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# taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombies haben juristisch…
> Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm
> ausgestrahlt. Nun nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
Bild: Richard Liberty als Dr. Loomys (l.) und Filmregisseur George A. Romero in…
Berlin taz | Die Zombie-Causa um Arte geht weiter. Ende Januar hatte der
öffentlich-rechtliche Sender den Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“
(Originaltitel „Day of the Dead“) um 0.20 Uhr ausgestrahlt und bereits
einen Tag zuvor in der Mediathek zur Verfügung gestellt. Weil der Film in
Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit
beschlagnahmt ist, würde man sich mit einer Ausstrahlung strafbar machen.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der
Gewaltdarstellung [1][nach § 131 des Strafgesetzbuchs] und des Verstoßes
gegen [2][§] [3][4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags] nun ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, wie ein Sprecher der taz
mitteilte. Arte Deutschland hat seinen Sitz in Baden-Baden.
Bislang werde gegen Unbekannt ermittelt, weil die Namen von „eventuell
verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen“, sagte der
Sprecher weiter. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden,
weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte
Personen richten. Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt
eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch GEIE:
Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher
Zusammenschluss.
Beschlagnahmte Filme unterliegen in Deutschland einem strengen
Verbreitungs- und Werbeverbot. Wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht
oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder
muss eine Geldstrafe zahlen.
## Seit 1990 gewaltverherrlichend
§ 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bezieht sich auf unzulässige
Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten
oder Mediatheken. Mit dem Ausstrahlen von „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“
wäre es möglich, dass Arte gegen Absatz 5 (Gewaltverherrlichung), Absatz 8
(Verstoß gegen die Menschenwürde) und Absatz 11 (Indizierung auf Liste B
und D der Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz, also Inhalte auf
Trägermedien und im Netz, die strafrechtlich womöglich relevant sind)
verstoßen hat.
Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum
Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version
erstmals auf Videokassette [4][1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten
beschlagnahmt]. Über die Jahre folgten Indizierungen und Beschlagnahmen
anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern
beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“
(Originaltitel „Evil Dead“).
Im Zombiefilm [5][des Regisseurs George A. Romero] („Crazies“, „Dawn of t…
Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Militärs und
Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida
verschanzt und wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe
finden.
## Das 18er-Logo ist eine Fehlkennzeichnung
Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund
eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere
diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit
er sich in Zukunft nicht wiederhole. Zuvor teilte eine Sprecherin des
Senders der taz mit, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von
der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“
erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei.
Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben,
sagte eine Sprecherin der taz. Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung
handele sich um eine Fehlkennzeichnung. Die Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien) sagte, dass „Zombie 2“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt
sei.
Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrorfans beliebt gemacht.
2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm [6][„Freitag der
13.“ gezeigt]. Zuvor lief Dario Argentos damals noch [7][indizierter
Horrorklassiker „Suspiria“,] der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten
gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in
Einzelfällen.
Womöglich nimmt sich bald ein Filmlabel des Klassikers „Zombie 2“ an, um
ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008
die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“
erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Auch Sony ging erfolgreich gegen
die Beschlagnahme von „Tanz der Teufel“ vor, [8][woraufhin der Film sogar
ab 16 Jahren freigegeben wurde]. Vielleicht darf Zombie Bub bald auch legal
auf heimischen Bildschirmen herumschlurfen.
Hinweis der Redaktion: Der Text wurde zuletzt aktualisiert am 07.04. um
16:45 Uhr.
7 Apr 2022
## LINKS
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
[3] https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_St…
[4] https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&amp&ID=1967
[5] /Nachruf-auf-George-Romero/!5427073
[6] https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5564&M=14
[7] https://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=5745
[8] /Horrorfilm-von-1981-auf-dem-Index/!5330205
## AUTOREN
Denis Gießler
## TAGS
Staatsanwalt
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Beschlagnahme
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