| # taz.de -- Untersuchung im Fall Anis Amri: Gut geschütztes Staatsgeheimnis | |
| > Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält sich über V-Leute weiter | |
| > bedeckt. Vor allem für die Angehörigen der Opfer ist das bitter. | |
| Bild: Zeugenvernehmung im Amri-Untersuchungsausschuss im Januar 2019 im Deutsch… | |
| Auch nach drei Jahren Arbeit des Untersuchungsausschusses zum | |
| [1][Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz] sind zahlreiche Fragen offen. | |
| Auch zur Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Das ist umso | |
| misslicher, weil die Behörde nach dem Anschlag alle Verantwortung von sich | |
| wies. Es habe keine V-Leute im Umfeld des Attentäters Anis Amri gehabt, | |
| hieß es. Der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, | |
| sprach sogar von einem „reinen Polizeifall“. | |
| Das entsprach, vorsichtig gesagt, nicht der Wahrheit. Das | |
| Bundesverfassungsgericht hätte nun dazu beitragen können, die Rolle des | |
| Bundesamts etwas besser auszuleuchten. Doch leider hat es eine Klage | |
| abgelehnt, mit der die Aussage eines V-Mann-Führers des Bundesamts im | |
| Untersuchungsausschuss erzwungen werden sollte. | |
| Warum das Bundesamt trotz eines V-Manns in der Fussilet-Moschee angeblich | |
| über keine Informationen über Amris Radikalisierung und seine | |
| Anschlagspläne verfügte – es wird weiter unklar bleiben. Das ist für die | |
| Öffentlichkeit und erst recht für die [2][Angehörigen der Opfer] nicht | |
| nachvollziehbar. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ein | |
| gefährlicher Islamist vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden und am | |
| Ende auf dem Breitscheidplatz elf Menschen und zuvor den Lkw-Fahrer töten | |
| konnte. | |
| Hinzu kommt Grundsätzliches: Mit seiner Entscheidung lässt das Gericht zu, | |
| dass sich Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium wieder einmal gegen | |
| die Aufklärung und für den Schutz ihrer Quellen entscheiden. Die | |
| parlamentarische Kontrolle von V-Leute-Einsätzen, die ohnehin problematisch | |
| sind, wird so unmöglich. Einen kontrollfreien Raum aber darf es nicht | |
| geben. Das sehen nicht nur linke Kritiker*innen so: | |
| [3][Verfassungsrichter Peter Müller], Ex-CDU-Ministerpräsident des | |
| Saarlandes, hat eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben. Danach | |
| überbewertet die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung „exekutive | |
| Geheimhaltungsinteressen“ des Staates. Das aber war im gesamten Senat | |
| leider nicht mehrheitsfähig. | |
| 4 Feb 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sabine am Orde | |
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