# taz.de -- „Nein heißt nein“ im Sexualstrafrecht: Bundesrat billigt Gesetz | |
> Sexuelle Handlungen, die gegen den Willen einer Person stattfinden, | |
> gelten künftig als Vergewaltigung. Selbst wenn sich das Opfer nicht aktiv | |
> wehrt. | |
Bild: Nein heißt nein: Protestschild auf einem „Slutwalk“ 2012 in Berlin | |
BERLIN afp | Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip „Nein heißt | |
nein“: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag im Juli | |
beschlossene Gesetz, mit dem eine sexuelle Handlung auch dann als | |
Vergewaltigung gewertet wird, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. | |
Die Straftat liegt künftig auch dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder | |
Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht | |
einverstanden ist. In dem neu gefassten Paragrafen 177 des Strafgesetzbuchs | |
heißt es: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle | |
Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder | |
diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von | |
einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu | |
fünf Jahren bestraft.“ | |
Mit der Neuregelung wird auf Fälle reagiert, in denen Frauen vergewaltigt | |
wurden, ohne dass die Täter bestraft werden konnten. Das neue Gesetz soll | |
dazu beitragen, dass sich mehr Opfer zu einer Anzeige entschließen und | |
weniger Strafverfahren eingestellt werden. | |
Im Zuge der Neuregelung wird auch der Straftatbestand „Sexuelle | |
Belästigung“ eingeführt, der sich gegen Grapscher richtet. Speziell | |
geahndet werden mit der Neuregelung auch sexuelle Straftaten, die aus | |
Gruppen heraus begangen werden. Damit reagiert der Bundestag auf die Kölner | |
Übergriffe aus der Silvesternacht. Dabei hatten überwiegend | |
nordafrikanische Männer massenhaft Frauen angegriffen. | |
23 Sep 2016 | |
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