| # taz.de -- Sachsens Justiz und Putin-Propaganda: Trommeln für den Angriffskri… | |
| > Eine Frau, die in Sachsen mit dem „Z“-Symbol ihre Putin-Unterstützung | |
| > zeigte, blieb zunächst straffrei. Nun muss sie doch vor Gericht. | |
| Bild: Ein ukrainischer Soldat sichtet ein „Z“ in einem Kindergarten im zur�… | |
| Berlin taz | Sie trommelte für den russischen Angriffskrieg – im doppelten | |
| Wortsinn. Ende März hatte sich eine 35-jährige Deutsche beim Corona-Protest | |
| in Bautzen das „Z“, das auch an russischen Panzern „für den Sieg“ in d… | |
| Ukraine wirbt, mit schwarzem Tape an ihre Jacke geklebt, dazu trug sie ein | |
| rotes Z an ihrem Helm. Ihr Solidaritätsbekenntnis zu Putins Truppen bei der | |
| Kundgebung von rund 500 Leuten unterstrich sie mithilfe einer Trommel. Nun | |
| landet sie dafür doch vor Gericht. | |
| Zunächst sah es aus, als bliebe ihr Jubel für den Angriffskrieg in Sachsen | |
| straffrei. Richter Ralph Nimphius am Amtsgericht Bautzen [1][lehnte im Juni | |
| die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.] Er hatte keine „Belohnung und | |
| Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches | |
| erkannt. Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der | |
| rechtsextremen „Freien Sachsen“, jubelte. | |
| Das letzte Wort ist damit allerdings nicht gesprochen. Zu verdanken ist das | |
| einem engagierten Staatsanwalt aus Görlitz: Seine Behörde legte im Juni | |
| sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung aus Bautzen ein. Nun hat das | |
| Landgericht Görlitz (Aktenzeichen: 3 Qs 111/22) einen Beschluss gefasst, | |
| der eine Bestrafung doch möglich macht. | |
| Darin heißt es, für die breite Bevölkerung stehe der Buchstabe Z aktuell | |
| „im Zusammenhang mit Kriegsgerät, das im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt | |
| wird“, und damit für einen „völkerrechtswidrigen Angriff“. Dass es der | |
| Demonstrantin nicht um eine bloße Solidarität mit der Russischen Föderation | |
| gegangen sei, ergebe sich unter anderem daraus, dass die Frau in der | |
| Befragung durch die Polizei erklärt habe, die Nato sei der eigentliche | |
| Angreifer und Verbrecher und Putins Aktionen seinen völlig legitim. | |
| ## Hanebüchene Argumente | |
| Sinngemäß erklärte die Frau, man dürfe bei einer Versammlung ja wohl noch | |
| zum Ausdruck bringen, dass man einen „Verteidigungskrieg gegen die Nato“ | |
| gut fände. Das Landgericht Görlitz beschloss, dieser Kontext lasse „keine | |
| andere Interpretation als die Billigung des russischen Angriffskriegs zu“. | |
| Diese sei geeignet gewesen, „den öffentlichen Frieden zu stören“. | |
| Der alte Beschluss vom Juni (Az.: 41 Ds 220 Js 10638/22) hatte einige | |
| hanebüchen wirkende Argumente enthalten – etwa, dass Zeichen auch schon | |
| vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext | |
| eingefügt“ worden seien. So etwas habe sich „zuletzt bei der Verwendung des | |
| gelben Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“. Richter Nimphius meinte, | |
| mit dem Z habe womöglich „nur provoziert“ werden sollen. | |
| Verurteilt ist die Demonstrantin damit noch nicht. Aber die Anklage der | |
| Staatsanwaltschaft Görlitz wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Das | |
| Verfahren wird wohl wieder Richter Nimphius führen, wie die Direktorin des | |
| Amtsgerichts Bautzen, Gesine Tews, der taz sagte. Sollte er stur bleiben | |
| und auf Straffreiheit bestehen, bleibt der Staatsanwaltschaft die nächste | |
| Instanz – und der Fall landet wieder beim Landgericht. | |
| 4 Oct 2022 | |
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| Matthias Meisner | |
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