Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verschärfung bei der 2G-Regel: Der Impfausweis reicht nicht mehr
> Der Senat schreibt ab Sonntag einen digitalen Nachweis der Impfung gegen
> Corona vor. Das geht per Handy, aber auch mit ausgedrucktem QR-Code.
Bild: Reicht als Nachweis bei der 2G-Regel nicht mehr als Nachweis aus: der gel…
Berlin taz | Es klingt erst mal bloß bürokratisch: Der Nachweis einer
Corona-Impfung müsse „digital verifizierbar“ sein, informierte Christian
Gaebler (SPD), der Chef der Senatskanzlei, am Dienstag in der
Pressekonferenz nach der Senatssitzung. Es brauche in jedem Fall einen
QR-Code, um unter die 2G-Regel zu fallen. Einfacher gesagt heißt das: Der
gelbe Impfausweis mit den beiden Einträgen über zwei Impfungen – oder nur
einer beim Impfstoff von Johnson & Johnson – reicht nicht mehr aus. Das hat
die rot-rot-grüne Landesregierung mit einer Aktualisierung der
Coronaverordnung beschlossen, zu der auch eine Verkürzung der
Quarantänezeit gehört. Laut Gaebler betrifft die Pflicht zum Digitalen nur
Situationen, in denen ein 2G-Status nachzuweisen ist – dass also man oder
frau geimpft oder genesen ist.
Diese Verpflichtung bedeutet nicht, dass ohne Smartphone mit dem
entsprechenden QR-Code – was für Quick Response, also schnelle Antwort,
steht – nichts mehr geht. Denn mit Vorlage des Impfausweises ist es
möglich, sich in der Apotheke einen Zettel mit einem solchen Code
ausdrucken zu lassen. Wer ein Smartphone hat, überträgt den darauf, bei wem
das nicht der Fall ist, der oder die trägt eben den Ausdruck stets mit
sich.
Hintergrund der Änderung ist laut Gaebler der Wunsch nach mehr Sicherheit
vor Fälschungen. Ganz ausschließen könne man die zwar auch mit der
künftigen Regelung nicht, doch „die Hürde dafür wird noch mal ein bisschen
höher“, so Gaebler.
Das Quarantäne-Update der Berliner Verordnung orientiert sich an den
[1][Regeln des Robert Koch-Instituts]. Demnach gilt ab Sonntag, dass
Kontaktpersonen von Infizierten sich zehn Tage isolieren müssen. Diese
Quarantäne soll sich aber mit einem negativen PCR-Test ab dem fünften Tag
oder einem gleichfalls negativen Antigentest ab dem siebten Tag abkürzen
lassen. Als erster Quarantänetag gilt laut Senatskanzleichef Gaebler der
erste Tag nach der Infektion.
21 Sep 2021
## LINKS
[1] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Impfung
Elke Breitenbach
Wochenkommentar
Clubs
Verschwörungsmythen und Corona
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Berliner Coronaregeln: Wieder neue Fragezeichen
Der Impfnachweis muss jetzt digital sein – aber nur bei 2G. Damit sorgt der
Berliner Senat mal wieder für unnötige Aufregung.
Victoria Bar: „Ein Freiraum der Nacht“
Die Victoria Bar ist ein Schmuckstück unter Berliner Bars. Jetzt feiert sie
ihr 20. Jubiläum. Ein Gespräch mit der Barfrau Beate Hindermann.
Psychologin über Tat in Idar-Oberstein: „Das sind keine besorgten Bürger“
Für Sozialpsychologin Pia Lamberty kam der Angriff des Maskenverweigerers
nicht überraschend. Sie fordert eine neue Einschätzung der Bedrohungslage.
Kurzlebige Corona-Regel in Berlin: 2G bringt R2G durcheinander
Die Koalition blamiert sich bei der jüngsten Coronaregel. Deswegen ist sie
aber noch lange nicht die „Chaostruppe“, die manche Zeitung herbeischrieb.
taz-Rechtsexperte zur neuen Regelung: Keine juristischen Probleme mit 2G
Das 2G-Konzept ist optional, aber wohl auch zwangsweise zulässig.
Gastro-Betriebe könnten auch darum bei 3G bleiben, weil Gäste weiter
Abstand wollen.
Debatte über 2G in Berlin: Kehrtwende des Senats
Nach massiver Kritik korrigiert der Senat wohl noch am Mittwoch seine
2G-Entscheidung: Für Kinder unter 12 soll es Ausnahmen geben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.