# taz.de -- 70 Jahre Grundgesetz: In guter Verfassung | |
> Das Grundgesetz ist in den 70 Jahren seiner Existenz gut gealtert. Warum | |
> es immer noch hervorragende Dienste leistet und wo es sich verändert hat. | |
Bild: Und jetzt alle: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ | |
Es liegt eine gespannte Unsicherheit in der Luft. AfD, Trump, Brexit – die | |
westlichen Demokratien werden fragil. Vielleicht deshalb findet zurzeit ein | |
eigentlich langweiliges Jubiläum – 70 Jahre Grundgesetz – erstaunlich viel | |
Aufmerksamkeit. Am Grundgesetz [1][kann man sich festhalten.] | |
Verfassungspatriotismus ist plötzlich mehr als ein ziviles Gegenbild zum | |
rechten Nationalismus. | |
Dabei lässt sich die Wirkung des Grundgesetzes nicht nur mit dem Text | |
allein erklären. Noch wichtiger ist seine Interpretation durch das | |
Bundesverfassungsgericht und die Bereitschaft der Gesellschaft, die | |
Karlsruher Urteile zu akzeptieren. | |
Das Grundgesetz besteht, grob gesagt, aus zwei Teilen. Die ersten 19 | |
Artikel enthalten die Grundrechte der Bürger gegen den Staat. Die übrigen | |
Artikel regeln das Binnenleben des Staates: das Verhältnis von Regierung | |
und Parlament, die Rechte der Opposition, das Zusammenspiel von Bund und | |
Ländern. Wie bei einer Verfassung üblich, können diese (auf Dauer | |
angelegten) Regeln nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. | |
Dabei sind beim Grundgesetz einige Fehler der Weimarer Verfassung vermieden | |
worden. Es gibt keinen starken Reichspräsidenten, der die Macht an sich | |
ziehen und mit Notverordnungen regieren kann. Dafür ist die Bundesregierung | |
besonders stabil ausgestaltet. | |
## Bundesverfassungsgericht ist beliebt | |
Sie kann nur gestürzt werden, wenn der Bundestag zugleich eine andere | |
Regierung wählt (durch ein konstruktives Misstrauensvotum). Die Grundrechte | |
verpflichten nicht mehr nur die Verwaltung, sondern auch den Gesetzgeber. | |
Auch ein Verfassungsgericht wurde erst mit dem Grundgesetz eingeführt. | |
Eine Verfassung ist an vielen Punkten bewusst vage formuliert, vor allem im | |
Grundrechtsteil. Sie gibt dem Gesetzgeber nur einen Rahmen vor und soll | |
auch neue Entwicklungen erfassen. Das Bundesverfassungsgericht | |
konkretisiert dann aus dem Verfassungstext die jeweils geltenden Maßstäbe. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Aufgabe immer darin gesehen, einen | |
offenen demokratischen Diskurs zu sichern. Es hat das Parlament gegen die | |
Regierung gestärkt, die Opposition gegen die Mehrheitsfraktionen und die | |
außerparlamentarischen Kräfte gegen die etablierte Politik. | |
## Menschen haben „Achtungsanspruch“ | |
Diese Karlsruher Machtkontrolle wird auch weithin akzeptiert. Das | |
Bundesverfassungsgericht ist sogar eines der beliebtesten Staatsorgane, | |
weit vor Regierung und Parlament. Das ist natürlich gut für die | |
Integrationswirkung der Verfassung. Selbst die AfD beruft sich trotz aller | |
Systemopposition gern auf das Grundgesetz und das Verfassungsgericht. | |
Zugleich liegt in der deutschen Verfassungsfixierung allerdings auch eine | |
Gefahr. In Deutschland war das scheinbar eherne Recht immer schon | |
angesehener als der laute demokratische Streit. Fast mit Schadenfreude wird | |
in der Bevölkerung deshalb quittiert, wenn die Verfassungsrichterinnen und | |
-richter wieder einmal ein Gesetz beanstanden – auch wenn es dabei meist | |
nur um Details geht. | |
Wer die freiheitliche Verfassung von innen aushöhlen will, wird also nicht | |
unbedingt versuchen, das Grundgesetz abzuschaffen, sondern das | |
Bundesverfassungsgericht unter seine Kontrolle zu bringen. | |
Viele Grundrechte dienen dazu, den offenen gesellschaftlichen Diskurs zu | |
schützen. Die wichtigsten Elemente: | |
## Menschenwürde (Artikel 1) | |
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses Versprechen steht gleich | |
in Artikel 1 des Grundgesetzes, als große Abkehr vom NS-Staat. | |
Der Mensch darf deshalb nicht zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns | |
gemacht werden. Er hat einen „Achtungsanspruch“, allein weil er ein Mensch | |
ist. Das gilt auch bei Hilfsbedürftigkeit sowie am Lebensanfang und -ende. | |
Die Menschenwürde-Garantie ist das stärkste aller Grundrechte. Sie darf | |
weder durch Gesetze eingeschränkt noch mit anderen Verfassungswerten | |
abgewogen werden. Deshalb ist zum Beispiel Folter immer verboten, auch zur | |
Rettung von Menschenleben. | |
## Gleichheit (Artikel 3) | |
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3. Dieser | |
allgemeine Gleichheitssatz bedeutet laut Bundesverfassungsgericht, dass | |
„wesentlich Gleiches“ gleich zu behandeln ist und „wesentlich Ungleiches�… | |
ungleich. Ungleichbehandlungen sind gerechtfertigt, wenn dafür ein | |
sachlicher Grund besteht. Es geht also um ein Verbot von Willkür. | |
Daneben enthält Artikel 3 auch spezielle Gleichheitssätze: Ausdrücklich | |
verboten ist zum Beispiel die Benachteiligung wegen des Geschlechts, des | |
Glaubens, der „Rasse“ und der politischen Anschauung. Seit 1994 ist hier | |
auch die „Behinderung“ erwähnt. Die sexuelle Orientierung fehlt noch. | |
Für die Durchsetzung der [2][Gleichberechtigung von Frauen und Männern] hat | |
der Staat seit 1994 sogar einen Verfassungsauftrag. Deshalb sind | |
Frauenquoten zulässig. | |
## Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Artikel 5, 8) | |
Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungs-, Presse- und | |
Versammlungsfreiheit als „schlechthin konstituierend“ für einen | |
freiheitlichen demokratischen Staat eingestuft. Vor allem diese drei | |
Grundrechte sichern den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Eingriffe sind | |
auf gesetzlicher Grundlage zwar möglich, doch das Bundesverfassungsgericht | |
kontrolliert hier besonders streng. | |
Geschützt sind jeweils Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Lügen sind | |
nicht geschützt. Presseorgane müssen zudem ihre Informanten nicht nennen. | |
Diese Grundrechte gelten auch für Extremisten. Auf die Pressefreiheit | |
können sich Medien aller Qualität und Ausrichtung berufen. | |
## Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat (Artikel 20) | |
Artikel 20 legt fest, welche Art von Staat die Bundesrepublik sein soll. | |
Einzelheiten zur Gestaltung von Demokratie und Rechtsstaat finden sich dann | |
in vielen anderen Artikeln des Grundgesetzes. Die Gestaltung des | |
Sozialstaats ist dagegen weithin dem Gesetzgeber überlassen. | |
## Ewigkeitsklausel (Artikel 79) | |
Auch das Grundgesetz kann geändert werden. Erforderlich ist eine | |
Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Einige Bestimmungen sind | |
davon aber ausgenommen. Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde und die | |
Festlegung der Bundesrepublik als Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und | |
Sozialstaat. Eine andere Ausgestaltung der Demokratie, etwa durch | |
Einführung von Volksentscheiden, ist aber durchaus möglich. | |
Diese sogenannte Ewigkeitsklausel kann laut Bundesverfassungsgericht nicht | |
abgeschafft werden, auch nicht per Verfassungsänderung. Möglich ist aber | |
laut Artikel 146 die Schaffung einer ganz neuen deutschen Verfassung. Dies | |
wäre etwa erforderlich beim Beitritt Deutschlands zu einem europäischen | |
Bundesstaat („Vereinigte Staaten von Europa“). | |
Einiges hat sich in den vergangenen 70 Jahren aber durchaus am Grundgesetz | |
geändert. Als das Grundgesetz 1949 geschaffen wurde, war Deutschland von | |
den Alliierten besetzt, die Wehrmacht des NS-Staats war aufgelöst. | |
Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bereitete jedoch ab 1950 die Gründung | |
der Bundeswehr vor. Auch die West-Alliierten (USA, Kanada, Großbritannien, | |
Frankreich) verlangten wegen des Ost-West-Konflikts einen deutschen | |
„Wehrbeitrag“. Allerdings protestierten große Teile der deutschen | |
Bevölkerung gegen die geplante Wiederbewaffnung. | |
Zuerst sollte Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Italien und den | |
Benelux-Staaten eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) aufbauen. | |
1954 wurde das Grundgesetz entsprechend geändert. Die EVG scheiterte jedoch | |
im französischen Parlament. Stattdessen trat Deutschland 1955 der Nato bei. | |
Im Grundgesetz wurde nun Artikel 87a eingefügt, der Streitkräfte „zur | |
Verteidigung“ erlaubte. Im Gegenzug beendeten die West-Alliierten die | |
Besatzung. | |
Auch hatten die West-Alliierten in den 1960er Jahren noch Sonderrechte für | |
Notstandsfälle. Durch die Notstandsgesetze gingen die Kompetenzen auf | |
deutsche Stellen über. Im Verteidigungs- und Spannungsfall kann die | |
Bundeswehr nun auch im Inland eingesetzt werden. Beim „inneren Notstand“ | |
darf sie auch bewaffnete Aufständische bekämpfen. | |
Falls der Bundestag nicht mehr arbeitsfähig ist, soll ein 48-köpfiges | |
Notparlament (Gemeinsamer Ausschuss) die Aufgaben übernehmen. Die | |
Verfassungsänderung wurde 1968 mit den Stimmen der damaligen Großen | |
Koalition beschlossen. Weitere Gesetze regeln zum Beispiel Arbeitspflichten | |
im Notstandsfall. | |
## Grundgesetz auch nach Wiedervereinigung geändert | |
Ab Mitte der 1960er Jahre demonstrierte die Außerparlamentarische | |
Opposition gegen die Notstandsgesetze. Sie befürchtete die Unterdrückung | |
von Streiks und den „Griff nach der Diktatur“. Justizminister Gustav | |
Heinemann (SPD) prognostizierte damals: Nach Verabschiedung der Gesetze | |
„spricht kein Mensch mehr davon“. So kam es auch. | |
Mit dem Ende der DDR [3][traten die fünf ostdeutschen Bundesländer der | |
Bundesrepublik bei]. Die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit, aus Anlass | |
der Wiedervereinigung eine neue deutsche Verfassung zu beschließen, wurde | |
nicht genutzt. | |
Stattdessen setzten Bundestag und Bundesrat 1991 eine Gemeinsame | |
Verfassungskommission (GVK) ein. Aus deren Arbeit gingen dann aber nur | |
wenige Grundgesetzänderungen hervor. | |
1992 wurde Artikel 23 zum Europa-Artikel des Grundgesetzes. Dort ist nun | |
geregelt, wie Bundestag und Bundesrat an der EU-Integration mitwirken. 1994 | |
wurden Umweltschutz und Tierschutz in Artikel 20a als neue Staatsziele | |
benannt. Dies hat allerdings nur symbolischen Charakter. | |
## Flüchtlinge erhalten aufgrund von EU-Recht Asyl | |
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es seit 1949 im | |
Grundgesetz. Doch 1993 wurde das Grundrecht unter dem Eindruck | |
rassistischer Krawalle in Rostock und Hoyerswerda weitgehend abgeschafft. | |
Der Satz wurde in einen neuen Artikel 16a verschoben und durch weitere | |
Absätze entwertet. So kann sich niemand auf das Grundrecht berufen, der | |
über einen „sicheren Drittstaat“ einreist. | |
Dass viele Flüchtlinge dennoch in Deutschland Asyl erhalten, beruht auf dem | |
inzwischen entstandenen EU-Asylrecht. Für das Asylverfahren ist zwar in der | |
Regel ein Staat an den EU-Außengrenzen zuständig. Es gibt aber viele | |
Gründe, warum die Zuständigkeit dann doch auf Deutschland übergeht. | |
1949 wollten die Alliierten einen mächtigen Zentralstaat verhindern und | |
haben deshalb eine starke Stellung der Bundesländer durchgesetzt. Im Lauf | |
der Jahrzehnte wurde der Bund aber vor allem in der Gesetzgebung immer | |
wichtiger. | |
Mit der Föderalismusreform wurden 2006 dann Gesetzgebungszuständigkeiten – | |
etwa für Strafvollzug und Versammlungsrecht – auf die Länder | |
zurückverlagert. Im Gegenzug wurden die Vetorechte des Bundesrats bei | |
Bundesgesetzen reduziert. | |
## Immer wieder Änderungen an Zuständigkeiten | |
Im Verhältnis von Bund und Ländern wird ständig mit Grundgesetzänderungen | |
nachjustiert. Anfang 2019 wurde der Digitalpakt umgesetzt, der dem Bund die | |
Finanzierung von Computern in Schulen erlaubt, obwohl die Länder für | |
Schulpolitik zuständig sind. | |
Der Staat darf in die meisten Grundrechte durch Gesetz eingreifen. | |
Allerdings muss er dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Wenn | |
der Staat mehr verlangt, als für seine Zwecke nötig oder angemessen wäre, | |
kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz beanstanden. Das Parlament | |
muss dann nacharbeiten. Meist genügt die Entschärfung von Details. | |
Mitunter bietet das Grundgesetz eine überraschende Lektüre: Obwohl das | |
Prinzip der Verhältnismäßigkeit eines der wichtigsten Elemente des | |
deutschen Verfassungsrechts ist, steht es nicht darin. | |
Der Gedanke stammt ursprünglich aus dem preußischen Polizeirecht. Das | |
Bundesverfassungsgericht wendet ihn seit 1958 regelmäßig bei der | |
Grundrechtsprüfung an. Konkret besteht die Verhältnismäßigkeitsprüfung aus | |
drei Schritten. | |
Erstens: Ist das Gesetz geeignet, sein Ziel zu erreichen? Zweitens: Ist der | |
Eingriff in Grundrechte erforderlich oder gibt es mildere Mittel? Drittens: | |
Ist der Eingriff in Grundrechte angemessen, um den Gesetzeszweck zu | |
bewirken und wird hier zumutbar die Freiheit beschränkt? Der Schwerpunkt | |
der Prüfung liegt auf dem dritten Schritt. | |
## Datenschutz kam erst später dazu | |
Der Datenschutz war 1949, als das Grundgesetz entstand, noch kein Thema. | |
Allerdings prüft das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil | |
1983 das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ – das nicht im | |
Grundgesetz steht. Grundlage hierfür war das Allgemeine | |
Persönlichkeitsrecht, aus dem das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere | |
spezielle Gewährleistungen abgeleitet hat, etwa das Recht auf Privatsphäre, | |
das Recht auf das eigene Bild oder das Recht auf Kenntnis der eigenen | |
Abstammung. | |
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass | |
personenbezogene Daten nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben, gespeichert, | |
verwendet und weitergegeben werden dürfen. | |
2008 entwickelte das Bundesverfassungsgericht ein deutlich strengeres | |
„Computer-Grundrecht“. Heimliche Eingriffe in informationstechnische | |
Systeme sind nur zulässig, bei Anhaltspunkten einer konkreten Gefahr für | |
ein überragend wichtiges Rechtsgut. | |
## Bundeswehr im Ausland | |
Jahrzehntelang herrschte in Deutschland die Ansicht, die Bundeswehr dürfe | |
nur innerhalb des Nato-Gebietes eingesetzt werden. 1994 stellte das | |
Bundesverfassungsgericht dann aber fest, dass auch Einsätze „out of area“ | |
möglich sind, wenn die Bundeswehr auf Grundlage eines UN-Mandats oder im | |
Rahmen der Nato handelt. | |
Um die politische Akzeptanz dafür zu sichern, erfand das | |
Bundesverfassungsgericht zugleich einen Parlamentsvorbehalt für | |
Auslandseinsätze. Der Bundestag muss seitdem grundsätzlich zustimmen, bevor | |
Soldaten der Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden. | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnt es aber ab, zu prüfen, ob ein | |
Auslandseinsatz dem Grundgesetz und dem Völkerrecht entspricht. Für solche | |
Klagen gebe es im Grundgesetz keine Regelung – und die Karlsruher Richter | |
wollen auch keine erfinden. | |
19 May 2019 | |
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