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# taz.de -- Prozess um VW-Betriebsratsgehälter: Manager freigesprochen
> Zwischen 2011 und 2016 erhielten leitende Betriebsräte von VW hohe Bezüge
> und Boni. Daran sei nichts auszusetzen, urteilt das Landgericht
> Braunschweig.
Bild: Prozesssaal in Braunschweig: VW-Managern sei kein strafbares Verhalten na…
Braunschweig dpa | Im [1][Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung
hoher Gehälter für leitende Betriebsräte] bei Volkswagen hat das
Landgericht Braunschweig [2][die vier angeklagten Personalmanager
freigesprochen]. Die zuständige Kammer urteilte am Dienstag, ihnen sei kein
strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der
Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und
Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.
Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender
Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders
einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten.
Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im
besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen
Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe.
Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage
im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand
zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die
Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen
Entscheidungen zu sichern.
Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann
und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle
vier Manager hätten in Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte
pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger hatten
hingegen auf Freispruch plädiert.
## Rechtlich keine eindeutigen Vorgaben?
In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs
der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in
bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer
Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: „Ich war an
keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“
Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und hinreichend
präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt.
Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige
Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im
Management entschieden hätte. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz
enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine
eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu,
welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden
Betriebsrates heranzuziehen sind.
28 Sep 2021
## LINKS
[1] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Braunschw…
[2] /Vier-Manager-angeklagt/!5704672
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Managergehälter
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