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# taz.de -- Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen: Verwässerung kurz vor Sch…
> Das Vergesellschaftungs-Volksbegehren in Berlin steckt nach über einem
> Jahr Prüfzeit immer noch in der Innenverwaltung fest. Schuld ist die SPD.
Bild: Die Vergesellschaftungs-Initiative hat 70.000 Unterschriften vorgelegt, g…
Mit Taschenspielertricks und juristischen Feinheiten versucht die SPD, die
demokratisch legitimierte Volksgesetzgebung auf den letzten Metern ad
absurdum zu führen. Eigentlich waren sich schon vor zwei Wochen Senat und
Vertreter:innen der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen einig,
dass das Volkbegehren rechtlich zulässig ist. Dennoch versuchten die
Hausjuristen der SPD-Innenverwaltung auf den letzten Metern in
[1][Verhandlungen am Freitag] noch einmal, den [2][Beschlusstext] zu
verwässern und machten Änderungsvorschläge, mit denen sie die
Rechtmäßigkeit der Volks-Ini in Frage stellten.
Der größte Streitpunkt dürfte dabei eine konkrete Formulierung im
Beschlusstext sein. In dem steht nämlich, dass der Senat doch bitte ein
Gesetz zur Vergesellschaftung erlassen möge. Wörtlich: „Daher wird der
Senat von Berlin zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von
Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der
Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz aufgefordert.“
Das aber sei nicht statthaft, argumentieren die Juristen aus der
SPD-geführten Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel. Man könne den
Gesetzgeber in einem Beschlussvolksbegehren nicht auffordern, ein Gesetz zu
erlassen, so die Argumentation. Dafür gebe es ja ein Gesetzesvolksbegehren,
wo über ein konkret vorgelegtes Gesetz entschieden werde. Man könne sich ja
nicht als Gesetzgeber vorschreiben lassen, welches Gesetz man erlässt, so
die Argumentation.
Klingt kompliziert? Unlogisch? Ja, ist auch eher juristische Haarspalterei
als eine nachvollziehbare Argumentation. Die [3][Initiative war nach einem
Anruf aus der Innenverwaltung, nicht ganz zu Unrecht, erbost].
## Rechtswissenschaftler hält Formulierung für korrekt
Auch der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis, der vom Senat als Gutachter
zum Mietendeckel beauftragt war, hält die Formulierung des Volksbegehrens
für zulässig: „Der Satz ist absolut korrekt. Ich bin der Meinung, es ist
hinreichend konkret, den Senat zur Erarbeitung eines Gesetzes
aufzufordern“, sagte er der taz am Freitag, während die Verhandlungen in
der Innenverwaltung liefen.
Auch eine mögliche Alternative, die auf dem Tisch gelegen haben soll –
nämlich die Formulierung „Gesetz“ in „Maßnahmen“ abzuschwächen – w…
Sicht von Battis eine Verwässerung: „Wenn man das Wort ‚Gesetz‘ etwa dur…
‚Maßnahmen‘ ersetzt, hat der Gesetzgeber einen sehr weiten
Handlungsspielraum.“
Die Opposition könne dann sagen: Geeignete Maßnahmen wäre auch Neubau, so
Battis – „das aber will das Volksbegehren nicht: Die wollen Sozialisierung
von Wohnraum, wie es nach Art. 15 Grundgesetz möglich ist. Offen bleibt
aber natürlich die Finanzierung.“ Battis hält das Feilschen um die
Formulierung „für ein politisches Argument. Die Politik will mehr
Spielraum.“
Eine schöne Fußnote dabei: Die SPD, die mit der seit einem Jahr andauernden
Prüfung des Volksbegehrens für Vergesellschaftung auf die Bremse drückt,
kämpft gewissermaßen auch gegen sich selbst, wie Battis erklärt: „Die
Aufnahme des Sozialisierungs-Artikels ins Grundgesetz war ein Zugeständnis
an die SPD – die wollten damals noch Sozialismus und hätten ohne Artikel
15 dem Grundgesetz nicht zugestimmt.“
Die SPD verfängt sich also mit ihren juristischen Tricks sogar in
historischen Widersprüchen. Traurig anzusehen.
26 Jun 2020
## LINKS
[1] /Volksinitiative-streitet-mit-Senat/!5697334
[2] https://www.dwenteignen.de/2018/11/beschlusstext-fuer-unseren-volksentschei…
[3] /Senat-zum-Enteignung-Volksbegehren/!5691268
## AUTOREN
Gareth Joswig
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