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# taz.de -- „Nein heißt nein“: Es ging nie um die Frauen
> Die Reform des Sexualstrafrechts war unerlässlich. Doch die Party fällt
> aus – denn das Gesetz steht in kolonialistischer Tradition.
Bild: Warum musste es erst zu einem Vorfall massiver sexueller Belästigung kom…
Feministin zu sein bedeutet, kritisch zu bleiben, auch wenn alle anderen in
einen Freudentaumel verfallen. Wie zum Beispiel Anfang Juli, als „Nein
heißt nein“ endlich im Sexualstrafrecht verankert wurde.
In verschiedensten Medien feiern Feminist*innen das neue Gesetz. Für mich
als Feministin gibt es keinen Grund zu feiern. Und alle Feminist*innen,
die, wie ich, weiß sind und das neue Gesetz als historischen Erfolg
verbuchen, sollten aufhören, sich so zu nennen.
Mit dem neuen Gesetz werden feministische Forderungen instrumentalisiert,
um Abschiebung und rassistische Diskriminierung zu rechtfertigen. Wenn wir
als Feminist*innen Gleichheit fordern, muss das Gleichheit für alle heißen.
Alles andere ist nicht Feminismus, sondern höchstens eine Ermächtigung der
eigenen (weißen) Gruppe auf Kosten der weiteren Unterdrückung einer anderen
(nicht weißen). Und genau das ist es, worauf das neue Sexualstrafgesetz
beruht.
Es geht um zwei Aspekte, die in der Beurteilung der Reform oft nicht
beachtet werden. Erstens wird das Aufenthaltsrecht weiter eingeschränkt:
Eine Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die nach dem veränderten
Strafrechtsparagrafen 177 verurteilt wird, kann in Zukunft leichter
abgeschoben werden.
Rassistische Polizeigewalt
Zweitens können ganze Gruppen strafbar gemacht werden, wenn eine Person aus
dieser Gruppe heraus einen sexuellen Übergriff begeht – ob das
verfassungsmäßig ist, ist fraglich. Wie in der Praxis festgestellt werden
soll, wer „sich an der Gruppe beteiligt“ hat, ebenso.
Im Zuge des gesellschaftlichen Diskurses nach Köln, in dem immer wieder
arabische und nordafrikanische Männer als Sexualstraftäter vorkommen,
besteht außerdem die Gefahr, dass das Gesetz in der Praxis viel Raum für
rassistische Polizeigewalt lässt.
Keine Frage, die Reform des Paragrafen 177 war überfällig. In einer Studie
von 2004 gaben laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend 58,2 Prozent der befragten Frauen an, schon Situationen sexueller
Belästigung erlebt zu haben.
Von durchschnittlich 8.000 angezeigten Vergewaltigungen im Jahr führen
gerade einmal 1.000 zur Verurteilung der Täter und nur acht Prozent der von
sexueller Gewalt Betroffenen gehen überhaupt zur Polizei.
Warum musste es erst zu einem Vorfall massiver sexueller Belästigung
kommen, bei dem die Mehrheit der Täter die „Anderen“ waren, bevor in
Deutschland endlich die Reform des bis dato zu laxen Sexualstrafrechts
verabschiedet wurde?
„Die Anderen“
Es war die öffentliche Debatte über die Kölner Silvesternacht, die zu dem
Paragrafen 177 in seiner neuen Form geführt hat. Die Vorkommnisse eigneten
sich bestens, um sexuelle Gewalt auf die „Männer mit arabischem Aussehen“
auszulagern – und sich so mit der eigenen schuldhaften Verstrickung nicht
befassen zu müssen.
Nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch das Gesetz selbst lassen vermuten,
dass ihm rassistische Vorurteile zugrunde liegen: Die Täter, das sind immer
„die Anderen“.
Warum wurde mit der Gesetzesnovelle das Asylrecht und das Aufenthaltsrecht
gleich mit verschärft, wenn es eigentlich um den Schutz der Betroffenen vor
sexueller Gewalt gehen sollte?
Tatsächlich aber hat dieses Narrativ in Europa eine lange Tradition. Die
kolonialen Strategien wiederholen sich. Schon im 19. Jahrhundert
instrumentalisierte der Westen den weiblichen Körper, um Unterdrückung zu
legitimieren: Damals die Kolonialherrschaft, heute die Abschiebung von
Geflüchteten.
Der Literaturwissenschaftler Edward Said war einer der Ersten, der
aufzeigte, wie der Westen den „Orient“ in Kunst, Literatur und Wissenschaft
als rückständig und irrational darstellte, um sich selbst in Abgrenzung
dazu als aufgeklärt und rational in Pose werfen zu können.
„Die orientalische Frau“
Sexualität und die Rolle der Frau in der Gesellschaft spielten dabei eine
zentrale Rolle. So schrieb der französische Schriftsteller Gustave Flaubert
1853 nach einer Ägyptenreise: „Die orientalische Frau ist nicht mehr als
eine Maschine. Sie macht keinen Unterschied zwischen dem einen und dem
anderen Mann“ – und sprach den Frauen so das Menschsein ab.
Ähnlich entmenschlichende Assoziationen waren nach der Silvesternacht in
Köln auch über das andere Geschlecht, also die „nordafrikanischen Männer“
zu lesen, die Tieren gleich nicht in der Lage seien, ihre Sexualität zu
kontrollieren.
Halbnackte Frauen, die lasziv im „Hamam“ oder im „Harem“ herumliegen od…
auf dem Bazar als Sklavinnen verkauft werden, sind häufige Motive in den
Gemälden europäischer Maler aus dem 19. Jahrhundert. Oft werden die Objekte
der Begierde als weiß dargestellt und die Menschen, die sie bedienen oder
die sie anschauen, als schwarz.
Laut Zachary Lockman, Professor für Middle Eastern and Islamic Studies,
lebten die Künstler in solchen Darstellungen eigene Fantasien aus, die sie
gleichzeitig auf die orientalischen „Anderen“ abschoben. Die moralische
Überlegenheit des Westens wurde in Abgrenzung dazu abermals bestätigt.
Auch ein niedriger gesellschaftlicher Status von Frauen, also deren
Ausbeutung und Unterdrückung, wurde von den Kolonialmächten immer wieder
benutzt, um ihre Herrschaft zu rechtfertigen.
Die afghanische Frau
Lord Cromer, in den Jahren 1877 und 1907 britischer Generalkonsul in
Ägypten, liefert hierfür zahlreiche Beispiele. „Die Position von Frauen in
Ägypten und mohammedanischen Ländern im Allgemeinen“, so schrieb er, „ist
[…] ein fatales Hindernis für die Erhebung des Denkens und des Charakters,
welche die Einführung der westlichen Zivilisation begleiten sollte.“
Eine Argumentation, die auch bei dem Einmarsch der US-Truppen in
Afghanistan im Jahr 2001 eine Rolle spielte. Auch damals wurde immer wieder
die unterdrückte afghanische Frau als Beleg für die Brutalität und
Rückständigkeit des Talibanregimes und im Gegenzug für die moralische
Überlegenheit der westlichen Truppen bemüht.
Zurück in England wurde Lord Cromer übrigens Präsident der National League
for Opposing Woman Suffrage, die gegen die Frauenbewegung und das
Frauenwahlrecht kämpfte.
Der europäische Versuch, Sexismus als Problem der kolonialen „Anderen“
darzustellen, reicht also schon weit zurück und war damals ebenso wie heute
vor allem ein vorgeschobenes Argument, statt ein tatsächlicher Beweggrund
für politisches Handeln.
Postkoloniale Theoretiker*innen gehen sogar davon aus, dass es
vielerorts die Kolonialmächte selbst waren, die starre Geschlechterrollen
und patriarchale Verhältnisse überhaupt erst in den Kolonien etablierten.
Witwenverbrennung
Mr Fielding Hall, Teil der britischen Kolonialverwaltung in Myanmar, fand
dort, laut seinen Schriften, eine hohe Geschlechtergleichheit vor. In
seinen Augen war das wiederum ein Hindernis für den Fortschritt. „Die
Frauen müssen ihre Freiheit im Interesse der Männer aufgeben“, war eine der
Maßnahmen, die er vorschlug, um die myanmarische Gesellschaft zu
„zivilisieren“. Die Argumente wurden und werden also so gedreht, wie es
gerade nützlich erscheint.
Dass Kolonialherren die Stellung der Frau derartig instrumentalisierten,
machte es außerdem für kolonisierte Frauen unmöglich, für sich selbst zu
sprechen, so argumentiert Gayatri Chakravorty Spivak, neben Said eine
Begründerin der Postkolonialen Studien.
Die Tradition der Witwenverbrennung (Sati) in Indien, die im Übrigen nur in
Ausnahmefällen in bestimmten Regionen und auch in der Regel freiwillig
praktiziert wurde, wurde von den Briten als „barbarischer Brauch“
verurteilt und schließlich verboten.
Charles James Napier, Oberbefehlshaber der Truppen der
Britisch-Ostindischen-Handelsgesellschaft, drohte: „Wenn Männer Frauen bei
lebendigem Leibe verbrennen, hängen wir sie und konfiszieren all ihren
Besitz.“ Derselbe Napier war bekannt dafür, Aufstände brutal
niederzuschlagen. Wenn eine Frau sich also gegen Sati entschied, kam das
einer Entscheidung für die britische Unterdrückung gleich.
Women of Colour
Einen ähnlichen Effekt könnte das neue Sexualstrafgesetz haben. In einer
Pressemitteilung des Bündnisses #ausnahmslos gibt die Berliner Aktivistin
Keshia Fredua-Mensah zu bedenken: „Besonders Migrantinnen und Frauen ohne
geklärten Aufenthaltstatus können zusätzlich in fatale
Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. Wenn die Täter, wie in den
meisten Fällen, aus ihrem privaten Umfeld stammen, kann das Risiko einer
Abschiebung dazu führen, dass die Betroffenen erst gar keine Anzeige
erstatten.“
Die Betroffenen von sexualisierter Gewalt werden dabei zum Schweigen
gebracht. Das gilt besonders für Women of Color. Deshalb ist das neue
Sexualstrafrecht für Feminist*innen kein Grund zum Feiern.
29 Jul 2016
## AUTOREN
Lou Zucker
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Flüchtlinge
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Feminismus
Sexualstrafrecht
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