| # taz.de -- Mängel in JVA Langenhagen: Abschiebehaft kein Knast | |
| > Der Europäische Gerichtshof kritisiert die deutsche Abschiebepraxis.Das | |
| > Abschiebegefängnis in Langenhagen entspricht wohl nicht den Standards. | |
| Bild: Für viele Menschen die letzte Station in Deutschland: Abschiebehaftansta… | |
| Hannover taz | Das Abschiebegefängnis in Hannover-Langenhagen entspricht | |
| möglicherweise nicht [1][den europäischen Standards für | |
| Abschiebehaftanstalten]. Wie der Generalanwalt beim Europäischen | |
| Gerichtshof (EuGH) Jean Richard de la Tour vermutet, ist auch dessen | |
| rechtliche Grundlage, das 2019 in Deutschland in Kraft getretenen | |
| „Geordnete-Rückführung-Gesetz“, rechtswidrig. | |
| De la Tour war tätig geworden, nachdem ein pakistanischer Flüchtling in | |
| einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover gegen seine Unterbringung im | |
| Abschiebegefängnis Langenhagen im September 2020 geklagt hatte. Dabei | |
| musste beim EuGH die Auslegung der EU-Rückführungsrichtlinie erfragt | |
| werden. | |
| Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ist 2019 in Deutschland eingeführt worden | |
| und noch bis zum 30. Juni 2022 in Kraft. Es beinhaltet, dass Abzuschiebende | |
| auch in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht werden können. Der | |
| damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer argumentierte, dass durch die | |
| sogenannte Migrationskrise im Jahr 2015 ein Defizit von 600 Haftplätzen in | |
| deutschen Abschiebungshaftanstalten vorliege. | |
| Diese Praxis erklärte Generalanwalt de la Tour in einer Prüfung der | |
| Gesetzeslage nun für rechtswidrig. Zwar sieht die EU-Richtlinie die | |
| Möglichkeit einer Unterbringung von Abzuschiebenden in | |
| Strafvollzugsanstalten vor, jedoch könne diese nicht für drei Jahre | |
| pauschal festgeschrieben werden. Stattdessen müsse eine „unvorhersehbare | |
| Überlastung“ der Abschiebegefängnisse im Einzelfall durch die zuständige | |
| Justizbehörde festgestellt werden. | |
| ## Straftäter in Langenhagen untergebracht | |
| Mit Blick auf das Abschiebegefängnis Langenhagen stellt de la Tour fest, | |
| dass sie nicht den EU-Standards einer für die Abschiebung benötigten | |
| „speziellen Hafteinrichtung“ genüge. Zwar können Gefangene dort jeden Tag | |
| Besuch empfangen, ein Mobiltelefon besitzen und im Internet surfen; durch | |
| die zeitweise Unterbringung von Gefangenen aus dem Strafvollzug sei aber | |
| davon auszugehen, dass die Abschiebehaft „übersichert“ sei. Zudem sei | |
| Wachpersonal aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover auch für die | |
| Menschen in Abschiebehaft eingesetzt worden. | |
| Das Abschiebegefängnis gehört organisatorisch zur JVA. Zu Beginn der | |
| Corona-Pandemie 2020 waren dort Gefangene aus dem Strafvollzug | |
| untergebracht worden, um im Strafvollzug Plätze frei zu machen. Laut | |
| Hans-Christian Rümke, Pressesprecher des Justizministeriums Niedersachsen, | |
| war das Abschiebegefängnis zu diesem Zeitpunkt aber kaum belegt. | |
| Rümke betont, dass Abzuschiebende und Häftlinge im Strafvollzug nicht im | |
| selben Gebäude untergebracht und von unterschiedlichen | |
| Sozialarbeiter*innen betreut worden seien. „Einen gemeinsamen | |
| Vollzug hat es deshalb nicht gegeben“, sagt Rümke. | |
| [2][Peter Fahlbusch, Anwalt für Migrationsrecht und Verteidiger des | |
| pakistanischen Klägers vor dem Amtsgericht Hannover], rechnet in maximal | |
| zwei bis drei Monaten mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dabei | |
| sei es äußerst wahrscheinlich, dass das Gericht dem Gutachten von | |
| Generalanwalt de la Tour folgen werde und die Bundesrepublik die | |
| Unterbringung von Abzuschiebenden in Strafvollzugsanstalten nur noch nach | |
| Einzelfallprüfungen anordnen darf. | |
| Derzeit gebe es „kein Defizit an Haftplätzen, aber dafür ein großes an | |
| Rechtsstaatlichkeit“, findet Fahlbusch. Sobald der EuGH geurteilt hat, wird | |
| das Verfahren wieder vor dem hannoverschen Amtsgericht verhandelt. Folgt | |
| hier ein entsprechendes Urteil, könnte dies zur Freilassung der in | |
| Langenhagen Inhaftierten führen, sollten keine anderen | |
| Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden. Fahlbusch zufolge kann das | |
| Abschiebegefängnis dann bis zur „Abrüstung auf den Standard der | |
| Abschiebungshaft“ nicht mehr genutzt werden. | |
| ## Abschiebehäftlinge wurden frei gelassen | |
| [3][Schleswig-Holstein ist schon ein Stück weiter.] Bei der Inbetriebnahme | |
| eines Abschiebegefängnisses in Glückstadt hat Justizministerin Sabine | |
| Sütterlin-Waack betont, dass diese Anstalt explizit nicht für den | |
| Strafvollzug zur Verfügung stünde. | |
| Deutschland hatte schon 2014 vom EuGH eine Rüge bekommen, weil von | |
| Abschiebung Betroffene in normalen Haftanstalten untergebracht wurden. | |
| Damals bestätigte der EuGH einen Antrag des Generalanwalts Yves Bot, wonach | |
| eine solche Form der Unterbringung gegen die „Menschenwürde von Migranten“ | |
| verstoße. | |
| Nach Angaben des Rechtsanwalts Fahlbusch sind Abschiebehäftlinge danach in | |
| vielen Bundesländern frei gelassen worden, weil es zu wenige spezielle | |
| Haftplätze für sie gab. Seit der Einführung des | |
| „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ von 2019 greifen aber insbesondere | |
| Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wieder auf die Praxis der | |
| Inhaftierung in JVAs zurück, da es dort keine Gefängnisse gibt, die den | |
| Standards einer „speziellen Einrichtung“ für die Abschiebungshaft genügen. | |
| 8 Dec 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Eike Führing | |
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