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# taz.de -- Streit um Rechtsstaatlichkeit: EuGH weist Klagen ab
> Polen und Ungarn hatten gegen den Mechanismus der EU Einspruch erhoben.
> Laut dem Urteil kann die Kommission nun bei Verstößen Gelder
> zurückhalten.
Bild: Der Rechtsstaatsmechanismus ist rechtens: Sitz der EU-Kommission in Brüs…
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die [1][Klagen von
Polen und Ungarn] gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Die
Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte
der EuGH am Mittwoch in Luxemburg. Das im vergangenen Jahr eingeführte
Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder
zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. (Az. C-156/21 und C-157/21)
Damit können Zahlungen gekürzt oder Mittel aus dem Strukturfonds
eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten
gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz
verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der
EU auswirken.
Der Rechtsstaatsmechanismus trat bereits zu Beginn des vergangenen Jahres
in Kraft, wurde aber noch nicht angewandt. Die Mitgliedsstaaten hatten sich
darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Der Gerichtshof urteilte
nun, dass der Mechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und mit dem
Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grenzen der Zuständigkeit der EU im
Einklang stehe.
16 Feb 2022
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[1] /Gutachter-zu-EU-Rechtsstaatsregelung/!5819630
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