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# taz.de -- Cum-Ex-Steuerraub: Weiterer Cum-Ex-Banker verurteilt
> Gericht verurteilt Manager der Hamburger Warburg Bank. Bürgermeister
> Tschentscher soll am 6. Mai vor dem Ausschuss zur Cum-Ex-Steuerraub
> aussagen.
Bild: Die Frage ist, ob sie sich zu Gunsten Warburgs eingemischt haben: Tschent…
Hamburg taz | Im Prozess um den Cum-Ex-Steuerraub hat das Landgericht Bonn
einen weiteren Manager des Hamburger Bankhauses MM Warburg zu einer
Haftstrafe verurteilt. Der Banker kam glimpflich davon, weil er nach
einigem Zögern umfassend ausgesagt hatte.
Wie am Mittwoch ebenfalls bekannt wurde, soll Hamburgs Bürgermeister Peter
Tschentscher (SPD) am 6. Mai vor dem Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal aussagen. Dabei
könnte auch seine strukturelle Verantwortlichkeit als ehemaliger
Behördenchef zur Sprache kommen.
Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit der Frage, ob der Hamburger
Senat die Steuerverwaltung in den Jahren 2016 und 2017 dazu gedrängt hat,
die [1][Warburg Bank zu verschonen. Finanzsenator war damals der heutige
Bürgermeister Tschentscher, Bürgermeister der heutige Bundeskanzler Olaf
Scholz (SPD)]. Zur Rede stand, ob das Finanzamt die Rückforderung zu
Unrecht erstatteter Steuern aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen sollte.
Es ging um 90 Millionen Euro.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ging es allein darum, sich auf Kosten des
Steuerzahlers zu bereichern. Dazu wurden große Aktienpakete um den
Dividendenstichtag herum mehrfach hin und her gehandelt, um zu
verschleiern, wer Kapitalertragssteuer bezahlt hatte und sie sich erstatten
lassen konnte.
## Dreieinhalb Jahre Haft für Banker
Im Endeffekt erstatteten die Finanzämter einmal bezahlte Steuern mehrfach.
Durch die Geschäfte entstand nach Schätzung eines Rechercheverbundes unter
Führung des Investigativ-Portals „correctiv“ allein in Deutschland ein
Schaden von fast 36 Milliarden Euro.
Der einstige [2][Geschäftsführer einer Warburg-Tochtergesellschaft, der in
Bonn vor Gericht stand, soll über Jahre einen Steuerschaden von 109
Millionen Euro verursacht] haben. Das Gericht verurteilte den inzwischen
63-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die
Verteidigung hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen. Bei der
Strafzumessung hielt die Kammer dem Angeklagten sein „umfassendes
Geständnis“ zugute.
Der Angeklagte hatte eingeräumt, falsche Bestätigungen unterschrieben und
dadurch die Cum-Ex-Geschäfte erst ermöglicht zu haben. „Aufgrund meiner
Erfahrungen mit der Führungsstruktur der Warburg-Gruppe hatte ich die
Befürchtung, dass eine Weigerung meinerseits das Ende meiner Karriere
bewirkt hätte“, protokollierte ihn der WDR Mitte Januar.
## Muss Olearius vor Gericht?
Aufgrund dieser Aussage des Geschäftsführers und seiner Verurteilung geht
Norbert Hackbusch, Obmann der Linken im Untersuchungsausschuss, davon aus,
dass der Warburg-Gesellschafter Christian Olearius „wohl noch in diesem
Sommer“ vor Gericht gestellt werde.
Olearius hat sich für unschuldig erklärt. Seine Tagebücher haben jedoch den
Anstoß für den Hamburger Untersuchungsausschuss gegeben – berichtet er doch
darin von mehreren Treffen mit dem damaligen Bürgermeister Scholz in dessen
Amtszimmer, bei denen über die drohenden Rückzahlungen gesprochen wurde.
Der für seine Faktensicherheit bekannte Scholz leugnete zunächst, dass es
überhaupt Gespräche gab, und sagte dann vor dem Ausschuss, er könne sich an
deren Inhalt nicht erinnern. Aus den Akten des Untersuchungsausschusses
geht hervor, dass [3][er seinen Finanzsenator Tschentscher einbezogen]
hat.
Konkret ging es dabei um die Frage, ob das Finanzamt erstattete Steuern aus
Cum-Ex-Geschäften 2016 zurückfordern oder diesen Anspruch verjähren lassen
sollte. Tschentscher telefonierte am 8. November 2016 mit Scholz. Tags
darauf telefonierte Scholz mit dem Warburg-Miteigentümer Olearius und
empfahl diesem, eine Stellungnahme, die er bereits an das Finanzamt gesandt
hatte, auch an den Finanzsenator zu schicken.
## Tschentschers interessante Rolle
In dem Schreiben wies die Bank darauf hin, dass sie durch eine Rückzahlung
zahlungsunfähig werden könnte. Tschentscher zeichnete das Schreiben ab und
reichte es mit einer Bitte um Informationen zum Sachstand in seine Behörde.
Tschentschers Rolle als Finanzsenator ist auch insofern interessant, weil
unter seiner Ägide zum ersten Mal ein Finanzamt Steuergeld in einem
Cum-Ex-Fall zurückholte. Das zuständige Referat hatte Expertise: Der
[4][Referatsleiter Schulte-Rummel hatte zu missbräuchlichen
Steuergestaltungen promoviert]. Ein anderer Beamter veröffentlichte nach
Recherchen des Manager-Magazins schon im [5][Oktober 2010 einen der ersten
kritischen Fachaufsätze zum Thema Cum-Ex] überhaupt.
Nach Auskunft der damaligen Amtsleiterin Angela Nottelmann hat die
Hamburger Finanzbehörde damals sogar „alle anderen Länder zu einer
zweitägigen Sitzung eingeladen“, um den Fall vorzustellen. Alle seien sich
einig gewesen, Cum-Ex sei rechtswidrig und strafwürdig, berichtete
Nottelmann dem Ausschuss.
2014 gewann Hamburg vor dem Bundesfinanzhof. Das Gericht habe aber „nicht
den Eindruck erweckt, in vollem Umfang hinter uns zu stehen“, erinnerte
sich Nottelmann. Im Jahr darauf wurde das Referat aufgelöst. Schulte-Rummel
durfte sich fortan mit dem Thema IT befassen.
10 Feb 2022
## LINKS
[1] /SPD-Kandidat-und-Cum-Ex-Skandal/!5798402
[2] /Cum-Ex-Steuerraub/!5825357
[3] /Neue-Indizien-im-Steuer-Skandal/!5815561
[4] https://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-2010-3.htm
[5] https://www.econbiz.de/Record/leerverk%C3%A4ufe-und-missbr%C3%A4uchliche-ge…
## AUTOREN
Gernot Knödler
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verlesen.
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