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# taz.de -- EU-Sanktionsverordnung: Für das Budget und die Menschen
> Die EU muss für Kürzungen den Nachweis liefern, dass eine ordnungsgemäße
> Verwendung der EU-Gelder gefährdet ist. Die Einschränkung war notwendig.
Bild: Es ist im Interesse der Bevölkerung, dass EU-Gelder nicht bevorzugt an G…
Der [1][Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt], aber viele haben das
Urteil nicht richtig gelesen. Ja, der EuGH hat für finanzielle Sanktionen
grünes Licht gegeben, wenn EU-Staaten die Rechtsstaatlichkeit missachten.
Geschützt werden damit aber nur die finanziellen Interessen des
EU-Haushalts.
Die EU kann nun also nicht gleich mit milliardenschweren Zuschusskürzungen
auf die Korruption in Ungarn und die zügige Abschaffung unabhängiger
Gerichte in Polen reagieren. Sie muss stets deutlich machen, dass hier eine
ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln gefährdet ist.
Diese Einschränkung ist unpopulär, deshalb wird sie von vielen
verschwiegen, die jetzt das EuGH-Urteil feiern. Aber so steht es schon in
der neuen Sanktionsverordnung, die der EuGH nun geprüft und gebilligt hat.
Typisch EU, werden manche sagen, die Eurokraten denken nur an ihren
Haushalt und nicht an die inakzeptablen Missstände in den Mitgliedstaaten
und an die Probleme, die das für die Menschen bringt.
Doch die Einschränkung war nötig, damit die EU-Staaten überhaupt mit
Mehrheit – gegen die Stimmen von Polen und Ungarn – einen derartigen
Sanktionsmechanismus einführen konnten. Laut EuGH handelt es sich nämlich
nur um „Haushaltsvorschriften“, die auch mit Mehrheit beschlossen werden
durften. Eine Änderung des EU-Vertrags, wo ein echter Sanktionsmechanismus
hingehört hätte, wäre nie zustande gekommen, denn dafür ist Einstimmigkeit
erforderlich.
Außerdem ist die Fokussierung auf den EU-Haushalt auch nicht völlig
unempathisch und kontraproduktiv. Polen und Ungarn bekommen viele
Milliarden aus dem EU-Säckel, deutlich mehr, als sie einzahlen. Deshalb ist
die EU in diesen Ländern auch recht beliebt. Es ist also durchaus auch im
Interesse der Bevölkerung in Ungarn und Polen, dass EU-Gelder nicht
bevorzugt an Günstlinge von [2][Victor Orbán] gehen und dass die Verwendung
von EU-Geldern [3][in Polen durch unabhängige Richter] kontrolliert werden
kann. Der Kampf für Rechtsstaatlichkeit kann also sowohl dem EU-Haushalt
als auch den Menschen nutzen.
Welche Rolle der neue Sanktionsmechanismus spielen wird, kann niemand
sagen. Der EuGH hat erst einmal nur das Regelwerk abgenickt.
Es besteht auch keine Eile, dass die EU-Kommission nun schon nächste Woche
Sanktionen verhängen müsste. Denn Polen und Ungarn warten schon seit
Monaten auf die Milliarden aus dem Corona-Aufbaufonds, die die
EU-Kommission wegen der rechtsstaatlichen Mängel in beiden Ländern
blockiert. Das EuGH-Urteil hat diese De-facto-Sanktionen nun nachträglich
auch legitimiert.
16 Feb 2022
## LINKS
[1] /Streit-um-Rechtsstaatlichkeit/!5835941
[2] /Ungarn-hetzt-und-kooperiert-mit-der-EU/!5814632
[3] /EU-und-Polen/!5811589
## AUTOREN
Christian Rath
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