# taz.de -- EuGH-Generalanwalt zu Abgasskandal: „Thermofenster“ wohl unzul�… | |
> Der EuGH-Generalanwalt hält temperaturbedingte Einschränkungen der | |
> Abgasreinigung von Autos für illegal. Das Gericht dürfte ihm folgen. | |
Bild: Schnee auf VW-Symbol | |
FREIBURG taz | Wenn die Abgasreinigung von Diesel-PKW nur bei bestimmten | |
Temperaturen richtig funktioniert, verstößt dies grundsätzlich gegen | |
EU-Recht. Solche „Thermofenster“, die viele PKW-Hersteller einsetzen, seien | |
im Prinzip illegal, erklärte jetzt Generalanwalt Athanasios Rantos in einem | |
Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). | |
Konkret ging es um drei VW-Fahrzeuge aus Österreich. Nach Ansicht der | |
Eigentümer sind sie mangelhaft, weil der Hersteller die Wirkung der | |
Abgasreinigung mit Hilfe einer Thermofenster-Software reduziert. | |
In einem Fall hatte der Eigentümer einen VW Touran im Jahr 2013 gekauft. | |
Damals funktionierte die Abgasreinigung wegen der VW-Betrugssoftware fast | |
nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb. 2015 flog der | |
Betrug auf („[1][Diesel-Skandal]“) und das deutsche Kraftfahrbundesamt | |
(KBA) ordnete eine Nachbesserung an. VW stattete die Diesel-PKW nun mit | |
einer neuen Software aus, die aber dazu führt, dass die Abgasreinigung nur | |
bei bestimmten Temperaturen richtig funktioniert. Das KBA in Flensburg hält | |
dies für zulässig. | |
Nach Feststellung der österreichischen Gerichte funktioniert die | |
Abgasreinigung bei den betroffenen VW-Diesel-PKW nur bei einer Temperatur | |
von 15 bis 33 Grad Celsius. Jenseits dieses Fensters verliert die Reinigung | |
im Verlauf von jeweils 10 Grad so stark an Wirkung, dass unter 5 Grad und | |
über 43 Grad Celsius fast keine Reinigungsleistung mehr besteht. Bei den | |
üblichen Temperaturen in Mitteleuropa funktioniert die Abgasreinigung bei | |
VW-Diesel-PKW also nur selten vollwertig. | |
Der unabhängige Generalanwalt Rantos bereitet mit seinen Schlussanträgen | |
das EuGH-Urteil vor. | |
Laut der EU-Verordnung von 2007 über die PKW-Typgenehmigung sind | |
„Abschalteinrichtungen“, die die Wirkung der Abgasreinigung | |
beeinträchtigen, unzulässig – es sei denn die Einschränkung ist „notwend… | |
um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren | |
Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.“ Auf diese Ausnahmen berief sich | |
VW. | |
Doch Generalanwalt Rantos wies diese Argumentation zurück. Es genüge nicht, | |
dass VW das Abgasreinigungs-Ventil (AGR-Ventil) vor Verschmutzung und | |
Beschädigung schützen wolle, denn das AGR-Ventil sei kein Teil des Motors. | |
Auch die Verschmutzung und der Verschleiß des Motors sei keine | |
„Beschädigung“ im Sinne der EU-Verordnung. So etwas gehöre zum normalen | |
Betrieb dazu. | |
Gelten lassen würde Rantos nur konkrete Gefahren, die entstehen, wenn sich | |
eine Fehlfunktion des AGR-Ventils „abrupt“ auf den Betrieb des Motors | |
selbst auswirkt und dies nicht durch regelmäßige Wartung verhindert werden | |
kann. VW hatte angegeben, dass es zu Motor- und Fahrzeugbränden kommen | |
könne, wenn die Abgasreinigung bei hohen oder niedrigen Temperaturen nicht | |
reduziert und abgeschaltet wird. Auch ein Motorausfall bei einem | |
Überholmanöver sei gefährlich. | |
Vermutlich wird der EuGH in einigen Wochen dem Generalanwalt folgen. Dann | |
müsste das Kraftfahrbundesamt prüfen, ob sich die von VW behaupteten | |
Probleme durch regelmäßige Wartung des AGR-Ventils verhindern lassen. Wenn | |
ja, muss das KBA im nächsten Schritt von VW eine erneute Nachrüstung seiner | |
Diesel-PKW verlangen, damit die Abgasreinigung künftig ständig voll | |
funktioniert. Laut der Deutschen Umwelthilfe wären in Deutschland rund 10 | |
Millionen Diesel-PKW betroffen. | |
23 Sep 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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