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# taz.de -- Sächsisches Gericht und Propaganda: „Z“-Symbol bleibt straffrei
> Eine Frau trug auf einem „Spaziergang“ das „Z“-Symbol und solidarisie…
> sich mit Russland. Nun hat das Amtsgericht Bautzen sie freigesprochen.
Bild: Der Buchstabe Z ist das Symbol des russischen Militärs für den Angriffs…
Berlin taz | Die Weichen waren gestellt: Auch die Generalstaatsanwaltschaft
Dresden teilt grundsätzlich die Auffassung, dass das „Z“-Symbol mutmaßlich
als „symbolische Billigung des Vorgehens der russischen Föderation in der
Ukraine“ zu sehen ist, mithin des Angriffskrieges. Und auch das russische
Verteidigungsministerium hat ja in einem Instagram-Post eindeutig erklärt,
„Z“ stehe für „За Победу“, „Za Pobedu“ – übersetzt: „…
warum kommt dann eine 35-jährige Deutsche straffrei davon, die das
[1][„Z“-Symbol Ende März bei einem Corona-„Spaziergang“ in Bautzen] gut
sichtbar an ihre gelbe Warnweste und in roter Farbe auf ihren Helm geklebt
hatte?
Denn genau so ist es gekommen, ausgerechnet noch in einem Verfahren, in dem
der Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der rechtsextremen
„Freien Sachsen“ als Verteidiger auftrat: Das Amtsgericht Bautzen lehnte
jetzt in einem Beschluss (Aktenzeichen: 41 Ds 220 Js 10638/22) die
Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Angeschuldigte habe sich nicht
strafbar gemacht, insbesondere nicht der Billigung von Straftaten laut
Strafgesetzbuch.
Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet die „Belohnung und
Billigung“ von Straftaten. Diese Vorschrift dient dem Schutz des
öffentlichen Friedens und soll die Entstehung „eines Klimas verhindern, in
dem gleichartige Untaten gedeihen können“.
Nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraf 13) ist ein Angriffskrieg als
Straftat zu betrachten. In der polizeilichen Vernehmung hatte die Frau
sogar erklärt, dass sie bewusst Russland unterstütze. Es handele sich nicht
um einen Angriffskrieg, sagte sie, sondern um einen „Verteidigungskrieg
gegen die Nato“. Und: „Da die Nato der eigentliche Angreifer und Verbrecher
ist, sind Putins Aktionen völlig legitim.“
## Vielleicht wollte sie nur Aufmerksamkeit?
Der Bautzener Amtsrichter Ralph Nimphius argumentiert, die „bloße
Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person“ führe noch
nicht zu einer Störung des öffentlichen Friedens. Wer sich mit Russland
solidarisiere, billige nicht gleich den Angriffskrieg. Und: „Bei dem Z
handelt es sich nicht um ein verbotenes Symbol.“ Es sei nicht zweifelsfrei
belegt, dass „hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die
begangenen Verbrechen gutheißt“.
Besonders absurd erscheint eine Passage in der Begründung, in der das
Amtsgericht feststellt, möglich sei auch, dass mit dem „Z“ nur provoziert
werden solle, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Zeichen seien auch schon
vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext
eingefügt“ worden, wie sich „zuletzt bei der Verwendung des gelben
Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“ habe. Dass die Justiz in vielen
Bundesländern die „Ungeimpft“-Sterne wegen einer vermuteten Verharmlosung
des Holocausts verfolgt, erwähnt Nimphius an dieser Stelle nicht.
An dieser Stelle setzt Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank
in Frankfurt am Main, mit seiner Kritik an. Er sagt der taz: „Die
Begründung des Amtsgerichts ist irritierend. Denn die Verwendung des gelben
Davidsterns durch Querdenker und Rechtsextreme darf nicht legitimiert
werden.“ Das Amtsgericht ignoriere die Tatsache, dass die Verwendung des
Symbols im neuen Kontext „eine Verharmlosung der Shoah und eine Verhöhnung
der Opfer bedeutet“.
## „Freie Sachsen“ jubeln
Ursprünglich hatte die sächsische Polizei in dem Fall ein beschleunigtes
Verfahren angestrebt, das Dezernat Staatsschutz ermittelte. Doch nicht
einmal mit diesem Vorhaben konnte sie sich beim Amtsgericht Bautzen
durchsetzen. Dort gilt als Pointe: „Die Demokratie lebt von der
Meinungsvielfalt und dem freien Diskurs“, auch wenn dabei „sicher viel
Unsinn, Dummheit und Provokation“ zu ertragen seien. „Das Strafrecht aber
darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in
die Schranken zu verweisen.“
Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ jubilierten auf Telegram über den
Bautzener Gerichtsbeschluss: Anwalt Kohlmann habe das Alphabet gerettet,
die Bürgerin „vorbildlich“ gehandelt.
17 Jun 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Matthias Meisner
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