# taz.de -- Untersuchung im Fall Anis Amri: Gut geschütztes Staatsgeheimnis | |
> Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält sich über V-Leute weiter | |
> bedeckt. Vor allem für die Angehörigen der Opfer ist das bitter. | |
Bild: Zeugenvernehmung im Amri-Untersuchungsausschuss im Januar 2019 im Deutsch… | |
Auch nach drei Jahren Arbeit des Untersuchungsausschusses zum | |
[1][Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz] sind zahlreiche Fragen offen. | |
Auch zur Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Das ist umso | |
misslicher, weil die Behörde nach dem Anschlag alle Verantwortung von sich | |
wies. Es habe keine V-Leute im Umfeld des Attentäters Anis Amri gehabt, | |
hieß es. Der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, | |
sprach sogar von einem „reinen Polizeifall“. | |
Das entsprach, vorsichtig gesagt, nicht der Wahrheit. Das | |
Bundesverfassungsgericht hätte nun dazu beitragen können, die Rolle des | |
Bundesamts etwas besser auszuleuchten. Doch leider hat es eine Klage | |
abgelehnt, mit der die Aussage eines V-Mann-Führers des Bundesamts im | |
Untersuchungsausschuss erzwungen werden sollte. | |
Warum das Bundesamt trotz eines V-Manns in der Fussilet-Moschee angeblich | |
über keine Informationen über Amris Radikalisierung und seine | |
Anschlagspläne verfügte – es wird weiter unklar bleiben. Das ist für die | |
Öffentlichkeit und erst recht für die [2][Angehörigen der Opfer] nicht | |
nachvollziehbar. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ein | |
gefährlicher Islamist vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden und am | |
Ende auf dem Breitscheidplatz elf Menschen und zuvor den Lkw-Fahrer töten | |
konnte. | |
Hinzu kommt Grundsätzliches: Mit seiner Entscheidung lässt das Gericht zu, | |
dass sich Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium wieder einmal gegen | |
die Aufklärung und für den Schutz ihrer Quellen entscheiden. Die | |
parlamentarische Kontrolle von V-Leute-Einsätzen, die ohnehin problematisch | |
sind, wird so unmöglich. Einen kontrollfreien Raum aber darf es nicht | |
geben. Das sehen nicht nur linke Kritiker*innen so: | |
[3][Verfassungsrichter Peter Müller], Ex-CDU-Ministerpräsident des | |
Saarlandes, hat eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben. Danach | |
überbewertet die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung „exekutive | |
Geheimhaltungsinteressen“ des Staates. Das aber war im gesamten Senat | |
leider nicht mehrheitsfähig. | |
4 Feb 2021 | |
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## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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