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# taz.de -- Debatte über Demonstrations-Verbot: Bremen weist den Weg
> Wird die „Querdenker“-Großdemo an Silvester in Berlin untersagt? Darüber
> diskutiert der Innenausschuss vor dem Hintergrund des Verbots in Bremen.
Bild: Für die „Querdenker“ klare Sache: Sie sehen sich als Opfer einer Dik…
Berlin taz | Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses wird sich an diesem
Montag mit der für Silvester angemeldeten Großdemonstration der Initiative
„Querdenken“ befassen. Durch die Eilentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, das Verbot einer Großdemo in Bremen gegen die
Corona-Schutzmaßnahmen zu bestätigen, ergibt sich nach Einschätzung von
PolitikerInnen der rot-rot-grünen Koalition eine neue Situation.
Die „Advents Mega Demonstration“ der „Querdenker“ war vom Bremer
Ordnungsamt auf Basis des novellierten Infektionsschutzgesetzes untersagt
worden. Sowohl die Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch letztinstanzlich das
Bundesverfassungsgericht hatten dies für zulässig befunden.
In Berlin will die bekannte Mischung aus Corona-Skeptikern und -Leugnern,
die auch von „Reichsbürgern“ und anderen rechtsextremen Gruppierungen
durchsetzt ist, 22.000 Menschen zur Demonstration auf der Straße des 17.
Juni mobilisieren. Ihnen kommt dabei zugute, dass die diesjährige
Silvesterparty aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt und so der
Straßenraum frei wurde.
Angemeldet sind Kundgebungen zwischen 15 Uhr und Mitternacht, die Berliner
Polizei ist dem Vernehmen nach beunruhigt. Zuletzt war es bei der
„Querdenker“-Großdemo am 18. November zu teils heftigen
Auseinandersetzungen gekommen, unter anderem wurden Wasserwerfer am
Brandenburger Tor eingesetzt.
## Kein übermäßiger Eingriff in Grundrechte?
Nach taz-Informationen tendiert die Versammlungsbehörde der Polizei zu
einer Untersagung der Silvester-Demonstration. Dafür munitioniert sie sich
offenbar auch mit der Versammlungsstatistik. Dieser zufolge hatten die
allermeisten Versammlungen der letzten Monate und Jahre weniger als 100
TeilnehmerInnen.
Weiterhin geht daraus hervor, dass die Zahl der angemeldeten Versammlungen
immer in den Monaten November bis Februar am geringsten ist. Das könnte
auch als Argument dafür genutzt werden, dass eine zahlenmäßige
Beschränkung, etwa auf 100 Teilnehmende, kein übermäßiger Eingriff in die
vom Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei.
In der rot-rot-grünen Koalition sind die Haltungen zu einem potenziellen
Demoverbot für die „Querdenker“ uneinheitlich, insbesondere die Linke hält
die Versammlungsfreiheit auch in diesem Fall für zu gewichtig. Für die
Grünen sagte deren innenpolitischer Sprecher Benedikt Lux der taz, seine
Fraktion fordere Polizei und Innenverwaltung auf, „strenge Auflagen bis hin
zu einem Verbot“ zu prüfen. „Das Bundesverfassungsgericht hat die
rechtliche Grundlage dafür geliefert“, so Lux.
Auch ein Verbot kann allerdings nicht verhindern, dass am Ende doch
demonstriert wird: So geschehen am Samstag in Bremen, wo die Polizei 700
Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und 70 Strafanzeigen unter anderem
wegen Landfriedensbruch stellte sowie mehr als 900 Platzverweise erteilen
musste.
„Derweil legte Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Möglichkeit einer
geheimdienstlichen Überwachung der Coronaleugner-Szene nahe. Der dpa sagte
Geisel: „Wir beobachten ganz klar extremistische und antisemitische
Tendenzen. Deswegen muss auch der Verfassungsschutz sehr genau hinsehen.“
Ähnliche Töne schlug die Spitzenkandidatin seiner Partei für die
Abgeordnetenhauswahl, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, an. Den
Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte sie: „Bei Gruppen, die sich
verfassungsfeindlich äußern oder einen Angriff auf die Demokratie planen,
muss sich der Verfassungsschutz einschalten.“ Das heiße nicht, dass alle,
die bei solchen Demonstrationen mitliefen, Verfassungsfeinde seien.
6 Dec 2020
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Polizei Berlin
Coronaleugner
"Querdenken"-Bewegung
Bundesverfassungsgericht
Demonstrationsrecht
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