Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- taz-Rechtsexperte zur neuen Regelung: Keine juristischen Probleme m…
> Das 2G-Konzept ist optional, aber wohl auch zwangsweise zulässig.
> Gastro-Betriebe könnten auch darum bei 3G bleiben, weil Gäste weiter
> Abstand wollen.
Bild: Rein juristisch kann der Staat offenbar „2G“ auch vorgeben und nicht …
Berlin taz | Die Einführung der 2G-Regel als Option für Gastronomie und
ähnliche Bereiche ist wohl rechtlich unproblematisch. Sogar eine
obligatorische 2G-Regel dürfte möglich sein.
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hatte am Wochenende Klagen gegen
2G-Modelle angekündigt. Gesunde Menschen dürften in ihren Grundrechten
nicht übermäßig eingeschränkt werden. Klagen hat auch die Querdenker-Partei
„Die Basis“ in Aussicht gestellt.
In Hamburg, wo die 2G-Option schon seit Ende August gilt, ist von einer
Klagewelle aber noch nichts zu spüren. Es gab noch keine einzige
Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts hierzu. Und es ist derzeit
noch nicht einmal eine Klage anhängig. Grund dürfte sein, dass der
Hamburger Senat den Gastronomen 2G nicht als Pflicht auferlegt hat, sondern
als Option ermöglichte.
## Abstand und Vorsicht
Wenn ein:e Wirt:in sich nun für 2G entscheidet und keine Ungeimpften mehr
einlässt, ist das ihre Entscheidung und nicht die des Senats. Eine
Zuordnung zum Staat wäre wohl erst möglich, wenn die Rahmenbedingungen so
ausgestaltet sind, dass absehbar fast alle Gastronom:innen von der
2G-Option Gebrauch machen werden – sodass Ungeimpfte kaum noch
Möglichkeiten hätten, in Restaurants essen zu gehen. Es gibt aber noch
genügend Gründe für Gastronom:innen, beim 3G-Modell zu bleiben und auch
Getesteten Zugang zu gewähren: So bevorzugen derzeit auch viele geimpfte
Gäste die Angebote, die auf Abstand und Vorsicht achten.
Und manche Gastronom:in wird auch mit Rücksicht auf ihre ungeimpften
Stammgäste das 3G-Konzept beibehalten. Doch selbst wenn das 2G-Konzept
verpflichtend eingeführt würde, dürfte es in Berlin wohl keine rechtlichen
Probleme geben.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat Ende August selbst die Einführung
von 2G bei Clubs und Diskotheken erzwungen. Bis dahin waren
Tanzveranstaltung aus Infektionsschutzgründen ganz verboten.
## Kein Schwoofen für Getestete
Doch das Gericht hielt die Schließung der Clubs angesichts der Möglichkeit
von 2G-Konzepten für unverhältnismäßig. 3G-Konzepte hielt das Berliner
Verwaltungsgericht demgegenüber für deutlich unsicherer.
Ein Fortbestand des Tanzverbots für lediglich Getestete sei deshalb
angemessen, so die Richter:innen am 20. August. Es bestehe die Gefahr,
dass sich die getestete Person nach dem Test und vor dem Tanz doch noch
infiziert. Dann hätte sie aber auch eine höhere Infektiösität als Geimpfte
und Genesene.
15 Sep 2021
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Wahlen in Berlin
Verwaltungsgericht
Flüchtlinge
Wochenkommentar
Schwerpunkt Coronavirus
Franziska Giffey
Schwerpunkt Coronavirus
Dilek Kalayci
## ARTIKEL ZUM THEMA
BGH-Entscheidung zu Geflüchteten-Status: Kein Schutz durch Adoption
Der Bundesgerichtshof entscheidet: Volljährige Geflüchtete dürfen nicht
adoptiert werden, wenn die Motivation „familienfremd“ ist.
Berliner Coronaregeln: Wieder neue Fragezeichen
Der Impfnachweis muss jetzt digital sein – aber nur bei 2G. Damit sorgt der
Berliner Senat mal wieder für unnötige Aufregung.
Verschärfung bei der 2G-Regel: Der Impfausweis reicht nicht mehr
Der Senat schreibt ab Sonntag einen digitalen Nachweis der Impfung gegen
Corona vor. Das geht per Handy, aber auch mit ausgedrucktem QR-Code.
Kehrtwende der Landesregierung: Die Ausnahme bestätigt die Regel
Der Senat korrigiert seinen 2G-Beschluss und baut Sonderregel für Kinder
ein, nachdem auch SPD-Spitzenkandidatin Giffey Änderungen forderte.
Berlin beschließt 2G-Option für Kneipen: Solidarität sieht anders aus
Die Entscheidung des Senats, 2G ohne Ausnahmen für Kinder zu ermöglichen,
stößt auf starken Widerspruch. Und sie düpiert die Grünen.
Landesregierung erneuert Corona-Regeln: Senat mag 2G nicht vorschreiben
Bei „Optionsmodell“ sollen Gastronomen und Kulturanbieter selbst
entscheiden, ob sie bei 3G bleiben oder nur Geimpfte und Genesene
reinlassen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.