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# taz.de -- Untersuchung im Fall Anis Amri: Gut geschütztes Staatsgeheimnis
> Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält sich über V-Leute weiter
> bedeckt. Vor allem für die Angehörigen der Opfer ist das bitter.
Bild: Zeugenvernehmung im Amri-Untersuchungsausschuss im Januar 2019 im Deutsch…
Auch nach drei Jahren Arbeit des Untersuchungsausschusses zum
[1][Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz] sind zahlreiche Fragen offen.
Auch zur Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Das ist umso
misslicher, weil die Behörde nach dem Anschlag alle Verantwortung von sich
wies. Es habe keine V-Leute im Umfeld des Attentäters Anis Amri gehabt,
hieß es. Der damalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen,
sprach sogar von einem „reinen Polizeifall“.
Das entsprach, vorsichtig gesagt, nicht der Wahrheit. Das
Bundesverfassungsgericht hätte nun dazu beitragen können, die Rolle des
Bundesamts etwas besser auszuleuchten. Doch leider hat es eine Klage
abgelehnt, mit der die Aussage eines V-Mann-Führers des Bundesamts im
Untersuchungsausschuss erzwungen werden sollte.
Warum das Bundesamt trotz eines V-Manns in der Fussilet-Moschee angeblich
über keine Informationen über Amris Radikalisierung und seine
Anschlagspläne verfügte – es wird weiter unklar bleiben. Das ist für die
Öffentlichkeit und erst recht für die [2][Angehörigen der Opfer] nicht
nachvollziehbar. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ein
gefährlicher Islamist vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwinden und am
Ende auf dem Breitscheidplatz elf Menschen und zuvor den Lkw-Fahrer töten
konnte.
Hinzu kommt Grundsätzliches: Mit seiner Entscheidung lässt das Gericht zu,
dass sich Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium wieder einmal gegen
die Aufklärung und für den Schutz ihrer Quellen entscheiden. Die
parlamentarische Kontrolle von V-Leute-Einsätzen, die ohnehin problematisch
sind, wird so unmöglich. Einen kontrollfreien Raum aber darf es nicht
geben. Das sehen nicht nur linke Kritiker*innen so:
[3][Verfassungsrichter Peter Müller], Ex-CDU-Ministerpräsident des
Saarlandes, hat eine abweichende Meinung zu Protokoll gegeben. Danach
überbewertet die Senatsmehrheit in ihrer Entscheidung „exekutive
Geheimhaltungsinteressen“ des Staates. Das aber war im gesamten Senat
leider nicht mehrheitsfähig.
4 Feb 2021
## LINKS
[1] /Islamistischer-Anschlag-in-Berlin-2016/!5641880
[2] /Angehoerige-von-Breitscheidplatz-Opfer/!5735667
[3] /Nebeneinkuenfte-von-Verfassungsrichtern/!5573661
## AUTOREN
Sabine am Orde
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