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# taz.de -- Gutachter zu EU-Rechtsstaatsregelung: Polens und Ungarns Klagen abw…
> Der Sanktionsmechanismus habe eine geeignete Rechtsgrundlage, so der
> Generalanwalt des EuGH. Polen und Ungarn wollten gegen die Regelung
> vorgehen.
Bild: Ort der Auseinandersetzung: Saal des Europäischen Gerichtshofs in Luxemb…
Luxemburg afp | In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) hat der Generalanwalt für eine Zurückweisung der Klagen Polens und
Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene
Kürzung von EU-Geldern plädiert. Die Regelung sei mit Artikel 7 des
EU-Vertrags vereinbar und stehe „im Einklang mit dem Grundsatz der
Rechtssicherheit“, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am
Donnerstag in Luxemburg.
[1][Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung
geklagt], nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt
gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der
Gelder droht.
Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass mit der
Verordnung ein Mechanismus zur „Gewährleistung der korrekten Ausführung des
Haushaltsplans der Union“ eingeführt werden soll. Zuvor waren Sanktionen
zwar möglich, mussten aber einstimmig beschlossen werden. Polen und Ungarn
halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren
gegen die neue Regelung und blockierten im vergangenen Dezember zunächst
den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.
Die Verordnung setze zudem „eine hinreichend unmittelbare Verbindung
zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des
Haushaltsplans voraus“, erklärte der Generananwalt. Damit sei gegeben, dass
sie nicht bei allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anwendbar ist,
sondern nur bei solchen, die im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen.
## Urteil wird zu späterem Zeitpunkt folgen
Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden aber in
den meisten Fällen von den Richtern befolgt. Das Gericht wird nun zu
Beratungen zusammenkommen, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt
erwartet.
Der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich aber darauf geeinigt, die Stellungnahme
des EuGH abzuwarten, bevor der Mechanismus von der EU-Kommission angewendet
wird.
Polen und Ungarn hatten geklagt, weil der Rechtsstaatsmechanismus in ihren
Augen gegen die EU-Verträge verstoße und unnötig sei, da der bestehende
Rechtsrahmen den Haushalt der Union stützen könne. Die Regierungen in
Budapest und Warschau [2][stehen seit Jahren wegen rechtsstaatlicher
Verfehlungen in der Kritik]. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die
bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten. Bislang hat dies
aber keine wesentlichen Kursänderungen bewirkt.
2 Dec 2021
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[1] /EU-Rechtsstaatsmechanismus/!5807556
[2] /Eklat-zwischen-der-EU-und-Polen/!5805989
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