| # taz.de -- Prozess um VW-Betriebsratsgehälter: Manager freigesprochen | |
| > Zwischen 2011 und 2016 erhielten leitende Betriebsräte von VW hohe Bezüge | |
| > und Boni. Daran sei nichts auszusetzen, urteilt das Landgericht | |
| > Braunschweig. | |
| Bild: Prozesssaal in Braunschweig: VW-Managern sei kein strafbares Verhalten na… | |
| Braunschweig dpa | Im [1][Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung | |
| hoher Gehälter für leitende Betriebsräte] bei Volkswagen hat das | |
| Landgericht Braunschweig [2][die vier angeklagten Personalmanager | |
| freigesprochen]. Die zuständige Kammer urteilte am Dienstag, ihnen sei kein | |
| strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der | |
| Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und | |
| Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte. | |
| Es ging um die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender | |
| Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders | |
| einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. | |
| Juristisch gesehen lautete der Vorwurf der Ankläger auf Untreue, teils im | |
| besonders schweren Fall. Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen | |
| Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. | |
| Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage | |
| im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro. Für Kritiker des Konzerns stand | |
| zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die | |
| Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen | |
| Entscheidungen zu sichern. | |
| Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann | |
| und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle | |
| vier Manager hätten in Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte | |
| pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger hatten | |
| hingegen auf Freispruch plädiert. | |
| ## Rechtlich keine eindeutigen Vorgaben? | |
| In der Hauptverhandlung war es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs | |
| der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh, gegangen. Er kam in | |
| bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer | |
| Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: „Ich war an | |
| keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt.“ | |
| Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und hinreichend | |
| präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. | |
| Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige | |
| Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im | |
| Management entschieden hätte. Das geltende Betriebsverfassungsgesetz | |
| enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine | |
| eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu, | |
| welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden | |
| Betriebsrates heranzuziehen sind. | |
| 28 Sep 2021 | |
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