# taz.de -- Vier Manager angeklagt: Verfahren wegen Untreue bei VW | |
> Eine „ungerechtfertigte Vergütung“ von 5 Millionen Euro soll VW | |
> Mitgliedern des Betriebsrats gezahlt haben. Nun kommt der Fall vor | |
> Gericht. | |
Bild: Vorwurf: Bei Volkswagen sollen Betriebsräte kassiert haben | |
Braunschweig/Wolfsburg | DPA | Das Landgericht Braunschweig hat eine | |
Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen | |
mutmaßlich [1][überhöhter Bezahlung von Betriebsräten] zugelassen. Das | |
Hauptverfahren wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Untreue | |
in besonders schwerem Fall sei eröffnet worden, teilte das Gericht am | |
Dienstag mit. | |
Arbeitgeberseite und Betriebsrat sind bei VW traditionell eng verbandelt – | |
im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von | |
Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte die | |
Manager deshalb angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer | |
Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten | |
Gehältern und Boni. | |
„Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie | |
einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG“, | |
heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagten sollen überhöhte | |
Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben. | |
Dadurch seien dem Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 Verluste von mehr | |
als 5 Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Demnach soll | |
sich allein die „ungerechtfertigte Vergütung“ an Betriebsratschef Bernd | |
Osterloh auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben. | |
Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz | |
[2][bereits seit 2016] – Volkswagen dachte, es auch mit Hilfe eines | |
Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können. | |
## VW sieht „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ | |
VW hatte bei der Anklageerhebung im November 2019 eine Mitverantwortung | |
zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung | |
einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes | |
Fehlverhalten“ festgestellt werden könne, betonte ein Konzernsprecher | |
damals. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen | |
Einzelpersonen. | |
Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen | |
Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des | |
Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als | |
reformbedürftig – so stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore für | |
Leitungsaufgaben genau gelten sollen. Es geht also um allgemeine | |
Rahmenbedingungen, die auch manche Juristen und Gewerkschafter für teils | |
veraltet halten und die die Gehaltsfestsetzung erschweren. | |
Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft wurde im Beispiel VW aber gegen | |
das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen – man habe „bewusst eine | |
unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt“. „Die Vergleichsgruppen | |
seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt | |
erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies | |
tatsächlich nicht der Fall war.“ Offenbar sei nur die Zugehörigkeit zum | |
Betriebsrat dafür maßgeblich gewesen, vermuten die Ermittler. Darüber | |
hinaus sehen sie einen Konflikt mit dem Aktiengesetz und dem „Deutschen | |
Corporate Governance Kodex“. | |
Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Dadurch seien dem | |
Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro | |
entstanden, so die Staatsanwaltschaft.Durchsuchungen von Steuerfahndern | |
hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter | |
vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher | |
Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor weiteren | |
Risiken schützen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und | |
Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte der | |
damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche | |
Klärung anzustreben. | |
28 Jul 2020 | |
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