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# taz.de -- Demonstrationsrecht in Berlin: Wegkommen vom Versammlungsverbot
> Auch in Zeiten von Corona müsse Protest möglich sein, meinen Grüne und
> Linke. Der Senat möge das bei der Neufassung der Verordnung
> berücksichtigen.
Bild: Vor einem Jahr: Das waren noch Zeiten, als man so demonstrieren konnte
An diesem Dienstag wird der Berliner Senat die Verordnung über die
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachjustieren. Dabei wird es auch
um das Versammlungsrecht gehen. Sie gingen davon aus, dass sich in der
Frage Protestverbot etwas bewege, sagten Linke und Grüne am Montag zur taz.
Wie das konkret aussehen soll, blieb aber vage.
Seit dem 14. März hat die Polizei vier Kundgebungen erlaubt, 14 Anträge auf
Ausnahmegenehmigung abgelehnt und 12 nicht angemeldete Versammlungen
aufgelöst.
Die [1][aktuelle Eindämmungsverordnung] besagt, dass Versammlungen unter
freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden in besonders gelagerten
Einzelfällen zugelassen werden können, sofern dies aus
infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Gesundheitsämter
seien fachlich an der Entscheidung zu beteiligen.
Die Polizei habe die Versammlungen untersagt, ohne das Gespräch mit den
Anmeldern zu suchen, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Grünen,
Benedikt Lux, am Montag die bisherige Praxis. In Zukunft müsse die
Versammlungsbehörde Einzelfallentscheidungen treffen, statt sich wie
bisher hinter den Gesundheitsämtern zu verschanzen.
## Kein grundsätzliches Verbot
„Wir müssen wegkommen von einem grundsätzlichen Verbot“, meinte Niklas
Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken. Er stellt sich das so vor:
Die Versammlungsbehörde müsse mit den Anmeldern Regularien erarbeiten, die
auch Abstandsregelungen beinhalteten.
Eine konkrete Teilnehmerbegrenzung in die neue Verordnung zu schreiben,
halte er für unsinnig, sagte Lux. Die zulässige Teilnehmerzahl hänge davon
ab, ob sich es um eine Marschdemonstration oder eine stationäre Kundgebung
handele. Bei einer Marschdemonstration sei Abstand halten nicht so einfach.
Auch Schrader wollte sich auf keine Zahl festlegen.
Vom [2][Urteil des Bundesverfassungsgerichts] sehen sich Grüne und Linke
bestärkt. Jeder Einzelfall sei von der Versammlungsbehörde gesondert zu
prüfen, hatte das Gericht letzte Woche entschieden. Der Kläger, ein
Gießener, konnte mit 15 Teilnehmern unter Wahrung der Abstandsregeln eine
Minikundgebung abhalten.
Der Sprecher des Innensenators, Martin Pallgen, gab sich am Montag
wortkarg. „Wir möchten den Entscheidungen der Senatssitzung nicht mit
forschen Statements vorgreifen.“ [3][Dass Hamburg eine liberalere Regelung
praktiziert], kommentierte er mit den Worten: „Wir sollten in keinen
Überbietungswettbewerb mit anderen Bundesländern eintreten.“
20 Apr 2020
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
[2] /Protestieren-in-Coronazeiten/!5679215&s=karlsruhe+und+Versammlungsrech…
[3] /Demonstrationsverbote-in-Berlin/!5677085/
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Versammlungsrecht
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Polizei Berlin
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Protest
Demonstrationsverbot
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