# taz.de -- Reform des Sexualstrafrechts: Nein bleibt Nein | |
> Seit fünf Jahren sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer | |
> Person strafbar. Doch noch immer werden viele Verfahren eingestellt. | |
Irgendwo in Deutschland, irgendwann im Jahr 2012. Eine schwangere Frau | |
sitzt auf der Couch, ihr Freund will mit ihr schlafen. Sie will nicht und | |
sagt ihm das auch. Er zieht sie vom Sofa hoch und schubst sie ins | |
Schlafzimmer, sie fällt auf den Boden und gegen das Bett. Weil ihr Freund | |
schon früher aggressiv war, Gewalt gegen ihre Katze und Gegenstände | |
ausgeübt hat und sie zudem Angst um das Kind in ihrem Bauch hat, zieht sich | |
die Frau aus. Es kommt zum Sex. Sie wiederholt mehrfach, dass sie keinen | |
will, Schmerzen hat und er aufhören soll. Sie schreit, sie fleht. | |
Als alles vorbei ist, [1][zeigt die Frau den Mann wegen sexueller Nötigung | |
an]. Doch das Verfahren wird eingestellt. Die Begründung der | |
Staatsanwaltschaft: Der Mann habe weder Gewalt angewendet noch seiner | |
Freundin gedroht – und Widerstand geleistet habe sie auch nicht. Von einem | |
„Klima der Gewalt“ in der Beziehung sei nicht auszugehen. Und in einer | |
„schutzlosen Lage“, die im Sinn der Strafnorm nötig sei, habe sich die Frau | |
auch nicht befunden. Schließlich sei die Wohnungstür ja nicht abgeschlossen | |
gewesen. | |
Diesen Fall schildert der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und | |
Frauennotrufe zusammen mit 106 weiteren Fällen von sexualisierter Gewalt in | |
einer Analyse von 2014. Alle Täter in den beschriebenen Fällen wurden | |
angezeigt, keiner wurde verurteilt. Denn im Sexualstrafrecht gilt damals | |
der seit Langem unveränderte Paragraf 177. | |
Und der besagt: Sexuelle Nötigung ist dann strafbar, wenn der Täter das | |
Opfer mit Gewalt, Drohung gegen Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer | |
schutzlosen Lage dazu bringt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Nicht | |
strafbar also sind all die Übergriffe, bei denen es zu sexuellen Handlungen | |
gegen den Willen der geschädigten Person kommt – auch dann nicht, wenn | |
dieser ausdrücklich artikuliert wird. | |
„Jahrzehntelang war klar, dass da etwas falsch läuft“, sagt die | |
Strafrechtsanwältin Christina Clemm über diese alte Form des Paragrafen. | |
Oft waren Betroffene entsetzt, wenn ihnen klar wurde, welche sexualisierten | |
Übergriffe alle nicht strafbar sind. Zwar fordern frauenpolitische | |
Organisationen seit Langem eine Änderung des Strafrechts. | |
Doch in die Sache kam erst Bewegung, [2][als 2014 die Istanbul-Konvention | |
gegen Gewalt gegen Frauen in Kraft trat]. Denn dieses Übereinkommen des | |
Europarats besagt unter anderem, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen | |
Handlungen unter Strafe gestellt werden müssen. Auch Deutschland hat die | |
Konvention unterzeichnet. Um sie auch hierzulande letztlich ratifizieren zu | |
können, mussten alle Bundesgesetze der Konvention angepasst werden. | |
„Es war klar: das ist unsere Möglichkeit“, sagt Clemm. Verbände wie der | |
Deutsche Frauenrat, der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und | |
Frauennotrufe, die Dachverbände der Frauenhäuser und UN Women tun sich | |
zusammen, Grüne und Linke bringen aus der Opposition Gesetzesvorschläge | |
ein. Das Bundesjustizministerium setzt zwar eine Reformkommission für das | |
Sexualstrafrecht ein – aber noch immer tut sich nichts. Und dann kommt | |
Köln. | |
In der Silvesternacht 2015 auf 2016 kommt es in der Nähe von Hauptbahnhof | |
und Dom zu Übergriffen auf Frauen durch vorwiegend migrantische Täter. 661 | |
Frauen melden Straftaten, bei 28 geht es um versuchte oder vollendete | |
Vergewaltigung. „Auf einmal ging es rasend schnell“, sagt Clemm, die auch | |
Mitglied der Reformkommission des Justizministeriums war. Schon im Juli | |
stimmt der Bundestag für die Neufassung des Paragrafen 177 Strafgesetzbuch | |
– einstimmig. Ein historischer Moment. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am | |
10. November 2016 gilt in Deutschland zum ersten Mal „Nein heißt Nein“. | |
„Nein heißt Nein“, das bedeutet: Nicht mehr nur physische Gewalt ist | |
strafbar – sondern jede sexuelle Handlung gegen den „erkennbar | |
entgegenstehenden Willen“ des Opfers. Zudem wird Paragraf 184 i neu | |
eingeführt: Zum ersten Mal wird sexuelle Belästigung als eigener | |
Straftatbestand anerkannt. Und schließlich entsteht Paragraf 184 j, der | |
Taten aus Gruppen heraus unter Strafe stellt – eine Reaktion auf die Kölner | |
Silvesternacht. | |
Fünf Jahre später zeigt sich, dass die Ermittlungsverfahren wegen | |
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Jahren nach der | |
Reform gestiegen sind. 2014 und 2015, also vor der Reform, waren es laut | |
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz jeweils knapp 39.000 | |
Verfahren. 2019 und 2020 waren es knapp 57.000 und 58.000 Verfahren. Auch | |
die Verurteilungen wegen Paragraf 177 stiegen von 2014 bis 2019 deutlich | |
an. Waren es 2014 noch 1.001 Verurteilungen, waren es 2019 schon 1.599. | |
Dass die Zahlen insgesamt steigen würden, war allerdings zu erwarten – vor | |
allem aufgrund des neuen Straftatbestands der sexuellen Belästigung, die | |
vorher überhaupt nicht strafbar war. Die Zahlen der Verurteilungen zeigen | |
auch, welchen großen Anteil die neu hinzugekommenen sexuellen Belästigungen | |
an den gestiegenen Zahlen haben: ganze 1.519 von 1.599 Verurteilungen | |
erfolgten deshalb. | |
„Die Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung war ein | |
großer Erfolg“, sagt der Rechtswissenschaftler Jörg Eisele von der | |
Universität Tübingen. Häufig fänden Belästigungen im öffentlichen Raum | |
statt, in Schwimmbädern, in der Bahn – entsprechend gibt es Zeug:innen, die | |
für Verurteilungen förderlich sind. „Mit dem 184 i bekommt man | |
Alltagsgrapschereien gut in den Griff.“ | |
Ein Flop dagegen sei der Paragraf 184 j, der wegen Köln eingeführt wurde. | |
„Dass der keinen Mehrwert hat, war absehbar“, sagt Eisele: zu kompliziert, | |
inhaltlich außerdem durch andere Paragrafen bereits weitgehend abgedeckt. | |
Gerade mal zwei Verurteilungen, so zeigen es die Zahlen des BMJV, gab es | |
wegen dieses neuen Paragrafen im Jahr 2019. | |
Doch was die eigentliche Reform des Paragrafen 177 jenseits dieser beiden | |
neu eingeführten Paragrafen angeht, sind die Zahlen bislang nicht unbedingt | |
aussagekräftig. Das weiß auch das Bundesministerium für Justiz und | |
Verbraucherschutz. Zwar sei die Reform im Sexualstrafrecht ein | |
„Paradigmenwechsel“ gewesen, so das BMJV: Erstmals wird der „Wille des | |
Opfers […] in das Zentrum des strafrechtlichen Schutzes gerückt“. | |
Auch die Rückmeldungen aus der Praxis gegenüber dem Ministerium seien „ganz | |
überwiegend positiv“: Richter:innen sowie Staatsanwält:innen würden | |
berichten, so eine Sprecherin des BMJV, dass sie mit den Neuregelungen gut | |
zurecht kämen. Und dennoch: Für eine umfassende Beurteilung der Reform sei | |
es zu früh. | |
So sieht es auch der Kriminologe Christian Pfeiffer, der seit den 90er | |
Jahren zu Sexualstraftaten forscht. „Die Reform war wichtig, weil das | |
‚Nein‘ der Betroffenen endlich ernst genommen wird“, sagt er. „Aber es | |
fehlt die Empirie, um beurteilen zu können, was sie für die Strafverfolgung | |
bedeutet.“ Noch gebe es dazu schlicht keine systematische Analyse. | |
Pfeiffer hat deshalb eine Studie begonnen, in der 3.000 Frauen, die in | |
Niedersachsen eine Vergewaltigung angezeigt haben, zu ihren Erfahrungen | |
befragt werden. Die Hälfte der Frauen zeigte vor, die andere Hälfte nach | |
der Reform an. Untersucht werden soll unter anderem, wie unterschiedlich | |
die Frauen die Anzeigen erlebten und ob sie mit dem Ablauf nach der Anzeige | |
zufrieden waren. Eine Auswertung der Befragungen soll in einigen Monaten | |
vorliegen. | |
Anwält:innen und Betroffenenorganisationen ziehen derweil gemischte | |
erste Bilanzen. „Für uns war es zwar bitter, dass die Reform mit Köln | |
letztlich vor einem eindeutig rassistischen Hintergrund gepusht wurde“, | |
sagt etwa Katharina Göpner vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und | |
Frauennotrufe. Gleichzeitig sei sie in jahrelanger Arbeit vorbereitet | |
worden und grundsätzlich ein Erfolg: „Gesellschaftlich hat die | |
Strafrechtsänderung immens viel bewegt.“ | |
Es sei ganz anders möglich geworden, über sexualisierte Gewalt zu sprechen | |
und sie zu verhandeln. Die im Verband organisierten Beratungsstellen würden | |
übereinstimmend berichten, „dass Betroffene mit einem anderen | |
Selbstbewusstsein Ereignisse öffentlich machen und sich häufiger überlegen, | |
anzuzeigen“. | |
Gleichzeitig gebe es weiter Probleme, sagt Göpner. Die beträfen allerdings | |
nicht so sehr das Gesetz an sich – sondern Besonderheiten, die | |
Sexualdelikte vor Gericht in den weitaus meisten Fällen begleiten. „Wenn | |
die Betroffenen vorher nachweisen mussten, dass sie sich zur Wehr gesetzt | |
haben, müssen sie jetzt nachweisen, dass sie ihr,Nein' formuliert haben“, | |
sagt Göpner. Möglich also, dass der Täter sich auf den Standpunkt stellt, | |
das „Nein“ weder gehört noch erkannt zu haben. | |
In einem Bericht eines Bündnisses aus NGOs, dem unter anderem der Deutsche | |
Juristinnenbund und der Deutsche Frauenrat angehören und der bereits im | |
Februar veröffentlicht wurde, heißt es zu den Praxiserfahrungen nach der | |
Reform: „Erfahrungen von Rechtsanwält:innen, Fachberatungsstellen und | |
psychosozialen Prozessbegleiter:innen zeigen, dass zahlreiche | |
Verfahren eingestellt werden, weil der Vorsatz der sexuellen Handlung gegen | |
den eigenen Willen häufig nicht angenommen wird – selbst wenn Betroffene | |
angeben, geweint oder den Beschuldigten deutlich und wiederholt gebeten | |
haben, aufzuhören.“ | |
So werde durch alle Instanzen hindurch immer wieder entschieden, dass ein | |
deutlich verbal ausgedrücktes „Nein“ für einen Beschuldigten nicht zwinge… | |
als entgegenstehender Wille angesehen werden könne, wenn etwa die | |
betroffene Person vorher sexuelle Handlungen mitgemacht oder initiiert | |
habe. In einem Fall etwa stimmte die Betroffene zunächst verschiedenen | |
sexuellen Praktiken zu. Als der Mann gewalttätig wurde, brachte sie jedoch | |
ihren Widerwillen zum Ausdruck. | |
Doch die Verurteilung des Täters durch das Landesgericht hob der | |
Bundesgerichtshof auf. Die Begründung: Dass sich die „verbalen und | |
physischen Versuche“ der Frau, den Angeklagten zum Aufhören zu bewegen, | |
auch auf Oral- und Analverkehr bezogen, sei nicht eindeutig. Auch der | |
„Umstand, dass die Geschädigte vor Schmerzen schrie und der Angeklagte ihr | |
zeitweise den Mund zuhielt“, habe möglicherweise nur mit dem Zufügen von | |
Schmerzen durch Schläge zu tun, nicht mit Geschlechtsverkehr als solchem. | |
Ihrer Erfahrung nach, berichtet Anwältin Clemm, würden rund zwei Drittel | |
der Fälle eingestellt, von denen sie sagen würde, sie müssten nach Paragraf | |
177 verurteilt werden. Dies sei immer noch besser als vor der Reform – denn | |
vorher wurden noch mehr dieser Fälle eingestellt. „Die Änderung war | |
zweifellos richtig“, sagt Clemm. „Aber eine wesentliche Verbesserung gibt | |
es für die Betroffenen noch nicht.“ Ein Problem sei, dass insbesondere im | |
Bereich der Sexualdelikte oft patriarchal geprägte Vorannahmen herrschten. | |
Etwa die, dass Betroffene Sexualdelikte anzeigen, weil sie Vorteile daraus | |
erlangen – also zum Beispiel auf Schmerzensgeld aus seien oder den Umgang | |
des ehemaligen Partners mit den Kindern verhindern wollten. Häufig fände | |
sich auch die Annahme, dass Frauen dazu neigen, ihr Verhalten im Nachhinein | |
umzudeuten. Eigentlich konsensuale Sexualkontakte würden deshalb später als | |
deutlich erkennbar gegen den Willen umdefiniert, entsprechend würde falsch | |
berichtet, so das Vorurteil. | |
Vielleicht, so werde angenommen, war ihr Nein eben doch ein Ja. Vielleicht | |
war das Nein auch nicht deutlich genug ausgesprochen. Und vielleicht war | |
die Aussage, dass sie geweint habe, im Nachhinein erfunden, weil sie erst | |
dann gemerkt habe, dass sie die betreffende sexuelle Handlung gar nicht | |
wollte. Vielleicht habe sie auch nur Rache nehmen wollen für eine nicht | |
erwiderte Liebe – all so etwas geistere immer wieder in den Köpfen | |
derjenigen herum, die die Verfahren betreiben, sagt Clemm. | |
Zudem gebe es noch immer eine bestimmte Vorstellung davon, wie ein Opfer zu | |
sein habe. Eine ihrer Mandantinnen etwa hatte sich über eine | |
Dating-Plattform mit einem Mann verabredet. Sie zeigte ihn wegen | |
Vergewaltigung an, er wurde freigesprochen. In der Urteilsbegründung, so | |
Clemm, habe das Gericht angeführt: Gegen ihre Aussage spreche, dass sie | |
sich ja auch nach der Tat weiter anonym mit Männern getroffen habe. Das sei | |
für eine tatsächlich vergewaltigte Person nur schwer vorstellbar. | |
„Frauen zeigen sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigungen an, weil sie | |
verletzt sind, weil sie andere schützen oder nicht hinnehmen wollen, dass | |
ihnen Schlimmes widerfahren ist“, sagt Clemm. „Aber ich kenne keine einzige | |
Frau, die durch einen Prozess Karrierevorteile gehabt hätte.“ Und natürlich | |
müsse die Unschuldsvermutung gegenüber einem potenziellen Täter gelten. „Es | |
muss aber eben auch die Vermutung gelten, dass die anzeigende Frau die | |
Wahrheit sagt. Mit dieser Situation können und müssen wir umgehen.“ | |
Strafrechtlich sei dem allerdings kaum beizukommen. „Was wir wirklich | |
brauchen, ist eine viel größere Sensibilisierung für geschlechtsspezifische | |
Gewalt“, sagt Clemm. Es brauche Forschung: wie viele Täter werden | |
verurteilt, wo liegen die Probleme, was sind typische Fallkonstellationen? | |
Es brauche Fortbildungen von Polizei und Justiz: Wie häufig kommen | |
Übergriffe vor, wie verhalten sich Täter, wie verhalten sich Betroffene – | |
und warum? Und es brauche eine Aufstockung der Kapazitäten innerhalb der | |
Behörden. „Die Dezernate in Polizei und Justiz sind katastrophal | |
unterbesetzt“, sagt Clemm. „Da ist es natürlich einfacher, einzustellen, | |
als eine Anklage zu verfassen und den Fall auch noch vor Gericht zu | |
vertreten.“ | |
Um mehr Forschung kümmert sich unter anderem der Kriminologe Pfeiffer. | |
Seine Hypothese dabei sei, sagt er: „Die Strafverfolgung funktioniert dort | |
gut, wo sie personell und technisch gut ausgestattet ist.“ So gehe er davon | |
aus, dass etwa Videobefragungen der Opfer einen hohen Mehrwert brächten. | |
Wenn dagegen die Aussage nur auf Tonband aufgezeichnet wird oder gar nur | |
als gekürzte Mitschrift der Polizei an die Staatsanwaltschaft geht, „erhöht | |
sich das Risiko deutlich, dass dort das Verfahren eingestellt wird“. | |
Noch ein Argument spricht für Videobefragungen: Für Betroffene sei es oft | |
eine Tortur, alles mehrfach erzählen zu müssen, sagt Katharina Göpner vom | |
Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Dieser fordert | |
neben Fortbildungen in Polizei und Justiz auch eine Sonderzuständigkeit für | |
Sexualstraftaten an Gerichten. Rücksichtsvolle Befragungen könnten nur mit | |
entsprechendem Wissen erreicht werden, was Rücksichtnahme in diesem Feld | |
überhaupt bedeutet. | |
Zudem müssten alle Betroffenen im Bereich der Sexualstraftaten Anspruch auf | |
psychosoziale Prozessbegleitung haben. „Es geht um intimste Details“, sagt | |
Göpner. Bisher sei der Umgang mit Betroffenen vonseiten der Behörden oft | |
retraumatisierend. Wenn sich ein Fall wie anfangs beschrieben etwa in einer | |
Beziehung ereignet, heißt das also auch nach der erfolgreichen Reform des | |
Paragrafen 177 nicht sicher, dass es zu einem Prozess, geschweige denn zu | |
einem Urteil kommt. „Aber trotzdem ist klar: Es ist Unrecht, was passiert | |
ist“, sagt Göpner. Für Betroffene sei das ein enormer Fortschritt. | |
6 Nov 2021 | |
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