# taz.de -- BGH-Entscheidung zu Geflüchteten-Status: Kein Schutz durch Adoption | |
> Der Bundesgerichtshof entscheidet: Volljährige Geflüchtete dürfen nicht | |
> adoptiert werden, wenn die Motivation „familienfremd“ ist. | |
Bild: Eingang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe | |
FREIBURG taz | Die Adoption eines erwachsenen Geflüchteten ist unzulässig, | |
wenn sie vor allem dazu dient, eine Abschiebung zu erschweren. Dies | |
entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzbeschluss, | |
der diese Woche veröffentlicht wurde. Die Adoption sei dann nicht sittlich | |
gerechtfertigt, so der BGH. | |
Konkret ging es um ein Ehepaar aus Andernach und einen jungen Afghanen, der | |
Anfang 2016 über [1][die Balkanroute] nach Deutschland gekommen war. Im | |
August 2016 nahm das Ehepaar den jungen Geflüchteten, der damals etwa 17 | |
Jahre alt war, in seinem Haushalt auf, zu dem schon drei leibliche Kinder | |
gehörten. | |
Nachdem der Asylantrag [2][des Afghanen] abgelehnt worden war, beantragte | |
das Ehepaar im September 2017 die Adoption des nunmehr volljährigen | |
Geflüchteten. Das Amtsgericht Andernach und das Oberlandesgericht (OLG) | |
Koblenz lehnten die Adoption jedoch ab. Der BGH bestätigte dies nun im | |
Ergebnis und konkretisierte die Voraussetzungen für die Adoption | |
volljähriger Flüchtlinge. | |
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch können auch volljährige Personen adoptiert | |
werden (Paragraf 1767). Voraussetzung ist, dass entweder bereits ein | |
„Eltern-Kind-Verhältnis“ besteht oder dass die Adoption sonst „sittlich | |
gerechtfertigt“ ist. | |
## Keine gemeinsame Lebensgeschichte | |
Im Andernacher Fall gingen die Gerichte davon aus, dass noch kein | |
Eltern-Kind-Verhältnis bestand. Zwar sprach für ein solches Verhältnis, | |
dass das Ehepaar den Afghanen in seinen Haushalt aufgenommen hatte, für ihn | |
finanziell einstand und bereit war, seine schulische und berufliche | |
Entwicklung zu fördern. Wichtiger war für die Gerichte allerdings, dass die | |
Beziehung zum Zeitpunkt der OLG-Entscheidung erst zwei Jahre bestand und | |
deshalb keine gemeinsame Lebensgeschichte wie bei Eltern und Kindern | |
vorlag. | |
Außerdem sei die Beziehung zu Beginn durch Verständigungshindernisse und | |
„Anpassungsprobleme“ des Drogen konsumierenden Afghanen beeinträchtigt | |
gewesen. Und schließlich stamme der Afghane aus einem „völlig anderen | |
sozialen und kulturellen Milieu“. | |
Eine Adoption wäre deshalb nur möglich, so der BGH, wenn das Entstehen | |
eines Eltern-Kind-Verhältnisses prognostiziert werden kann und die Adoption | |
„sittlich gerechtfertigt“ ist. Es komme hier auf das Vorliegen | |
familienbezogener Gründe an. So sei die Adoption eines Volljährigen zum | |
Beispiel dann sittlich gerechtfertigt, wenn bereits dessen minderjährige | |
Geschwister adoptiert wurden. | |
Familienfremde Zwecke seien sittlich nicht gerechtfertigt, so der BGH. Die | |
Adoption eines Volljährigen sei deshalb nicht möglich, wenn ihm damit | |
Steuervorteile, ein attraktiver Nachname oder ausländerrechtliche Vorteile | |
verschafft werden sollen. Letzteres wurde dem Ehepaar aus Andernach | |
unterstellt, weil sie die Adoption kurze Zeit nach Ablehnung des | |
Asylantrags des Afghanen eingeleitet hatten. Zwar wird ein adoptierter | |
Flüchtling nicht automatisch deutscher Staatsangehöriger. Aber bei einer | |
drohenden Abschiebung wäre das Grundrecht auf Familie zu berücksichtigen. | |
Die vorherige Instanz – das OLG Koblenz – hatte die Ablehnung der Adoption | |
vor allem mit der ungeklärten Identität des Afghanen begründet, der im Lauf | |
des Verfahrens unterschiedliche Geburtsdaten und Geburtsorte angegeben | |
hatte. Der BGH bestätigte, dass eine Adoption wegen der damit verbundenen | |
Rechtswirkungen nur bei eindeutiger Identität möglich ist, sah darin aber | |
bei dem jungen Afghanen keine unüberwindlichen Hindernisse. Immerhin habe | |
er stets den gleichen Namen und das gleiche Herkunftsland angegeben und | |
2020 auch einen entsprechenden Pass vorgelegt. (Az.: XII ZB 442/18) | |
30 Sep 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Folter-an-den-EU-Aussengrenzen/!5769541 | |
[2] /Abschiebungen-nach-Afghanistan/!5788410 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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