Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Cum-Ex-Untersuchungsausschuss in Hamburg: Staatsanwalt entlastet Fi…
> Vor dem Hamburger Cum-Ex-Ausschuss argumentiert ein Staatsanwalt wie die
> Finanzverwaltung, die hohe Steuerforderungen verjähren ließ.
Bild: Letztlich geht's darum, ob er ein Steuerverfahren beeinflusst hat: Olaf S…
Hamburg taz | Ein Kölner Staatsanwalt hat den Hamburger Finanzbehörden die
Rechtfertigung dafür geliefert, Steuerschulden in zweistelliger
Millionenhöhe verjähren zu lassen – oder das zumindest zu versuchen. Das
ergibt sich aus der Aussage von Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs am
Freitagnachmittag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der
Hamburgischen Bürgerschaft zur sogenannten Cum-Ex-Affäre.
Bei Cum-Ex geht es um Aktiengeschäfte, die in verschleiernder Weise so
gestaltet waren, dass sich die Beteiligten eine einmal gezahlte Steuer
mehrfach erstatten lassen konnten. Aus den Steuerkassen Deutschlands und
anderer Länder wurden auf diese Weise Schätzungen zufolge 150 Milliarden
Euro an Steuergeldern gestohlen. Bereichert haben sich daran die Investoren
und Vermittler solcher Geschäfte – [1][unter anderem die Hamburger
Privatbank MM Warburg].
Der Hamburger Untersuchungsausschuss befasst sich mit der Frage, warum das
Hamburger Finanzamt für Großunternehmen, gedeckt durch die Finanzbehörde –
also das Ministerium – in den Jahren 2016 und 2017 mutmaßlich zu Unrecht
erstattete Steuern nicht zurückfordern wollte.
Den Parlamentariern geht es dabei vor allem um die Frage, ob der
[2][damalige Finanzsenator Peter Tschentscher] und der damalige
Bürgermeister [3][Olaf Scholz (beide SPD)] auf diese Entscheidung
eingewirkt haben.
## Plötzlich zurückgerudert
Eine zentrale Rolle im Geschehen spielte die zuständige
[4][Sachgebietsleiterin im Finanzamt P.. Diese hatte die Steuern 2016
zunächst zurückfordern wollen] und das ausführlich begründet, um dann nach
einer Konferenz mit den Spitzen des Amtes und der Behörde zurückzurudern.
2017 hätte sich das Ganze wiederholt, hätte nicht das
Bundesfinanzministerium die Hamburger angewiesen, das Geld einzutreiben.
P., gegen die die Kölner Staatsanwaltschaft mittlerweile wegen Begünstigung
ermittelt, hatte auch vor dem Ausschuss argumentiert, sie habe die Steuern
nicht zurückfordern können, weil der zugrunde liegende Sachverhalt nicht
„ausermittelt“ gewesen sei. Das hätte bedeutet nachzuweisen, wer wann an
wen die Aktien verkaufte und deren Eigentümer war.
Oberstaatsanwalt Fuchs, der in den fraglichen Jahren 2016 und 2017 die
Cum-Ex-Ermittlungen im Fall Warburg führte, argumentierte in gleicher
Weise. Fuchs stand damals in engem Austausch mit P., wie aus deren
Vermerken hervorgeht und wie es Fuchs bestätigte.
Der Oberstaatsanwalt führte aus, er sei zwar überzeugt gewesen, dass die
Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2007 bis 2011 strafbar waren, das sei aber
erstmal zu beweisen gewesen. „Man musste nach meinem Dafürhalten zeigen, wo
die Aktien herkommen und wo sie hinlaufen“, sagte Fuchs. Die sonstigen
Indizien hätten als Beweis nicht gereicht.
## Aufs Strafrecht gesetzt
„P. sagte mir irgendwann, dass sie Steuern für 2016 nicht festsetzen
würde“, erinnerte sich Fuchs. „Ich hatte damit kein Problem.“ P.s Gründe
seien „im Steuerrecht beheimatet“ gewesen, sie habe nicht einen
strafrechtlich ausermittelten Sachverhalt zugrunde legen müssen.
Er selbst habe die Verjährung der Steuerforderungen als unproblematisch
erachtet, weil er gewusst habe, dass der Bundesgesetzgeber ein Gesetz in
Arbeit habe, das die Vermögensabschöpfung aus Straftaten erleichtern sollte
und das tatsächlich zum 1. Juli 2017 auch in Kraft trat. „Ich wollte die
Steuerforderungen in einem strafrechtlichen Verfahren geltend machen“,
sagte Fuchs – und so sei es ja auch gekommen. Außerdem habe er vermeiden
wollen, mit einer unausgereiften Entscheidung die Warburg-Bank in den Ruin
zu treiben.
P. sollte, wie Fuchs aussagte, unter steuerlichen – nicht strafrechtlichen
– Gesichtspunkten „autark“ entscheiden. „Ich habe mich nicht in der
Position gesehen, Frau P. zu sagen, was sie machen soll.“
Die oberen Etagen der Hamburger Steuerbehörden sahen das offenbar anders.
Die damalige Amtsleiterin in der Finanzbehörde Angela Nottelmann bat 2017
in einer E-Mail, doch bitte sicher zu stellen, dass die Telefonate mit
Fuchs auch dokumentiert seien, um sich gegen etwaige Angriffe von außen
wappnen zu können.
4 Mar 2022
## LINKS
[1] /Cum-Ex-Steuerraub/!5831009
[2] /Neue-Indizien-im-Steuer-Skandal/!5815561
[3] /SPD-Kandidat-und-Cum-Ex-Skandal/!5798402
[4] /Hamburger-Cum-Ex-Skandal/!5805168
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Peter Tschentscher
Hamburg
Banken
Olaf Scholz
Steuerhinterziehung
Hamburg
Peter Tschentscher
Cum-Ex-Geschäfte
Cum-Ex-Geschäfte
Cum-Ex-Geschäfte
Cum-Ex-Geschäfte
Cum-Ex-Geschäfte
Hamburg
## ARTIKEL ZUM THEMA
Steuerskandal Warburg: Steuer-Chefin rechnete mit Ärger
Leiterin der Hamburger Steuerverwaltung hat sich früh auf
Untersuchungsausschuss eingestellt. Vermutungen über teuflischen Plan einer
Finanzbeamtin.
Hamburger Cum-Ex-Steuerraub: Der Bürgermeister und das Dilemma
Der ehemalige Finanzsenator Tschentscher verweist im Falle nicht zurück
geforderten Steuern aus Cum-Ex-Geschäften auf den Rat seiner Experten.
Hamburger Cum-Ex-Skandal: Reden ist Gold
Hamburgs Finanzsenator Dressel (SPD) quasselt sich durch den
Untersuchungsausschuss im Steuerskandal. Warburg-Bank scheitert mit
Verfassungsklage.
Cum-Ex-Steuerskandal und die SPD: Parteispenden durchgewunken
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerskandal hat sich die Hamburger SPD
Spenden von Warburg-Tochterfirmen andrehen lassen, ohne es zu merken.
Staatsanwaltschaft lässt Scholz in Ruhe: Cum-Ex-Strafanzeige scheitert
Die Strafanzeige des Anwalts Gerhard Strate gegen Tschentscher und Scholz
zum Cum-Ex-Steuerskandal will die Staatsanwaltschaft nicht verfolgen.
Cum-Ex-Steuerraub: Scholz' Gedächtnislücken angezeigt
Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate zeigt in der Cum-Ex-Affaire
Bundeskanzler Scholz und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher an.
Cum-Ex-Steuerraub: Banker beichtet Cum-Ex
Wende im Bonner Cum-Ex-Prozess: Ex-Mitarbeiter der Hamburger Warburg-Bank
bedauert, „immensen Steuerschaden“ verursacht zu haben.
Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Finanzamt an der Nase herumgeführt
Steuerprüfer wurden von der Finanzbranche gezielt auf die falsche Fährte
gelockt. Das sagte ein Sachverständiger am Freitag im
Untersuchungsausschuss aus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.