# taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombies haben juristisch… | |
> Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm | |
> ausgestrahlt. Nun nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. | |
Bild: Richard Liberty als Dr. Loomys (l.) und Filmregisseur George A. Romero in… | |
Berlin taz | Die Zombie-Causa um Arte geht weiter. Ende Januar hatte der | |
öffentlich-rechtliche Sender den Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ | |
(Originaltitel „Day of the Dead“) um 0.20 Uhr ausgestrahlt und bereits | |
einen Tag zuvor in der Mediathek zur Verfügung gestellt. Weil der Film in | |
Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit | |
beschlagnahmt ist, würde man sich mit einer Ausstrahlung strafbar machen. | |
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der | |
Gewaltdarstellung [1][nach § 131 des Strafgesetzbuchs] und des Verstoßes | |
gegen [2][§] [3][4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags] nun ein | |
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, wie ein Sprecher der taz | |
mitteilte. Arte Deutschland hat seinen Sitz in Baden-Baden. | |
Bislang werde gegen Unbekannt ermittelt, weil die Namen von „eventuell | |
verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen“, sagte der | |
Sprecher weiter. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden, | |
weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte | |
Personen richten. Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt | |
eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch GEIE: | |
Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher | |
Zusammenschluss. | |
Beschlagnahmte Filme unterliegen in Deutschland einem strengen | |
Verbreitungs- und Werbeverbot. Wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht | |
oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder | |
muss eine Geldstrafe zahlen. | |
## Seit 1990 gewaltverherrlichend | |
§ 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bezieht sich auf unzulässige | |
Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten | |
oder Mediatheken. Mit dem Ausstrahlen von „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ | |
wäre es möglich, dass Arte gegen Absatz 5 (Gewaltverherrlichung), Absatz 8 | |
(Verstoß gegen die Menschenwürde) und Absatz 11 (Indizierung auf Liste B | |
und D der Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz, also Inhalte auf | |
Trägermedien und im Netz, die strafrechtlich womöglich relevant sind) | |
verstoßen hat. | |
Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum | |
Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version | |
erstmals auf Videokassette [4][1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten | |
beschlagnahmt]. Über die Jahre folgten Indizierungen und Beschlagnahmen | |
anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern | |
beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ | |
(Originaltitel „Evil Dead“). | |
Im Zombiefilm [5][des Regisseurs George A. Romero] („Crazies“, „Dawn of t… | |
Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Militärs und | |
Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida | |
verschanzt und wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe | |
finden. | |
## Das 18er-Logo ist eine Fehlkennzeichnung | |
Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund | |
eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere | |
diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit | |
er sich in Zukunft nicht wiederhole. Zuvor teilte eine Sprecherin des | |
Senders der taz mit, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von | |
der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ | |
erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei. | |
Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben, | |
sagte eine Sprecherin der taz. Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung | |
handele sich um eine Fehlkennzeichnung. Die Bundeszentrale für Kinder- und | |
Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende | |
Medien) sagte, dass „Zombie 2“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt | |
sei. | |
Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrorfans beliebt gemacht. | |
2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm [6][„Freitag der | |
13.“ gezeigt]. Zuvor lief Dario Argentos damals noch [7][indizierter | |
Horrorklassiker „Suspiria“,] der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten | |
gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in | |
Einzelfällen. | |
Womöglich nimmt sich bald ein Filmlabel des Klassikers „Zombie 2“ an, um | |
ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008 | |
die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“ | |
erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Auch Sony ging erfolgreich gegen | |
die Beschlagnahme von „Tanz der Teufel“ vor, [8][woraufhin der Film sogar | |
ab 16 Jahren freigegeben wurde]. Vielleicht darf Zombie Bub bald auch legal | |
auf heimischen Bildschirmen herumschlurfen. | |
Hinweis der Redaktion: Der Text wurde zuletzt aktualisiert am 07.04. um | |
16:45 Uhr. | |
7 Apr 2022 | |
## LINKS | |
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html | |
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html | |
[3] https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_St… | |
[4] https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&amp&ID=1967 | |
[5] /Nachruf-auf-George-Romero/!5427073 | |
[6] https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5564&M=14 | |
[7] https://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=5745 | |
[8] /Horrorfilm-von-1981-auf-dem-Index/!5330205 | |
## AUTOREN | |
Denis Gießler | |
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