# taz.de -- Streit um Rechtsstaatlichkeit: EuGH weist Klagen ab | |
> Polen und Ungarn hatten gegen den Mechanismus der EU Einspruch erhoben. | |
> Laut dem Urteil kann die Kommission nun bei Verstößen Gelder | |
> zurückhalten. | |
Bild: Der Rechtsstaatsmechanismus ist rechtens: Sitz der EU-Kommission in Brüs… | |
LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die [1][Klagen von | |
Polen und Ungarn] gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die | |
Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte | |
der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Das im vergangenen Jahr eingeführte | |
Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder | |
zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. (Az. C-156/21 und C-157/21) | |
Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds | |
eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten | |
gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz | |
verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der | |
EU auswirken. | |
Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres | |
in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich | |
darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte | |
nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem | |
Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im | |
Einklang stehe. | |
16 Feb 2022 | |
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