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# taz.de -- Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Erst meckern, dann verstehen
> Berlins Gesetz gegen staatliche Diskriminierung tritt unverändert in
> Kraft. Die Kritik anderer Länder beruhte auf falschen Annahmen.
Bild: Einsatz der Bundespolizei in Berlin: Nicht diskriminieren, bitte!
Berlin taz | Trotz aller Diskussionen ist das
[1][Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)] am Sonntag in Kraft getreten.
Es gilt immer dann, wenn in Berlin der Staat auf seine Bürger'innen trifft;
staatlichen Institutionen ist unter Androhung von Schadenersatzzahlungen
eine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht oder Herkunft
verboten.
Das Gesetz gilt auch für Polizist*innen anderer Bundesländer, wenn sie zu
Unterstützungseinsätzen in der Stadt sind. Die Innenminister mehrerer
Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns, hatten nach
Druck auf die Polizeigewerkschaften angekündigt, ihre Beamt*innen nicht
mehr nach Berlin zu schicken, ebenso wollte [2][Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU) die Amtshilfe durch die Bundespolizei aussetzen].
Laut [3][einem Bericht der] [4][Tagesschau] soll Berlins Innensenator
Andreas Geisel (SPD) auf diese Drohungen reagiert haben, er wolle nun
klarstellen, dass das Gesetz „nicht für auswärtige Kräfte gelten soll“.
Daran ist nichts dran. [5][In einer Pressemitteilung] verwies Geisel auf
seine Erläuterungen in der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag
und sagte, dass „dieses Gesetz nur in Berlin gilt“ – demnach aber auch f�…
alle.
Zugleich trat er etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
entgegen, der vor einer Rechtsunsicherheit für seine Beamt*innen gewarnt
hatte. Geisel stellte klar: „Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor
Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige
Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne
Dienstkraft.“
## Ideologische Debatte
Der Vizefraktionschef der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian
Walter, sprach gegenüber der taz von einer „ideologischen in der Substanz
unbegründeten Debatte“. Geisels Brief gebe „den Innenministern die
gesichtswahrende Möglichkeit zurückzurudern, ohne zugeben zu müssen, das
Gesetz bislang nicht verstanden zu haben.“ An dem Gesetz werde nichts
verändert; dies sei eh die Kompetenz des Parlaments.
Auch der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, sagte der
taz, Geisel habe klargestellt, dass das Antidiskriminierungsgesetz „für
alle gelte, die in Berlin Dienst tun, auch in Amtshilfe“. Dies sei die
Rechtslage, an der sich nichts verändere. „Die Eskalation durch einige
Innenminister war eine politische Show, um Rot-Rot-Grün und das LADG zu
diskreditieren.“
21 Jun 2020
## LINKS
[1] /Polizei-kritisiert-neues-Berliner-Gesetz/!5686216&s=LADG/
[2] /Berliner-Antidiskriminierungsgesetz/!5689671&s=LADG/
[3] https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-103.html
[4] https://www.tagesschau.de/ladg-rassismus-polizei-berlin-103.html
[5] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitt…
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Landesantidiskriminierungsgesetz
Andreas Geisel
Horst Seehofer
Innenministerkonferenz
Polizei Berlin
Diskriminierung
LADG
Dirk Behrendt
Landesantidiskriminierungsgesetz
Racial Profiling
Schwerpunkt Rassismus
Diskriminierung
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