| # taz.de -- Vier Manager angeklagt: Verfahren wegen Untreue bei VW | |
| > Eine „ungerechtfertigte Vergütung“ von 5 Millionen Euro soll VW | |
| > Mitgliedern des Betriebsrats gezahlt haben. Nun kommt der Fall vor | |
| > Gericht. | |
| Bild: Vorwurf: Bei Volkswagen sollen Betriebsräte kassiert haben | |
| Braunschweig/Wolfsburg | dpa | Das Landgericht Braunschweig hat eine | |
| Anklage gegen drei ehemalige und einen aktuellen VW-Manager wegen | |
| mutmaßlich [1][überhöhter Bezahlung von Betriebsräten] zugelassen. Das | |
| Hauptverfahren wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Untreue | |
| in besonders schwerem Fall sei eröffnet worden, teilte das Gericht am | |
| Dienstag mit. | |
| Arbeitgeberseite und Betriebsrat sind bei VW traditionell eng verbandelt – | |
| im Fall der Bezahlung hoher Belegschaftsvertreter nach Auffassung von | |
| Strafverfolgern zu eng. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hatte die | |
| Manager deshalb angeklagt. Der Vorwurf: Untreue, auch in besonders schwerer | |
| Form, im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Gewährung von überhöhten | |
| Gehältern und Boni. | |
| „Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie | |
| einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG“, | |
| heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Angeklagten sollen überhöhte | |
| Gehälter und Boni an fünf Mitglieder des Betriebsrats genehmigt haben. | |
| Dadurch seien dem Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 Verluste von mehr | |
| als 5 Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Demnach soll | |
| sich allein die „ungerechtfertigte Vergütung“ an Betriebsratschef Bernd | |
| Osterloh auf 3,125 Millionen Euro belaufen haben. | |
| Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz | |
| [2][bereits seit 2016] – Volkswagen dachte, es auch mit Hilfe eines | |
| Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können. | |
| ## VW sieht „kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ | |
| VW hatte bei der Anklageerhebung im November 2019 eine Mitverantwortung | |
| zurückgewiesen. Man halte an der Auffassung fest, dass bei der Vergütung | |
| einzelner Betriebsratsmitglieder „kein strafrechtlich relevantes | |
| Fehlverhalten“ festgestellt werden könne, betonte ein Konzernsprecher | |
| damals. Die Anklage richte sich zudem nicht gegen Volkswagen, sondern gegen | |
| Einzelpersonen. | |
| Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen | |
| Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des | |
| Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als | |
| reformbedürftig – so stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore für | |
| Leitungsaufgaben genau gelten sollen. Es geht also um allgemeine | |
| Rahmenbedingungen, die auch manche Juristen und Gewerkschafter für teils | |
| veraltet halten und die die Gehaltsfestsetzung erschweren. | |
| Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft wurde im Beispiel VW aber gegen | |
| das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen – man habe „bewusst eine | |
| unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt“. „Die Vergleichsgruppen | |
| seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt | |
| erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies | |
| tatsächlich nicht der Fall war.“ Offenbar sei nur die Zugehörigkeit zum | |
| Betriebsrat dafür maßgeblich gewesen, vermuten die Ermittler. Darüber | |
| hinaus sehen sie einen Konflikt mit dem Aktiengesetz und dem „Deutschen | |
| Corporate Governance Kodex“. | |
| Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Dadurch seien dem | |
| Konzern zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehr als fünf Millionen Euro | |
| entstanden, so die Staatsanwaltschaft.Durchsuchungen von Steuerfahndern | |
| hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter | |
| vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher | |
| Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor weiteren | |
| Risiken schützen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und | |
| Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte der | |
| damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche | |
| Klärung anzustreben. | |
| 28 Jul 2020 | |
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