Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Demonstrationsverbote in Berlin: Selbst Hamburg ist weiter
> Überall ist Demonstrieren wieder möglich, nur in Berlin zögert der Senat.
> Es ist höchste Zeit umzusteuern, auch um den Verschwörerdemos zu
> begegnen.
Bild: Was in Hamburg geht, muss in Berlin doch auch möglich sein
Fast hätte man sich gewöhnen können, an einen Senat, der in der Coronakrise
schneller reagiert als andere Landesregierungen. Doch während Berlin die
Hilfen für Selbstständige in Rekordzeit auf den Weg gebracht hat, hinkt die
Stadt bei der Gewährung des Demonstrationsrechts inzwischen dem Rest der
Republik hinterher. Für eine rot-rot-grüne Regierung, die den Anspruch hat,
in Bürgerrechtsfragen progressiver als der Law-and-order-Standard zu sein,
ist das inakzeptabel.
[1][In Hamburg durften am Samstag Flüchtlingsaktivisten auf vier
Kleinkundgebungen demonstrieren]. Selbst Niedersachsen und Sachsen, die
bislang in ihren Coronaverordnungen jede öffentliche Meinungsäußerung
unterbanden, haben nachjustiert. In Berlin dagegen nichts als schöne Worte.
„Natürlich ist uns bewusst, wie sensibel es ist, dass wir dieses Grundrecht
im Moment einschränken“, so Bürgermeister Michael Müller vergangenen
Donnerstag. Konkrete Folgen: keine. Dabei liegt das Thema mindestens seit
zwei Wochen auf dem Tisch, [2][als die Polizei am Brandenburger Tor sogar
Einzelpersonen die Meinungsäußerung untersagte].
Inzwischen hat das [3][Bundesverfassungsgericht] – nicht überraschend – in
zwei Entscheidungen klargemacht, dass die völlige Einschränkung des
Grundrechts auf Versammlungsfreiheit inakzeptabel ist. In Berlin gilt
bislang: Kundgebungen mit bis zu 20 TeilnehmerInnrn können gestattet
werden. Faktisch macht die Versammlungsbehörde aber nicht mal das. Der
Senat muss die pauschale Grenze daher kippen; Auflagen zum Infektionsschutz
kann – und muss – es danach selbstverständlich weiter geben.
Für manche mag es angesichts anderer Corona-bedingter Probleme eine
Petitesse sein, ob jetzt demonstriert werden darf. Doch ein Grundrecht ist
nicht verhandelbar. Dazu kommt: Seit Wochen ereifern sich
[4][Verschwörungstheoretiker wegen des Demoverbots über eine
„Coronadiktatur]“. Zumindest diese Fantasie sollte man ihnen nehmen.
20 Apr 2020
## LINKS
[1] https://twitter.com/retep_kire/status/1251460199283556353?s=20
[2] /Proteste-fuer-Gefluechtete/!5673520&s=Erik+Peter/
[3] /Demonstrieren-in-Corona-Zeiten/!5679267/
[4] /Corona-Verschwoererinnen-demonstrieren/!5677960/
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
R2G Berlin
Demonstrationsverbot
Michael Müller
Lesbos
Schwerpunkt Coronavirus
Protest
Demonstrationsverbot
Schwerpunkt Coronavirus
Polizei Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Seebrücke-Protest in Berlin: Cornern mit der Polizei
In Berlin setzt die Polizei Radfahrer*innen fest, die gegen
Flüchtlingslager demonstrieren. 222 Personen werden kontrolliert.
Anwalt über Versammlungsrecht und Corona: „Ein schwerwiegender Eingriff“
Dass Demonstrationen nur mit Ausnahmegenehmigung möglich sind, hält Peer
Stolle für eine kritikwürdige Einschränkung von Grundrechten.
Demonstrieren in Corona-Zeiten: Wo bleibt der Protest?
Die Corona-Regeln werden gelockert – aber was ist mit den Demonstrationen?
Die Länder geben sich hier wortkarg oder bleiben bisweilen weiter streng.
Protestieren in Coronazeiten: Karlsruhe lehnt Demoverbot ab
Erstmalig in Coronazeiten hat das Bundesverfassungsgericht ein
Versammlungsverbot beanstandet. Die Richter fordern die Prüfung von
Einzelfällen.
Politische Bewegungen in Corona-Zeiten: Stirbt auch der Protest?
Wegen der Coronapandemie sind auch Demos verboten. Autonome wollen sich dem
nicht beugen – und machen für den 1. Mai mobil.
Proteste für Geflüchtete: Schuhe dürfen nicht demonstrieren
Eine Aktion für die Geflüchteten in den griechischen Lagern wird in Berlin
und anderswo polizeilich unterbunden. Das pauschale Verbot wird kritisiert.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.