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# taz.de -- Staatsanwaltschaft lässt Scholz in Ruhe: Cum-Ex-Strafanzeige schei…
> Die Strafanzeige des Anwalts Gerhard Strate gegen Tschentscher und Scholz
> zum Cum-Ex-Steuerskandal will die Staatsanwaltschaft nicht verfolgen.
Bild: Hat er nun die Unwahrheit gesagt, oder nicht? Olaf Scholz
Hamburg taz | Die Strafanzeige des Rechtsanwalts Gerhard Strate im
Cum-Ex-Steuerskandal wird von der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht
verfolgt. [1][Der prominente Strafverteidiger hatte Bundeskanzler Olaf
Scholz angezeigt], weil er sich vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der
Hamburger Bürgerschaft einer uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht
habe.
Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warf er Beihilfe zur
Steuerhinterziehung vor. Mit seiner Anzeige knüpft er an Ermittlungen der
Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Scholz an, die drei Wochen vor der
Bundestagswahl eingestellt wurden – mit einer aus Sicht Strates
unbefriedigenden und nicht mehr aktuellen Begründung.
Bei Cum-Ex geht es [2][um einen Steuerraub in Milliardenhöhe.] Vehikel
dafür waren Aktiengeschäfte, die in bewusst verschleiernder Weise so
gestaltet wurden, dass am Ende unklar war, wer die Aktien zu einem
bestimmten Zeitpunkt besaß und Kapitalertragsteuer bezahlt hatte, die er
sich vom Finanzamt erstatten lassen konnte. Das Modell war darauf
ausgelegt, dass sich auch Investoren die Steuer erstatten lassen konnten,
die sie gar nicht bezahlt hatten.
Der Hamburger Ausschuss befasst sich insbesondere mit zwei
[3][Entscheidungen des Hamburger Finanzamts] für Großunternehmen und der
Finanzbehörde aus den Jahren 2016 und 2017. Beide Male wollten die
Hamburger Steuerrückforderungen aus mutmaßlichen Cum-Ex-Geschäften der
Warburg-Bank verjähren lassen. Dabei ging es insgesamt um 90 Millionen Euro
Steuergelder. Der Ausschuss soll die Frage klären, ob die Senatsspitze
diese Entscheidungen beeinflusst hat.
## Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
In dem von Strate veröffentlichten Ablehnungsbescheid argumentiert die
Staatsanwaltschaft, Tschentscher habe 2016 und 2017 als damaliger
Finanzsenator gar keine Behilfe zur Steuerhinterziehung leisten können,
denn die Steuerbescheide seien ja vor seiner Amtszeit in den Jahren 2011
und 2012 ergangen. Als die Bescheide 2016 und 2017 erneut geprüft wurden,
seien die in Rede stehenden Taten „bereits materiell beendet“ gewesen.
„Das ist eine ebenso schlanke wie rechtlich unzutreffende Argumentation“,
kommentiert Strate. Die Steuerbescheide 2011 und 2012 seien „unter dem
Vorbehalt der Nachprüfung“ ergangen. Ob die Warburg-Bank die erstattete
Kapitalertragssteuer behalten durfte, habe gerade nicht festgestanden.
Somit sei die angezeigte Tat eben nicht abgeschlossen gewesen.
Die Erinnerungslücken von [4][Olaf Scholz, der 2016 und 2017 Erster
Bürgermeister war], und in denen Strate eine falsche uneidliche Aussage
sieht, hält die Staatsanwaltschaft für durchaus verständlich. Schließlich
habe sich der damalige Bürgermeister in diesen Jahren mit der Vor- und
Nachbereitung des G20-Gipfels in Hamburg befassen müssen.
Und in seinen Jahren als Bundesfinanzminister habe er sich mit Skandalen
wie den Paradise Papers und Wirecard auseinandersetzen müssen. „Auf die
bloße subjektive Annahme der Falschheit einer Aussage lässt sich ein
Anfangsverdacht nicht stützen“, resümiert die Staatsanwaltschaft.
Strate fällt dazu bloß soviel ein: Jeder Bürger könne sich mit Blick auf
die Antwort der Staatsanwaltschaft selbst ein Bild davon machen, mit
welchem Wohlwollen die Staatsanwaltschaft die Erinnerungslücken des
ehemaligen Bürgermeisters beurteile. „Sie hat dafür den Segen der
Stadtregierung, aber nicht den der denkenden und immer noch
urteilskräftigen Bürger“, vermutet Strate.
18 Mar 2022
## LINKS
[1] /Cum-Ex-Steuerraub/!5833685
[2] /Cum-Ex-Steuerraub/!5831009
[3] /Cum-Ex-Untersuchungsausschuss-in-Hamburg/!5839489
[4] /Kuenftiger-Kanzler-Olaf-Scholz/!5816060
## AUTOREN
Gernot Knödler
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