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# taz.de -- Hohe Bezüge für VW-Betriebsräte: Staatsanwaltschaft klagt Manage…
> Führende Mitarbeiter haben Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter
> genehmigt. Es geht um einen Schaden in Millionenhöhe.
Bild: VW Zentrale in Wolfsburg
Braunschweig dpa | Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von
Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier
hohe ehemalige und amtierende Manager von [1][Volkswagen] erhoben. Zwei
früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell
leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag
mit.
Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz seit
2016. Die Staatsanwälte prüfen, ob Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter
genehmigt wurden. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige
Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die
Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren
Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben“, so
die Ermittler. Hierdurch sei dem VW-Konzern ein Schaden in Millionenhöhe
entstanden.
Gegen Betriebsratschef Bernd Osterloh laufen hierzu gesonderte Ermittlungen
wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die
Untersuchungen aber vom Hauptverfahren gegen die vier Manager abgetrennt,
es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil für Osterloh.
Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von
Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender
Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte
angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr
Leitungspersonal vor weiteren Risiken schützen. „Wir bedauern, dass
Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser
Situation ausgesetzt sind“, sagte der damalige Vorstandschef Matthias
Müller und kündigte an, eine rechtliche Klärung anzustreben.
Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen
Unternehmen Verhandlungssache. Grundsätzliche Regelungen des
Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten als unpräzise und
reformbedürftig – beispielsweise stellt sich die Frage, welche
Gehaltskorridore im Fall von Leitungsaufgaben genau gelten sollen.
12 Nov 2019
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