| # taz.de -- Horrorfilm von 1981 auf dem Index: Legendenstatus „Gewaltexzess“ | |
| > Warum verbietet der Staat mündigen Bürgern das Streamen fiktionaler | |
| > Filme? Gedanken anlässlich des Gerichtsbeschlusses zu „Tanz der Teufel“. | |
| Bild: Schon ein bisschen gruselig, oder? | |
| An sich eine lapidare Meldung: Nach Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten | |
| ist der Horrorfilm „Tanz der Teufel“ nicht mehr länger nach § 131 StGB | |
| (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt. | |
| Da dieses De-facto-Totalverbot vom Tisch ist, bietet sich dem Rechteinhaber | |
| Sony nun die Möglichkeit, bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende | |
| Medien (BPjM) eine Indexstreichung des 1981 entstandenen, 1984 erstmals per | |
| Gerichtsbeschluss eingezogenen Films zu beantragen. | |
| Einer rechtlich sicheren Veröffentlichung des Films stünde im absehbaren | |
| Erfolgsfall nichts mehr entgegen. Auch im Fernsehen könnte er dann laufen. | |
| Als dies vor Kurzem bekannt wurde, kamen manchem Horrorfan dennoch Tränen | |
| der Rührung. Denn das als Spaßprojekt unter Freunden mit einer 16-mm-Kamera | |
| im Wald realisierte Langfilmdebüt des heute längst in Hollywood | |
| angekommenen Regisseurs Sam Raimi genoss in Deutschland infolge seiner | |
| Zensurgeschichte lange Legendenstatus: Seine angeblichen Gewaltexzesse | |
| waren Gegenstand zahlreicher Schulhofspekulationen. | |
| ## Das heutige Kino ist längst viel drastischer | |
| Klandestin kursierende Videokopien der x-ten Generation galten als Trophäen | |
| mit dem Ruch des Verbotenen. Sie zeigten den Film zwar farbentsättigt und | |
| verrauscht; doch die angestachelte Fantasie setzte dies erst richtig in | |
| Gang. Demgegenüber tritt heute eher der Charme des Handgemachten zutage; | |
| der Atmosphäre des (im Übrigen von Coen-Bruder Joel Coen montierten) | |
| Splatterklassikers tut dies keinen Abbruch. | |
| Vor diesem Hintergrund wirkt das lange währende staatliche Totalverbot nur | |
| noch absurder, als es eh schon ist, wenn ein Staat seinen mündigen Bürgern | |
| fiktionale Werke begütigend vorenthält: Das heutige Kino ist längst viel | |
| drastischer und realistischer – mitunter schon ab FSK 16. | |
| Für die Fans ändert sich eh nichts: Sie haben den Film längst zu Hause – | |
| illegal aus dem Netz oder als Sammleredition, importiert etwa aus | |
| Österreich, wo es eine ähnliche Verbotspraxis nicht gibt und DVD-Labels an | |
| deutschen Kunden gut verdienen. Auch auf gängigen Online-Videoportalen ist | |
| der Film im Nu zu finden. | |
| Die sehr deutsche, sehr bürokratische Praxis des Indizierens und | |
| Beschlagnahmens ist in der heutigen Medienkultur so possierlich und | |
| anachronistisch wie eine Videokassette, kostet aber viel Steuergeld, das | |
| woanders besser aufgehoben wäre. | |
| ## Vielleicht macht das Schule | |
| War die BPjM für die Videokinder der 1990er noch der Gottseibeiuns, ist sie | |
| heutigen Kids wahrscheinlich kaum mehr ein Begriff. Im Zeitalter | |
| niedrigschwelliger Zugänglichkeiten hat sie auf deren Medienkonsum keine | |
| Auswirkung. | |
| Dass Sony in Sachen „Tanz der Teufel“ plötzlich rege wird, dürfte handfes… | |
| Gründe haben: Im September nimmt Amazon die Serie „Ash vs Evil Dead“ ins | |
| Streamingangebot auf. Deren zehn Episoden bilden nach zwei Kinosequels den | |
| bereits vierten Teil von „Tanz der Teufel“ und für Sony wohl Anreiz genug, | |
| um beim Amtsgericht wegen alter Geschichten anzuklopfen. | |
| Vielleicht macht das Schule: George A. Romeros stilprägender Zombiefilm | |
| „Dawn of the Dead“, im Ausland als Meisterwerk gefeiert, ist in Deutschland | |
| noch immer schmerzlich unter Verschluss. | |
| 16 Aug 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Thomas Groh | |
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