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# taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombie zurück im Giftsc…
> Auf Arte lief Ende Januar ein in Deutschland verbotener Zombiefilm. Nun
> entfernte der Sender die Untoten aus der Mediathek, man bedauere den
> Vorfall.
Bild: Zombie „Bub“ aus dem in Deutschland verbotenen Film „Day of the Dea…
Berlin taz | Für Horrorfilmfans war es ein kleines Wunder. Am 28. Januar
zeigte der deutsch-französische Kultursender Arte um 0.20 Uhr den Klassiker
„Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“) in
Frankreich und Deutschland in seiner ungeschnittenen Form. Einen Tag zuvor
[1][war er bereits über die Arte-Mediathek abrufbar].
Im Zombiefilm des [2][Regisseurs George A. Romero („Night of the Living
Dead“, „Dawn of the Dead“)] von 1985 wurde die Welt von einer Seuche
dahingerafft und ein Großteil der Menschheit wandelt als lebende Tote durch
verwüstete Städte. Militärs und Wissenschaftler haben sich in einem
unterirdischen Bunker in Florida verschanzt, letztere wollen mit
Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden. Besonders das
angespannte Verhältnis zwischen den Überlebenden, das letztlich in die
eigene Katastrophe mündet, wird von Fans als Gesellschaftskritik
verstanden.
Eine düstere Atmosphäre und explizite Gewaltdarstellungen – die
Make-up-Effekte stammen von Genre-Legende Tom Savini – wurden dem Film in
Deutschland zum Verhängnis. Seit 1988 ist er hierzulande indiziert, darf
also nicht beworben werden. Doch der Film erfüllt laut den Behörden sogar
einen Straftatbestand. Seit 1990 ist der Film bundesweit beschlagnahmt.
[3][Laut dem Portal „schnittberichte.com“] wurde die Version erstmals auf
Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt, weil
der Film gewaltverherrlichend sei und gegen den [4][§131 des
Strafgesetzbuches] verstoße. Mehrere Indizierungen und Beschlagnahmen
anderer Versionen folgten.
## Strenges Werbe- und Verbreitungsverbot
Filme, die in Deutschland beschlagnahmt sind, unterliegen einem strengen
Werbe- und Verbreitungsverbot. Wer den Film trotzdem der Öffentlichkeit
zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.
Viele Fans von „Day of the Dead“ fragten sich deshalb zu Recht: Wieso
strahlt Arte ihn trotzdem aus und bietet ihn in der Mediathek an? Lediglich
eine um mehrere Minuten geschnittene Fassung existiert offiziell in
Deutschland, die „ab 16 Jahren“ eingestuft wurde. Im September 2007 hatte
Arte „Day of the Dead“ schon einmal ausgestrahlt in jener geschnittenen
Fassung. Diesmal schwang leise die Hoffnung mit, dass das Verbot womöglich
mittlerweile aufgehoben worden war.
Auf Nachfrage beim Sender antwortete eine Sprecherin, dass der Film nicht
mehr indiziert sei, weil er von der Freiwilligen Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ erhalten habe, wie es auch auf einer
im Netz angebotenen DVD zu sehen sei. Allerdings hat die FSK niemals ein
„Ab-18-Logo“ für den Film vergeben.
## Keine Zombies in der Mediathek
Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung handele sich um eine
Fehlkennzeichnung, teilte eine FSK-Sprecherin auf Anfrage der taz mit. Die
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (die frühere
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), die für Indizierungen
zuständig ist, erklärte auf Nachfrage, dass „Day of the Dead“ sehr wohl
noch indiziert und beschlagnahmt sei. Arte hat sich mit dem Senden des
Films sowie der Verbreitung in der Mediathek also strafbar gemacht.
Normalerweise ergreift die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Maßnahmen gegen Anbieter, wenn sie gegen den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Bei den öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten gestaltet es sich jedoch anders – die jeweiligen
Aufsichtsgremien sind dann verantwortlich, sagte eine KJM-Sprecherin der
taz. Man wolle jedoch mit dem Sender in Kontakt treten.
Seit Mittwoch, 2. Februar, ist „Day of the Dead“ nicht mehr in der
deutschen Mediathek zu finden, zuvor war nur noch ein Ausschnitt des Films
zu sehen. Nach einer erneuten Anfrage bei Arte sagte eine Sprecherin, dass
es „nach eingehender Recherche zur Ausstrahlung des Films aufgrund der
komplexen unterschiedlichen Rechtelage in Frankreich und Deutschland zu
einer Ausstrahlung einer nur in Frankreich, aber leider nicht in
Deutschland freigegebenen Version des Films kam“.
Daraufhin habe Arte den Film aus der Mediathek genommen. Man bedauere
diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit
er sich in Zukunft nicht wiederhole. Auch die KJM bestätigt, dass in der
Arte-Mediathek „diesbezüglich nachgebessert wurde“.
## Schon „Suspiria“ lief auf Arte
Arte hatte sich in der Vergangenheit bei Horrorfans bereits beliebt
gemacht. 2008 hatte der Sender etwa den indizierten Splatterfilm „Street
Trash“ gezeigt. Zuvor kam [5][Dario Argentos damals noch indizierter
Horrorklassiker „Suspiria“], der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten
gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in
Einzelfällen.
Vielleicht nimmt sich ja bald ein Filmlabel des Klassikers „Day of the
Dead“ an, um ihn aus dem Giftschrank zu holen. [6][So hat etwa das Label
Turbine Medien] 2008 die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The
Texas Chainsaw Massacre“ erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Dagegen
legte Turbine offiziell Beschwerde ein. Mithilfe mehrerer Gutachten und
Juristen sprach das Landgericht Frankfurt am Main den Film vom Vorwurf der
Gewaltverherrlichung 2011 frei.
Mithilfe eines Labels könnte „Day of the Dead“ dann wieder legal in
Mediatheken laufen. Überfällig wäre es.
3 Feb 2022
## LINKS
[1] https://www.arte.tv/de/videos/036170-000-A/zombie-2-das-letzte-kapitel/
[2] /Nachruf-auf-George-Romero/!5427073
[3] https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=1967
[4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
[5] /Kinotipp-der-Woche/!5815684
[6] https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2942
## AUTOREN
Denis Gießler
## TAGS
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