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# taz.de -- Sachsens Justiz und Putin-Propaganda: Trommeln für den Angriffskri…
> Eine Frau, die in Sachsen mit dem „Z“-Symbol ihre Putin-Unterstützung
> zeigte, blieb zunächst straffrei. Nun muss sie doch vor Gericht.
Bild: Ein ukrainischer Soldat sichtet ein „Z“ in einem Kindergarten im zur�…
Berlin taz | Sie trommelte für den russischen Angriffskrieg – im doppelten
Wortsinn. Ende März hatte sich eine 35-jährige Deutsche beim Corona-Protest
in Bautzen das „Z“, das auch an russischen Panzern „für den Sieg“ in d…
Ukraine wirbt, mit schwarzem Tape an ihre Jacke geklebt, dazu trug sie ein
rotes Z an ihrem Helm. Ihr Solidaritätsbekenntnis zu Putins Truppen bei der
Kundgebung von rund 500 Leuten unterstrich sie mithilfe einer Trommel. Nun
landet sie dafür doch vor Gericht.
Zunächst sah es aus, als bliebe ihr Jubel für den Angriffskrieg in Sachsen
straffrei. Richter Ralph Nimphius am Amtsgericht Bautzen [1][lehnte im Juni
die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.] Er hatte keine „Belohnung und
Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches
erkannt. Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der
rechtsextremen „Freien Sachsen“, jubelte.
Das letzte Wort ist damit allerdings nicht gesprochen. Zu verdanken ist das
einem engagierten Staatsanwalt aus Görlitz: Seine Behörde legte im Juni
sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung aus Bautzen ein. Nun hat das
Landgericht Görlitz (Aktenzeichen: 3 Qs 111/22) einen Beschluss gefasst,
der eine Bestrafung doch möglich macht.
Darin heißt es, für die breite Bevölkerung stehe der Buchstabe Z aktuell
„im Zusammenhang mit Kriegsgerät, das im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt
wird“, und damit für einen „völkerrechtswidrigen Angriff“. Dass es der
Demonstrantin nicht um eine bloße Solidarität mit der Russischen Föderation
gegangen sei, ergebe sich unter anderem daraus, dass die Frau in der
Befragung durch die Polizei erklärt habe, die Nato sei der eigentliche
Angreifer und Verbrecher und Putins Aktionen seinen völlig legitim.
## Hanebüchene Argumente
Sinngemäß erklärte die Frau, man dürfe bei einer Versammlung ja wohl noch
zum Ausdruck bringen, dass man einen „Verteidigungskrieg gegen die Nato“
gut fände. Das Landgericht Görlitz beschloss, dieser Kontext lasse „keine
andere Interpretation als die Billigung des russischen Angriffskriegs zu“.
Diese sei geeignet gewesen, „den öffentlichen Frieden zu stören“.
Der alte Beschluss vom Juni (Az.: 41 Ds 220 Js 10638/22) hatte einige
hanebüchen wirkende Argumente enthalten – etwa, dass Zeichen auch schon
vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext
eingefügt“ worden seien. So etwas habe sich „zuletzt bei der Verwendung des
gelben Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“. Richter Nimphius meinte,
mit dem Z habe womöglich „nur provoziert“ werden sollen.
Verurteilt ist die Demonstrantin damit noch nicht. Aber die Anklage der
Staatsanwaltschaft Görlitz wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Das
Verfahren wird wohl wieder Richter Nimphius führen, wie die Direktorin des
Amtsgerichts Bautzen, Gesine Tews, der taz sagte. Sollte er stur bleiben
und auf Straffreiheit bestehen, bleibt der Staatsanwaltschaft die nächste
Instanz – und der Fall landet wieder beim Landgericht.
4 Oct 2022
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[1] /Saechsisches-Gericht-und-Propaganda/!5861796
## AUTOREN
Matthias Meisner
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