezirk Mitte stattgegeben] und am
Dienstagmorgen verkündet: Binnen 14 Tagen müssen wieder Autos durch die
derzeitige sogenannte Flaniermeile rollen dürfen – den Abschnitt zwischen
Leipziger und Französischer Straße also, der für Autos seit August 2020
gesperrt war.
Jarasch, eigentlich im Urlaub, um vor dem mutmaßlich anstrengenden Winter
noch mal durchzuschnaufen, hatte daraufhin über die Pressestelle ihrer
Senatsverwaltung das Urteil als langfristig folgenlos darstellen lassen.
„Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung und die Einrichtung der
Fahrradstraße in der Charlottenstraße laufen unabhängig von der heutigen
Gerichtsentscheidung weiter“, ließ sich die Senatorin zitieren. Sie wolle
„die Flaniermeile Friedrichstraße, eine gute dauerhafte Lösung als
Fußgängerzone“. Ob man in zweiter Instanz gegen das Urteil angeht, werde
die Senatsverwaltung nun prüfen.
Das war am Dienstag um 12.31 Uhr. Zwei Stunden später machte Giffey in der
Pressekonferenz nach der Senatssitzung klar, was sie von einer solchen
Prüfung hält, nämlich gar nichts. „Es ist ein Urteil gefallen, und das muss
auch zügig umgesetzt werden“, sagte die Regierungschefin, die auch
SPD-Landesvorsitzende ist. Sie kritisierte, dass die Straße nach dem Ende
des dortigen Verkehrsversuchs – wie nun festgestellt – widerrechtlich
gesperrt blieb: „So lange kein kluges Gesamtkonzept auf dem Tisch liegt,
kann man nicht einfach am Status quo festhalten und sagen, wir lassen das
laufen.“
## Jarasch kontert
Rund fünf Stunden später konterte wiederum Jarasch in der „Abendschau“ des
RBB: „Ich bin nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum
es bei diesem Urteil ging.“ Und lieferte – via Bildschirm aus dem
Urlaubsort zugeschaltet – deshalb gleich ihre Auslegung: „Es geht
ausschließlich darum, dass Zeit verstrichen ist zwischen dem Ende des
Verkehrsversuchs und der endgültigen Teileinziehung, so nennt man die
Sperrung für den Autoverkehr.“ Dass das Verwaltungsgericht das so ähnlich
sehen könnte, legt die Überschrift der Pressemitteilung nahe, unter der das
Gericht sein Urteil publik machte: „Vorerst freie Fahrt in der
Friedrichstraße.“ (Hervorhebung durch die taz).
Das Urteil zu den Wahlpannen vom 26. September 2021, das den Hintergrund
für den Schlagabtausch bietet, hat das Verfassungsgericht für den 16.
November angekündigt. Nach klaren Hinweisen bei der mündlichen Verhandlung
ist zu erwarten, dass es zu einer Wiederholungswahl kommt. Dafür gilt der
12. Februar 2023 als wahrscheinlichster Termin. Ihn legt nicht wie sonst
der Senat, sondern wegen der Besonderheit der Wiederholung der
Landeswahlleiter fest.
26 Oct 2022
## LINKS
[1] /Termin-fuer-Wahlwiederholung-in-Berlin/!5882585
[2] /Berliner-Verkehrspolitik/!5887123
## AUTOREN
Stefan Alberti
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