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# taz.de -- Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen: Enteignung wird günstiger
> Vergesellschaftungen müssen wohl nicht zum Marktwert erfolgen: Ein
> wissenschaftliches Thesenpapier widerspricht der Kostenschätzung des
> Senats.
Bild: Könnte ein Schnäppchen sein: Die Vergesellschaftung nach Artikel 15 Gru…
Berlin taz | Die Enteignung großer Wohnungsunternehmen dürfte günstiger
sein als gedacht: Entschädigungen für Vergesellschaftung nach [1][Artikel
15 Grundgesetz] müssen offenbar nicht nach dem Verkehrswert stattfinden.
Das geht aus einem der taz vorliegenden [2][Thesenpapier] zu einer am
Freitag stattfindenden nichtöffentlichen Fachdiskussion an der University
of Applied Science in Frankfurt am Main hervor. Das dreistündige
[3][„Werkstattgespräch“] widmet sich mit Blick auf das Volksbegehren
„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ der Frage nach der Höhe einer möglichen
Entschädigung. Dies geht nach Auffassung von Verfassungsrechtlerin
Franziska Drohsel und dem Professor für Immobilenbewertung, Fabian Thiel,
deutlich günstiger als zum Verkehrswert.
„Das Spezifikum an Artikel 15 Grundgesetz ist gerade, dass ein
Wirtschaftsbereich dem Markt entzogen wird. Es ist nur folgerichtig, dass
die Entschädigung dann nicht nach Marktprinzipien erfolgt und der
Verkehrswert nicht als die relevante Bezugsgröße fungiert“, sagt Drohsel.
Nötig sei eine breite Diskussion über Entschädigungsmaßstäbe für das
juristische Neuland, auch gebe es großen politischen Spielraum.
Die Besetzung der digitalen Diskussion ist aus fachlicher Sicht durchaus
prominent: Berlins Finanzsenator [4][Matthias Kollatz] (SPD) ist
angekündigt, ebenso der FU-Rechtsprofessor Florian Rödl, der vor dem
Bundesverfassungsgericht den [5][Berliner Mietendeckel verteidigen
soll]. Auch Brun-Otto Bryde, ehemals Richter am
Bundesverfassungsgericht, nimmt teil. Die derzeit
[6][Unterschriften sammelnde Initiative] will aufgrund der anhaltenden
Berliner Wohnungsnot große Immokonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen
vergesellschaften, um sozialen Wohnraum zu schaffen.
Mit ihren Thesen erteilen die Forscher:innen der amtlichen
Kostenschätzung des Senats eine Absage, wonach für Entschädigungen grob
zwischen 28 und 36 Milliarden Euro angesetzt werden – also in etwa der
jährliche Landeshaushalt Berlins. Nach Auffassung der Volksini hingegen
müsse man [7][eben nicht zum Verkehrswert entschädigen], weil man damit
Immobilienspekulationen belohnen würde. Das Volksbegehren rechnet mit 8
Milliarden Euro. Diese seien über Kredite zu stemmen und sollen sich über
Mieteinnahmen refinanzieren.
## Je größer das öffentliche Interesse, desto weniger Kosten
Die Thesen der Wissenschaftler:innen bestätigen die Volksinitiative:
„Ein pauschaler Verweis auf eine ‚Verkehrswertentschädigung‘ ist eine
unzulässige, systemwidrige Vereinfachung, die weder in der Sache
gerechtfertigt noch verfassungsrechtlich gefordert ist“, heißt es in dem
Papier. Auch aus dem Europarecht ergebe sich keine Entschädigung in Höhe
des Verkehrswerts bei gemeinnützigen Enteignungen.
In der Rechtsprechung habe sich vielmehr die Faustformel etabliert: „Je
geringer die Entschädigung, desto höher das öffentliche Interesse.“
Gleichzeitig gelte es, eine „fair balance“ zu wahren und eine
unverhältnismäßige Last der Betroffenen zu vermeiden. Man müsse
Vergesellschaftung nach Artikel 15 von herkömmlichen
Enteignungsentschädigungen unterscheiden und neue Bewertungsmaßstäbe
entwickeln. Diese erforderten eine Abwägung zwischen Allgemeinheit und
Betroffenen.
Die Autor:innen des Thesenpapiers halten entsprechend eine Bewertung
nach dem Pfandbriefgesetz (Paragraf [8][16 Absatz 2 PfandBG]) für
angemessener – hier werden bewusst spekulative Elemente nicht
berücksichtigt. Eine genaue Summe nennt das Papier jedoch nicht.
9 Apr 2021
## LINKS
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
[2] https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachberei…
[3] https://idw-online.de/de/event68388
[4] /Finanzsenator-Matthias-Kollatz/!t5577644
[5] /Rechtsstreit-um-Mietendeckel/!5747900
[6] /Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen/!t5562213
[7] /Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen/!5728757
[8] https://www.gesetze-im-internet.de/pfandbg/__16.html
## AUTOREN
Gareth Joswig
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