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# taz.de -- Debatte der Innenminister: Doch abschieben nach Syrien?
> Die Innenminister wollen Straftäter nach Syrien abschieben. Das wird
> vorerst aber nicht passieren. Die Empörung ist dennoch groß.
Bild: Horst Seehofer mit seinen Länderkollegen vor Beginn der Innenministerkon…
BERLIN taz | Pro Asyl übt scharfe Kritik an der Vereinbarung der
Innenminister von Bund und Ländern, Straftäter nach Syrien abschieben zu
wollen. „Angesichts der desaströsen Menschenrechtssituation in Syrien und
der glasklaren Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes ist dieser Beschluss
unverantwortlich“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl,
der taz. Das Vorhaben komme „völlig überraschend“ und sei offenbar
„politisches Wunschdenken“.
Bisher gilt nach Syrien ein Abschiebestopp wegen der dortigen
Bürgerkriegslage. Die Innenminister, die sich derzeit [1][in Lübeck zu
ihrer halbjährlichen Konferenz treffen], einigten sich nun aber laut ihrem
Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU) auf eine Lockerung: Union und SPD
seien sich einig, Abschiebungen gefährlicher Straftäter nach Syrien
perspektivisch zu erlauben. „Wir wollen das morgen abschließend
beschließen“, sagte Grote am Donnerstag in Lübeck.
Grote verwies aber auch auf Schwierigkeiten. Momentan gebe es in Syrien
keine Ansprechpartner. Deswegen gelte der Abschiebestopp weiter. „Aber der
Wille, auch Straftäter nach Syrien [2][wie nach Afghanistan] abzuschieben,
ist da.“ Es sei den BürgerInnen nicht zu vermitteln, dass Menschen, die
schwere Straftaten begingen, dennoch den Schutzstatus eines Flüchtlings
behielten, so der Innenminister von Schleswig-Holstein.
## Abschiebungen nach Syrien derzeit nicht umsetzbar
Tatsächlich wird es vorläufig zu keinen Abschiebungen nach Syrien kommen.
Dies scheitert schon an der praktischen Umsetzung. Denn Deutschland
unterhält in Syrien schon seit 2012 keine Botschaft mehr. Um die
Abschiebungen umzusetzen, müssten die deutschen Behörden anderweitig mit
dem syrischen [3][Assad-Regime] kooperieren. Wie das geschehen könnte, ist
völlig unklar.
Erst Ende November hatte ein Bericht des Auswärtigen Amtes vor der Lage in
Syrien gewarnt: Weiterhin gebe es dort keine sicheren Gebiete für
RückkehrerInnen. „Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere – aber nicht
nur – solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder
auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen bzw.
[4][Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben
ausgesetzt]“, heißt es in dem Lagebild, das der taz vorliegt. Es gebe
„zahlreiche glaubhafte Berichte über eine systematische, politisch
motivierte Sicherheitsüberprüfung jedes Rückkehrwilligen“.
Auch halte eine Verhaftungswelle im Land an und „gefährdet potentiell auch
rückkehrwillige Syrer“, so das Auswärtige Amt. Verwiesen wird auf eine
Datenbank mit 1,5 Millionen Namen, die vom syrischen Regime mit Haftbefehl
gesucht würden. Viele syrische Geflüchtete hätten sich darauf mit korrekten
Angaben wiedergefunden. Zudem würden Vereinbarungen zu Rückkehrinitiativen
verletzt. Auch eine im September verkündete Generalamnestie für Deserteure
bleibe in der Umsetzung „bislang wirkungslos“, konstatiert der Bericht.
## Innenminister wollen „differenzierte Betrachtung“
Die Innenminister wollen denn auch den bisherigen Abschiebestopp um ein
halbes Jahr, bis Ende Juni 2020, verlängern. Gleichzeitig wird aber die
Bundesregierung laut Beschlussvorlage gebeten, bei ihrer künftigen
Lagebewertung zu Syrien „mit Blick auf Rückführungsmöglichkeiten für
Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht
haben, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen“.
Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, verteidigte den
Vorstoß. Im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung müssten bei
Schwerkriminellen auch Abschiebungen nach Syrien möglich sein. Gleiches
müsse auch für SyrerInnen gelten, die für Urlaube in die Heimat flögen. Zur
Umsetzung der [5][Abschiebungen] erklärte Reul: „Wenn man einen Weg finden
will, findet man auch einen.“
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) äußerte sich kritischer:
„Ich bin da sehr skeptisch. Ich habe dem auch nur schweren Herzens
zugestimmt, um überhaupt einen Abschiebestopp hinzubekommen.“ Bei
Abschiebungen von Straftätern nach Syrien könne es perspektivisch nur um
Einzelfälle gehen, „und vor allen Dingen nicht jetzt“, so Pistorius.
Pro Asyl: Auch Straftäter haben Menschenrechte
Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt kritisierte das Vorgehen
insgesamt. Er betonte, dass Straftäter zwar ihren Flüchtlingsstatus
verlieren könnten – „nicht aber das Recht als Mensch vor Folter und
erniedrigender Behandlung geschützt zu sein“. Die Europäische
Menschenrechtskonvention gelte auch für sie.
Burkhardt verwies auch auf das [6][Vorgehen gegen afghanische Geflüchtete].
Auch dort sei anfangs mit der Abschiebung von schweren Straftätern begonnen
worden, um dann Zug um Zug die Abschiebungen auszudehnen. Bayern etwa
schiebt inzwischen ohne Einschränkungen nach Afghanistan ab.
Ende 2018 lebten laut Statistischem Bundesamt 745.645 SyrerInnen in
Deutschland. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes ist der Anteil an
Straftaten, bei denen SyrerInnen verdächtigt würden, „deutlich niedriger“
als der bei anderen Zuwanderergruppen. (mit dpa)
5 Dec 2019
## LINKS
[1] /Innenministerkonferenz-zu-rechten-Netzen/!5641472
[2] /Abschiebungen-nach-Afghanistan/!5640648
[3] /!t5010795/
[4] /Syrische-Gefluechtete-in-der-Tuerkei/!5637740
[5] /Abschiebung/!t5010216/
[6] /Bilanz-der-Abschiebung-nach-Afghanistan/!5643943
## AUTOREN
Konrad Litschko
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