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# taz.de -- Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: EU geht erneut gegen Wars…
> Es geht um umstrittene Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum
> Status von EU-Recht. Deshalb geht Brüssel nun rechtlich gegen das Land
> vor.
Bild: Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Brüssel dpa | Wegen umstrittener Urteile des polnischen Verfassungsgerichts
zum Status von EU-Recht geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land
vor. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein sogenanntes
Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen
Warschau enden könnte.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Urteile des
Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der
einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von
EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an
der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.
Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem ein Urteil des
[1][Verfassungsgerichts] von Anfang Oktober, wonach Teile des EU-Rechts
nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt [2][einen
Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage]. Bereits im Juli
hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger
EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen,
nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.
Schon einen Tag nach dem Oktober-Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen unmissverständlich die Position ihrer Behörde
deutlich: „Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich
verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle
EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben.“ Die
EU-Kommission werde „von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen,
Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen“.
## Polens Regierungspartei setzt Richter unter Druck
Jedoch möchte die nationalkonservative Regierung in Warschau eben diesen
grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts nicht anerkennen. Die polnische
Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren ungeachtet
internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die
EU-Kommission hat wegen der Reformen [3][bereits mehrere
Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH
eingereicht]. Mehrere Reformen wurden gekippt.
Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober hatte
Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH
aus dem Frühjahr zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten
EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann,
einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn
es sich um Verfassungsrecht handelt.
22 Dec 2021
## LINKS
[1] /Polens-Verfassungsgericht-und-der-EGMR/!5817831
[2] /Rechtsstreit-zwischen-EU-und-Polen/!5805932
[3] /EuGH-verurteilt-Polen/!5811513
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