# taz.de -- Mängel in JVA Langenhagen: Abschiebehaft kein Knast | |
> Der Europäische Gerichtshof kritisiert die deutsche Abschiebepraxis.Das | |
> Abschiebegefängnis in Langenhagen entspricht wohl nicht den Standards. | |
Bild: Für viele Menschen die letzte Station in Deutschland: Abschiebehaftansta… | |
HANNOVER taz | Das Abschiebegefängnis in Hannover-Langenhagen entspricht | |
möglicherweise nicht [1][den europäischen Standards für | |
Abschiebehaftanstalten]. Wie der Generalanwalt beim Europäischen | |
Gerichtshof (EuGH) Jean Richard de la Tour vermutet, ist auch dessen | |
rechtliche Grundlage, das 2019 in Deutschland in Kraft getretenen | |
„Geordnete-Rückführung-Gesetz“, rechtswidrig. | |
De la Tour war tätig geworden, nachdem ein pakistanischer Flüchtling in | |
einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover gegen seine Unterbringung im | |
Abschiebegefängnis Langenhagen im September 2020 geklagt hatte. Dabei | |
musste beim EuGH die Auslegung der EU-Rückführungsrichtlinie erfragt | |
werden. | |
Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist 2019 in Deutschland eingeführt worden | |
und noch bis zum 30. Juni 2022 in Kraft. Es beinhaltet, dass Abzuschiebende | |
auch in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können. Der | |
damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer argumentierte, dass durch die | |
sogenannte Migrationskrise im Jahr 2015 ein Defizit von 600 Haftplätzen in | |
deutschen Abschiebungshaftanstalten vorliege. | |
Diese Praxis erklärte Generalanwalt de la Tour in einer Prüfung der | |
Gesetzeslage nun für rechtswidrig. Zwar sieht die EU-Richtlinie die | |
Möglichkeit einer Unterbringung von Abzuschiebenden in | |
Strafvollzugsanstalten vor, jedoch könne diese nicht für drei Jahre | |
pauschal festgeschrieben werden. Stattdessen müsse eine „unvorhersehbare | |
Überlastung“ der Abschiebegefängnisse im Einzelfall durch die zuständige | |
Justizbehörde festgestellt werden. | |
## Straftäter in Langenhagen untergebracht | |
Mit Blick auf das Abschiebegefängnis Langenhagen stellt de la Tour fest, | |
dass sie nicht den EU-Standards einer für die Abschiebung benötigten | |
„speziellen Hafteinrichtung“ genüge. Zwar können Gefangene dort jeden Tag | |
Besuch empfangen, ein Mobiltelefon besitzen und im Internet surfen; durch | |
die zeitweise Unterbringung von Gefangenen aus dem Strafvollzug sei aber | |
davon auszugehen, dass die Abschiebehaft „übersichert“ sei. Zudem sei | |
Wachpersonal aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover auch für die | |
Menschen in Abschiebehaft eingesetzt worden. | |
Das Abschiebegefängnis gehört organisatorisch zur JVA. Zu Beginn der | |
Corona-Pandemie 2020 waren dort Gefangene aus dem Strafvollzug | |
untergebracht worden, um im Strafvollzug Plätze frei zu machen. Laut | |
Hans-Christian Rümke, Pressesprecher des Justizministeriums Niedersachsen, | |
war das Abschiebegefängnis zu diesem Zeitpunkt aber kaum belegt. | |
Rümke betont, dass Abzuschiebende und Häftlinge im Strafvollzug nicht im | |
selben Gebäude untergebracht und von unterschiedlichen | |
Sozialarbeiter*innen betreut worden seien. „Einen gemeinsamen | |
Vollzug hat es deshalb nicht gegeben“, sagt Rümke. | |
[2][Peter Fahlbusch, Anwalt für Migrationsrecht und Verteidiger des | |
pakistanischen Klägers vor dem Amtsgericht Hannover], rechnet in maximal | |
zwei bis drei Monaten mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei | |
sei es äußerst wahrscheinlich, dass das Gericht dem Gutachten von | |
Generalanwalt de la Tour folgen werde und die Bundesrepublik die | |
Unterbringung von Abzuschiebenden in Strafvollzugsanstalten nur noch nach | |
Einzelfallprüfungen anordnen darf. | |
Derzeit gebe es „kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an | |
Rechtsstaatlichkeit“, findet Fahlbusch. Sobald der EuGH geurteilt hat, wird | |
das Verfahren wieder vor dem hannoverschen Amtsgericht verhandelt. Folgt | |
hier ein entsprechendes Urteil, könnte dies zur Freilassung der in | |
Langenhagen Inhaftierten führen, sollten keine anderen | |
Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. Fahlbusch zufolge kann das | |
Abschiebegefängnis dann bis zur „Abrüstung auf den Standard der | |
Abschiebungshaft“ nicht mehr genutzt werden. | |
## Abschiebehäftlinge wurden frei gelassen | |
[3][Schleswig-Holstein ist schon ein Stück weiter.] Bei der Inbetriebnahme | |
eines Abschiebegefängnisses in Glückstadt hat Justizministerin Sabine | |
Sütterlin-Waack betont, dass diese Anstalt explizit nicht für den | |
Strafvollzug zur Verfügung stünde. | |
Deutschland hatte schon 2014 vom EuGH eine Rüge bekommen, weil von | |
Abschiebung Betroffene in normalen Haftanstalten untergebracht wurden. | |
Damals bestätigte der EuGH einen Antrag des Generalanwalts Yves Bot, wonach | |
eine solche Form der Unterbringung gegen die „Menschenwürde von Migranten“ | |
verstoße. | |
Nach Angaben des Rechtsanwalts Fahlbusch sind Abschiebehäftlinge danach in | |
vielen Bundesländern frei gelassen worden, weil es zu wenige spezielle | |
Haftplätze für sie gab. Seit der Einführung des | |
„Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ von 2019 greifen aber insbesondere | |
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wieder auf die Praxis der | |
Inhaftierung in JVAs zurück, da es dort keine Gefängnisse gibt, die den | |
Standards einer „speziellen Einrichtung“ für die Abschiebungshaft genügen. | |
8 Dec 2021 | |
## LINKS | |
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## AUTOREN | |
Eike Führing | |
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