| # taz.de -- Protestieren in Coronazeiten: Karlsruhe lehnt Demoverbot ab | |
| > Erstmalig in Coronazeiten hat das Bundesverfassungsgericht ein | |
| > Versammlungsverbot beanstandet. Die Richter fordern die Prüfung von | |
| > Einzelfällen. | |
| Bild: Als hier noch niemand von Abständen sprach: Übungsanlage für Verkehrse… | |
| Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals in Coronazeiten | |
| [1][ein Versammlungsverbot beanstandet]. Künftig gilt: Generelle | |
| Demonstrationsverbote ohne Prüfung des Einzelfalls sind unzulässig. Die | |
| Stadt Gießen hat die fragliche Demo inzwischen erlaubt. | |
| Konkret ging es um mehrere Kundgebungen in Gießen, zu denen die | |
| Projektwerkstatt Saasen aufgerufen hatte. Unter dem Motto „Gesundheit | |
| stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen�… | |
| forderte die Projektwerkstatt zum Beispiel die Sperrung der Straßen vom | |
| Autoverkehr, damit Radfahrer und Fußgänger genug Abstand einhalten können. | |
| Auch die Teilnehmer der Demo sollten jeweils 10 Meter Abstand nach vorn und | |
| hinten beachten sowie 6 Meter zur Seite. | |
| Die Stadt Gießen verbot die Demonstrationen dennoch unter Verweis auf die | |
| hessische Coronaverordnung. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet | |
| seien, das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu gefährden, seien generell | |
| untersagt. Erfahrungsgemäß würden bei Versammlungen Mindestabstände nicht | |
| eingehalten. Eilanträge gegen das Verbot hatten bei den hessischen | |
| Verwaltungsgerichten keinen Erfolg. | |
| Dann hatte jedoch das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung | |
| zugunsten der Projektwerkstatt erlassen. Die Verfassungsrichter monierten, | |
| dass die Stadt von einem generellen Versammlungsverbot ausging, obwohl in | |
| der hessischen Coronaverordnung gar keine derartige Klausel enthalten war. | |
| Aber auch unabhängig vom Inhalt der jeweiligen Landesverordnung müsse über | |
| Versammlungsverbote immer „unter hinreichender Berücksichtigung der | |
| konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden“ werden (Az.: 1 BvR 828/20). | |
| ## Demonstranten sollen Mundschutz tragen | |
| Die Stadt Gießen, die über das Verbot erneut entscheiden musste, hat die | |
| Kundgebung inzwischen gestattet. Die Versammlung sei jetzt unter Auflagen | |
| zugelassen, sagte Bürgermeister Peter Neidel (CDU). Demnach hat die Stadt | |
| die Kundgebung auf eine Stunde und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 | |
| begrenzt. Alle müssten Mundschutz tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand | |
| zueinander halten. | |
| Mit der aktuellen Entscheidung setzte nicht nur das Verfassungsgericht, | |
| sondern auch Richter Stephan Harbarth ein Zeichen. Der jetzige | |
| Vizepräsident und designierte Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist | |
| erst seit einigen Wochen federführend für die Versammlungsfreiheit | |
| zuständig. Er hatte die Aufgabe vom chronisch überlasteten Richter Johannes | |
| Masing übernommen. | |
| [2][Schon vor der Karlsruher Intervention hatten zuletzt auch andere | |
| Gerichte Demonstrationen zugelassen], die eigentlich wegen der | |
| Corona-Infektionsgefahr verboten waren. So hatte der Bayerische | |
| Verwaltungsgerichtshof kurz vor Ostern die von einem Wirtschaftsanwalt | |
| angemeldete kleine Kundgebung gegen Versammlungsverbote zugelassen. | |
| Argument: Gegen coronabedingte Freiheitsbeschränkungen könne nur jetzt | |
| demonstriert werden. | |
| Bei der Bund-Länder-Telefonkonferenz am Mittwochnachmittag war zwar über | |
| Lockerungen aller Art diskutiert worden. Im Dialog mit den Kirchen will man | |
| zum Beispiel einen „möglichst einvernehmlichen Weg“ finden, wie mit den | |
| derzeit verbotenen Gottesdienste weiter umgegangen werden soll. Von der | |
| Versammlungsfreiheit war aber nicht die Rede. Bayerns Ministerspräsident | |
| Markus Söder (CSU) sagte, die Regierungen auf Bundes- und Landesebene | |
| hätten „genau zwei Herausforderungen im Kopf: die Gesundheit und die | |
| Wirtschaft“. An die Grundrechte der Bürger dachte er offensichtlich nicht. | |
| 16 Apr 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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