Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Volksinitiative einigt sich mit Senat: Weg für Enteignung ist frei
> Die Berliner Innenverwaltung und die Initiative Deutsche Wohnen enteignen
> haben sich auf eine Formulierung geeinigt. Volksbegehren geht in neue
> Runde.
Bild: Demo gegen die Deutsche Wohnen unter Coronabedingungen
Fast vier Wochen haben sich die Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche
Wohnen & Co. enteignen“ Zeit gelassen, nun lenken sie ein. „Die Initiative
passt ihren Beschlusstext an“, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag.
„Nach einer gründlichen Prüfung nimmt sie einen Formulierungsvorschlag der
Senatsinnenverwaltung an.“ Damit könne die nächste Stufe des Volksbegehrens
kommen.
Bereits Ende Juni hatten sich Vertreter der Initiative mit der
Senatsinnenverwaltung beraten. Zuvor hatte Innensenator Andreas Geisel
(SPD) nach über einem Jahr Prüfung den Formulierungsvorschlag des
Volksbegehrens für nichtig erklärt. Zur Begründung hieß es, es sei nicht
statthaft, dass der Senat per Volksbegehren aufgefordert werde, ein Gesetz
zur Vergesellschaftung von Wohnraum zu entwerfen. Ziel der Initiative ist
es, dass der Senat die Bestände von privaten Wohnungsunternehmen mit mehr
als 3.000 Wohnungen übernimmt. Damit würden auch die 110.000 Wohnungen der
an der Börse notierten Deutsche Wohnen kommunalisiert werden.
Die Innenverwaltung hatte aber nicht nur die Formulierung der Initiative
abgelehnt, sondern auch drei Vorschläge für eine andere Formulierung
unterbreitet. Einen davon hat die Initiative nun akzeptiert. Er lautet:
„Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten,
die zur
Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“
erforderlich seien. „Aus unserer Sicht gibt es keinen inhaltlichen
Unterschied“, sagte Rouzbeh Taheri, ein Sprecher der Initiative.
Das Bündnis hatte schon im vergangenen Jahr rund 77.000 Unterschriften
gesammelt und eingereicht, um die Einleitung des Volksbegehrens zu
beantragen. Die Innenverwaltung erklärte davon Anfang Juli 2019 etwa 58.000
für gültig, gereicht hätten bereits 20.000. Nun steht die zweite Phase an.
Die Initiative hat dem Senat mehrfach vorgeworfen, die dafür nötige Prüfung
der Zulässigkeit zu verschleppen.
Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte, im nächsten Schritt werde das
Prüfergebnis der Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung
mitgeteilt. Deren Aufgabe sei es, anschließend eine Vorlage für den Senat
vorzubereiten.
Für die rot-rot-grüne Koalition birgt das Thema Konfliktstoff: Die
Landes-SPD hatte auf ihrem Parteitag im Oktober einem Antrag zugestimmt, in
dem die Vergesellschaftung als „gegenwärtig nicht zielführend“ bezeichnet
wird. Linke und Grüne sehen das hingegen anders.
22 Jul 2020
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Wohnungspolitik
Deutsche Wohnen & Co enteignen
Volksbegehren
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Bauspekulanten
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Enteignungs-Volksbegehren in Berlin: Entscheidung in zehn Tagen
Der Bausenator geht davon aus, dass das Volksbegehren zulässig ist. Der
Senat soll darüber bis Ende des Monats entscheiden, fordert er.
Zu wenig Unterschriften: Wohn-Volksinis vor dem Aus
Durch Corona-Lock-Down, mangeldes Engagement und das Problem, für zwei
Anliegen zugleich zu werben, fehlen Volksinis gegen Spekulanten
Unterschriften.
Volksbegehren Deutsche Wohnen enteignen: Verwässerung kurz vor Schluss?
Das Vergesellschaftungs-Volksbegehren in Berlin steckt nach über einem Jahr
Prüfzeit immer noch in der Innenverwaltung fest. Schuld ist die SPD.
Volksinitiative streitet mit Senat: SPD drückt sich vorm Enteignen
Seit einem Jahr prüft SPD-Innensenator Geisel das Volksbegehren „Deutsche
Wohnen enteignen“. Seine Behörde erhebt nun doch noch konkrete Einwände.
Deutsche Wohnen und Co. Enteignen: Geiseldrama geht doch weiter
Die Innenverwaltung verhandelt am Freitag mit dem Enteignungs-Volksbegehren
über die Zulässigkeit des Anliegens. Mal wieder.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.