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# taz.de -- Zum Schulstart am 10. August: Berlin führt Maskenpflicht ein
> Senatorin Scheeres (SPD) führt zum Schulstart eine Maskenpflicht ein. Sie
> gilt allerdings weder im Unterricht noch auf dem Hof.
Bild: Wenn der Unterricht beginnt, kann er die Maske wieder ablegen
Berlin taz | Nicht wenige Berliner Eltern haben geradezu Panik vor dem 10.
August. An diesem Tag beginnt die Schule nach den Sommerferien wieder, und
zwar fast komplett im Normalbetrieb. Die Abstandsregeln etwa gelten nicht,
Musik- und auch Sportunterricht sollen regulär stattfinden. Viele Eltern
haben deswegen Sorge, dass sich ihre Kinder und letztlich auch sie selbst
sich mit dem Coronavirus anstecken. Um dem entgegenzutreten, macht
Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
nun zur Pflicht, wie ihr Sprecher Martin Klesmann am Donnerstag der taz
bestätigte.
Allerdings bei weitem nicht immer und überall: Vorgesehen ist, dass
Schülerinnen und Schüler auf Fluren und in Gemeinschaftsräumen einen
solchen Schutz tragen sollen, nicht jedoch im Unterricht selbst, nicht in
den Horten und auch nicht auf dem Schulhof. Die Pflicht werde an allen
Schulen gelten, sage Klesmann; allerdings sehe die
Infektionsschutzverordnung Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche
mit Behinderung vor.
Diese Maskenpflicht ist Teil des Musterhygieneplans für die Schulen, den
Senatorin Scheeres spätestens kommenden Mittwoch vorstellen will. Laut
Klesmann wird über weitere Auflagen nachgedacht: „Sicherlich wird es zum
Beispiel für das Singen in Schulen noch konkretere Bestimmungen geben.“
Noch im Mai, wenige Tage nach der vorsichtigen Öffnung der Schulen nach dem
Corona-Shutdown, hatte die Schulverwaltung [1][eine Maskenpflicht nicht für
nötig gehalten]. „Die Senatsverwaltung empfiehlt keinen Maskengebrauch für
Schülerinnen und Schüler“, so Klesmann damals zur taz. Zugleich hatte er
ergänzt: „Wir raten nicht von Maskengebrauch ab.“ In vielen Schulen hatten
die LeiterInnen selbstständig das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung etwa in
der Pause vorgeschrieben; auch manche Elternversammlung hatte darauf
gedrängt.
Die Linksfraktion unterstützt den Vorstoß von Scheeres. „Masken bieten
nachweislich mehr Schutz“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der
Fraktion, Regina Kittler. Sie plädierte für eine Pflicht zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes für Lehrer und die Schüler aller Jahrgänge – allerdings
nicht im Unterricht selbst. „Dort über mehrere Stunden eine Maske zu tragen
ist nicht zumutbar.“ Für Kinder, die noch keine Maske hätten, müsse
sichergestellt werden, dass die Schulen welche vorrätig hätten, ergänzte
Kittler.
## Was ist mit Verweigerern?
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte verhaltener. Es
handle sich eher um „Aktionismus als um ein durchdachtes Konzept“, sagte
ihr Vorsitzender, Tom Erdmann, der taz. Zudem seien längst noch nicht alle
Fragen geklärt. Offen sei etwa, was passieren solle, wenn sich SchülerInnen
weigerten, eine Maske zu tragen: Würden sie deswegen ausgeschlossen? „Das
wäre nicht sinnvoll“, betonte Erdmann. Laut Schulverwaltung werde es in
diesem Fall auch kein Bußgeld geben. „Wohl aber wären die üblichen
Erziehungsmaßnahmen möglich“, teilte Sprecher Klesmann mit.
Die GEW hatte sich zuletzt gegen eine normalisierte Öffnung der Schulen
ausgesprochen und unter anderem geteilten Unterricht in kleineren Gruppen
gefordert. Nun wünscht sich Erdmann zumindest ein Konzept der Schulen,
wonach sich die SchülerInnen möglichst wenig begegnen.
Für Lehrer und Schüler in Brandenburg ist derzeit anders als in Berlin
keine Maskenpflicht in Schulen wegen des Coronavirus geplant. „Unser
Hygieneplan sieht erstmal die Maskenpflicht an Schulen nicht vor“, sagte
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Donnerstag der
Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. „Dies ist allerdings der
Bildungsministerin vorbehalten.“ Nonnemacher verwies auf die Abwägung
solcher Maßnahmen: „Wir müssen bei unseren Maßnahmen immer auf die
aktuellen Impfzahlen schauen, aber auch, wie das Verhältnis der
Angemessenheit von Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte zum
Infektionsgeschehen ist.“
30 Jul 2020
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## AUTOREN
Bert Schulz
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