| # taz.de -- 70 Jahre Grundgesetz: In guter Verfassung | |
| > Das Grundgesetz ist in den 70 Jahren seiner Existenz gut gealtert. Warum | |
| > es immer noch hervorragende Dienste leistet und wo es sich verändert hat. | |
| Bild: Und jetzt alle: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ | |
| Es liegt eine gespannte Unsicherheit in der Luft. AfD, Trump, Brexit – die | |
| westlichen Demokratien werden fragil. Vielleicht deshalb findet zurzeit ein | |
| eigentlich langweiliges Jubiläum – 70 Jahre Grundgesetz – erstaunlich viel | |
| Aufmerksamkeit. Am Grundgesetz [1][kann man sich festhalten.] | |
| Verfassungspatriotismus ist plötzlich mehr als ein ziviles Gegenbild zum | |
| rechten Nationalismus. | |
| Dabei lässt sich die Wirkung des Grundgesetzes nicht nur mit dem Text | |
| allein erklären. Noch wichtiger ist seine Interpretation durch das | |
| Bundesverfassungsgericht und die Bereitschaft der Gesellschaft, die | |
| Karlsruher Urteile zu akzeptieren. | |
| Das Grundgesetz besteht, grob gesagt, aus zwei Teilen. Die ersten 19 | |
| Artikel enthalten die Grundrechte der Bürger gegen den Staat. Die übrigen | |
| Artikel regeln das Binnenleben des Staates: das Verhältnis von Regierung | |
| und Parlament, die Rechte der Opposition, das Zusammenspiel von Bund und | |
| Ländern. Wie bei einer Verfassung üblich, können diese (auf Dauer | |
| angelegten) Regeln nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. | |
| Dabei sind beim Grundgesetz einige Fehler der Weimarer Verfassung vermieden | |
| worden. Es gibt keinen starken Reichspräsidenten, der die Macht an sich | |
| ziehen und mit Notverordnungen regieren kann. Dafür ist die Bundesregierung | |
| besonders stabil ausgestaltet. | |
| ## Bundesverfassungsgericht ist beliebt | |
| Sie kann nur gestürzt werden, wenn der Bundestag zugleich eine andere | |
| Regierung wählt (durch ein konstruktives Misstrauensvotum). Die Grundrechte | |
| verpflichten nicht mehr nur die Verwaltung, sondern auch den Gesetzgeber. | |
| Auch ein Verfassungsgericht wurde erst mit dem Grundgesetz eingeführt. | |
| Eine Verfassung ist an vielen Punkten bewusst vage formuliert, vor allem im | |
| Grundrechtsteil. Sie gibt dem Gesetzgeber nur einen Rahmen vor und soll | |
| auch neue Entwicklungen erfassen. Das Bundesverfassungsgericht | |
| konkretisiert dann aus dem Verfassungstext die jeweils geltenden Maßstäbe. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat seine Aufgabe immer darin gesehen, einen | |
| offenen demokratischen Diskurs zu sichern. Es hat das Parlament gegen die | |
| Regierung gestärkt, die Opposition gegen die Mehrheitsfraktionen und die | |
| außerparlamentarischen Kräfte gegen die etablierte Politik. | |
| ## Menschen haben „Achtungsanspruch“ | |
| Diese Karlsruher Machtkontrolle wird auch weithin akzeptiert. Das | |
| Bundesverfassungsgericht ist sogar eines der beliebtesten Staatsorgane, | |
| weit vor Regierung und Parlament. Das ist natürlich gut für die | |
| Integrationswirkung der Verfassung. Selbst die AfD beruft sich trotz aller | |
| Systemopposition gern auf das Grundgesetz und das Verfassungsgericht. | |
| Zugleich liegt in der deutschen Verfassungsfixierung allerdings auch eine | |
| Gefahr. In Deutschland war das scheinbar eherne Recht immer schon | |
| angesehener als der laute demokratische Streit. Fast mit Schadenfreude wird | |
| in der Bevölkerung deshalb quittiert, wenn die Verfassungsrichterinnen und | |
| -richter wieder einmal ein Gesetz beanstanden – auch wenn es dabei meist | |
| nur um Details geht. | |
| Wer die freiheitliche Verfassung von innen aushöhlen will, wird also nicht | |
| unbedingt versuchen, das Grundgesetz abzuschaffen, sondern das | |
| Bundesverfassungsgericht unter seine Kontrolle zu bringen. | |
| Viele Grundrechte dienen dazu, den offenen gesellschaftlichen Diskurs zu | |
| schützen. Die wichtigsten Elemente: | |
| ## Menschenwürde (Artikel 1) | |
| „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses Versprechen steht gleich | |
| in Artikel 1 des Grundgesetzes, als große Abkehr vom NS-Staat. | |
| Der Mensch darf deshalb nicht zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns | |
| gemacht werden. Er hat einen „Achtungsanspruch“, allein weil er ein Mensch | |
| ist. Das gilt auch bei Hilfsbedürftigkeit sowie am Lebensanfang und -ende. | |
| Die Menschenwürde-Garantie ist das stärkste aller Grundrechte. Sie darf | |
| weder durch Gesetze eingeschränkt noch mit anderen Verfassungswerten | |
| abgewogen werden. Deshalb ist zum Beispiel Folter immer verboten, auch zur | |
| Rettung von Menschenleben. | |
| ## Gleichheit (Artikel 3) | |
| „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Artikel 3. Dieser | |
| allgemeine Gleichheitssatz bedeutet laut Bundesverfassungsgericht, dass | |
| „wesentlich Gleiches“ gleich zu behandeln ist und „wesentlich Ungleiches�… | |
| ungleich. Ungleichbehandlungen sind gerechtfertigt, wenn dafür ein | |
| sachlicher Grund besteht. Es geht also um ein Verbot von Willkür. | |
| Daneben enthält Artikel 3 auch spezielle Gleichheitssätze: Ausdrücklich | |
| verboten ist zum Beispiel die Benachteiligung wegen des Geschlechts, des | |
| Glaubens, der „Rasse“ und der politischen Anschauung. Seit 1994 ist hier | |
| auch die „Behinderung“ erwähnt. Die sexuelle Orientierung fehlt noch. | |
| Für die Durchsetzung der [2][Gleichberechtigung von Frauen und Männern] hat | |
| der Staat seit 1994 sogar einen Verfassungsauftrag. Deshalb sind | |
| Frauenquoten zulässig. | |
| ## Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Artikel 5, 8) | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungs-, Presse- und | |
| Versammlungsfreiheit als „schlechthin konstituierend“ für einen | |
| freiheitlichen demokratischen Staat eingestuft. Vor allem diese drei | |
| Grundrechte sichern den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Eingriffe sind | |
| auf gesetzlicher Grundlage zwar möglich, doch das Bundesverfassungsgericht | |
| kontrolliert hier besonders streng. | |
| Geschützt sind jeweils Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Lügen sind | |
| nicht geschützt. Presseorgane müssen zudem ihre Informanten nicht nennen. | |
| Diese Grundrechte gelten auch für Extremisten. Auf die Pressefreiheit | |
| können sich Medien aller Qualität und Ausrichtung berufen. | |
| ## Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat (Artikel 20) | |
| Artikel 20 legt fest, welche Art von Staat die Bundesrepublik sein soll. | |
| Einzelheiten zur Gestaltung von Demokratie und Rechtsstaat finden sich dann | |
| in vielen anderen Artikeln des Grundgesetzes. Die Gestaltung des | |
| Sozialstaats ist dagegen weithin dem Gesetzgeber überlassen. | |
| ## Ewigkeitsklausel (Artikel 79) | |
| Auch das Grundgesetz kann geändert werden. Erforderlich ist eine | |
| Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Einige Bestimmungen sind | |
| davon aber ausgenommen. Dazu gehören die Garantie der Menschenwürde und die | |
| Festlegung der Bundesrepublik als Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat und | |
| Sozialstaat. Eine andere Ausgestaltung der Demokratie, etwa durch | |
| Einführung von Volksentscheiden, ist aber durchaus möglich. | |
| Diese sogenannte Ewigkeitsklausel kann laut Bundesverfassungsgericht nicht | |
| abgeschafft werden, auch nicht per Verfassungsänderung. Möglich ist aber | |
| laut Artikel 146 die Schaffung einer ganz neuen deutschen Verfassung. Dies | |
| wäre etwa erforderlich beim Beitritt Deutschlands zu einem europäischen | |
| Bundesstaat („Vereinigte Staaten von Europa“). | |
| Einiges hat sich in den vergangenen 70 Jahren aber durchaus am Grundgesetz | |
| geändert. Als das Grundgesetz 1949 geschaffen wurde, war Deutschland von | |
| den Alliierten besetzt, die Wehrmacht des NS-Staats war aufgelöst. | |
| Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) bereitete jedoch ab 1950 die Gründung | |
| der Bundeswehr vor. Auch die West-Alliierten (USA, Kanada, Großbritannien, | |
| Frankreich) verlangten wegen des Ost-West-Konflikts einen deutschen | |
| „Wehrbeitrag“. Allerdings protestierten große Teile der deutschen | |
| Bevölkerung gegen die geplante Wiederbewaffnung. | |
| Zuerst sollte Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Italien und den | |
| Benelux-Staaten eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) aufbauen. | |
| 1954 wurde das Grundgesetz entsprechend geändert. Die EVG scheiterte jedoch | |
| im französischen Parlament. Stattdessen trat Deutschland 1955 der Nato bei. | |
| Im Grundgesetz wurde nun Artikel 87a eingefügt, der Streitkräfte „zur | |
| Verteidigung“ erlaubte. Im Gegenzug beendeten die West-Alliierten die | |
| Besatzung. | |
| Auch hatten die West-Alliierten in den 1960er Jahren noch Sonderrechte für | |
| Notstandsfälle. Durch die Notstandsgesetze gingen die Kompetenzen auf | |
| deutsche Stellen über. Im Verteidigungs- und Spannungsfall kann die | |
| Bundeswehr nun auch im Inland eingesetzt werden. Beim „inneren Notstand“ | |
| darf sie auch bewaffnete Aufständische bekämpfen. | |
| Falls der Bundestag nicht mehr arbeitsfähig ist, soll ein 48-köpfiges | |
| Notparlament (Gemeinsamer Ausschuss) die Aufgaben übernehmen. Die | |
| Verfassungsänderung wurde 1968 mit den Stimmen der damaligen Großen | |
| Koalition beschlossen. Weitere Gesetze regeln zum Beispiel Arbeitspflichten | |
| im Notstandsfall. | |
| ## Grundgesetz auch nach Wiedervereinigung geändert | |
| Ab Mitte der 1960er Jahre demonstrierte die Außerparlamentarische | |
| Opposition gegen die Notstandsgesetze. Sie befürchtete die Unterdrückung | |
| von Streiks und den „Griff nach der Diktatur“. Justizminister Gustav | |
| Heinemann (SPD) prognostizierte damals: Nach Verabschiedung der Gesetze | |
| „spricht kein Mensch mehr davon“. So kam es auch. | |
| Mit dem Ende der DDR [3][traten die fünf ostdeutschen Bundesländer der | |
| Bundesrepublik bei]. Die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit, aus Anlass | |
| der Wiedervereinigung eine neue deutsche Verfassung zu beschließen, wurde | |
| nicht genutzt. | |
| Stattdessen setzten Bundestag und Bundesrat 1991 eine Gemeinsame | |
| Verfassungskommission (GVK) ein. Aus deren Arbeit gingen dann aber nur | |
| wenige Grundgesetzänderungen hervor. | |
| 1992 wurde Artikel 23 zum Europa-Artikel des Grundgesetzes. Dort ist nun | |
| geregelt, wie Bundestag und Bundesrat an der EU-Integration mitwirken. 1994 | |
| wurden Umweltschutz und Tierschutz in Artikel 20a als neue Staatsziele | |
| benannt. Dies hat allerdings nur symbolischen Charakter. | |
| ## Flüchtlinge erhalten aufgrund von EU-Recht Asyl | |
| „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es seit 1949 im | |
| Grundgesetz. Doch 1993 wurde das Grundrecht unter dem Eindruck | |
| rassistischer Krawalle in Rostock und Hoyerswerda weitgehend abgeschafft. | |
| Der Satz wurde in einen neuen Artikel 16a verschoben und durch weitere | |
| Absätze entwertet. So kann sich niemand auf das Grundrecht berufen, der | |
| über einen „sicheren Drittstaat“ einreist. | |
| Dass viele Flüchtlinge dennoch in Deutschland Asyl erhalten, beruht auf dem | |
| inzwischen entstandenen EU-Asylrecht. Für das Asylverfahren ist zwar in der | |
| Regel ein Staat an den EU-Außengrenzen zuständig. Es gibt aber viele | |
| Gründe, warum die Zuständigkeit dann doch auf Deutschland übergeht. | |
| 1949 wollten die Alliierten einen mächtigen Zentralstaat verhindern und | |
| haben deshalb eine starke Stellung der Bundesländer durchgesetzt. Im Lauf | |
| der Jahrzehnte wurde der Bund aber vor allem in der Gesetzgebung immer | |
| wichtiger. | |
| Mit der Föderalismusreform wurden 2006 dann Gesetzgebungszuständigkeiten – | |
| etwa für Strafvollzug und Versammlungsrecht – auf die Länder | |
| zurückverlagert. Im Gegenzug wurden die Vetorechte des Bundesrats bei | |
| Bundesgesetzen reduziert. | |
| ## Immer wieder Änderungen an Zuständigkeiten | |
| Im Verhältnis von Bund und Ländern wird ständig mit Grundgesetzänderungen | |
| nachjustiert. Anfang 2019 wurde der Digitalpakt umgesetzt, der dem Bund die | |
| Finanzierung von Computern in Schulen erlaubt, obwohl die Länder für | |
| Schulpolitik zuständig sind. | |
| Der Staat darf in die meisten Grundrechte durch Gesetz eingreifen. | |
| Allerdings muss er dabei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Wenn | |
| der Staat mehr verlangt, als für seine Zwecke nötig oder angemessen wäre, | |
| kann das Bundesverfassungsgericht das Gesetz beanstanden. Das Parlament | |
| muss dann nacharbeiten. Meist genügt die Entschärfung von Details. | |
| Mitunter bietet das Grundgesetz eine überraschende Lektüre: Obwohl das | |
| Prinzip der Verhältnismäßigkeit eines der wichtigsten Elemente des | |
| deutschen Verfassungsrechts ist, steht es nicht darin. | |
| Der Gedanke stammt ursprünglich aus dem preußischen Polizeirecht. Das | |
| Bundesverfassungsgericht wendet ihn seit 1958 regelmäßig bei der | |
| Grundrechtsprüfung an. Konkret besteht die Verhältnismäßigkeitsprüfung aus | |
| drei Schritten. | |
| Erstens: Ist das Gesetz geeignet, sein Ziel zu erreichen? Zweitens: Ist der | |
| Eingriff in Grundrechte erforderlich oder gibt es mildere Mittel? Drittens: | |
| Ist der Eingriff in Grundrechte angemessen, um den Gesetzeszweck zu | |
| bewirken und wird hier zumutbar die Freiheit beschränkt? Der Schwerpunkt | |
| der Prüfung liegt auf dem dritten Schritt. | |
| ## Datenschutz kam erst später dazu | |
| Der Datenschutz war 1949, als das Grundgesetz entstand, noch kein Thema. | |
| Allerdings prüft das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil | |
| 1983 das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ – das nicht im | |
| Grundgesetz steht. Grundlage hierfür war das Allgemeine | |
| Persönlichkeitsrecht, aus dem das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere | |
| spezielle Gewährleistungen abgeleitet hat, etwa das Recht auf Privatsphäre, | |
| das Recht auf das eigene Bild oder das Recht auf Kenntnis der eigenen | |
| Abstammung. | |
| Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass | |
| personenbezogene Daten nur auf gesetzlicher Grundlage erhoben, gespeichert, | |
| verwendet und weitergegeben werden dürfen. | |
| 2008 entwickelte das Bundesverfassungsgericht ein deutlich strengeres | |
| „Computer-Grundrecht“. Heimliche Eingriffe in informationstechnische | |
| Systeme sind nur zulässig, bei Anhaltspunkten einer konkreten Gefahr für | |
| ein überragend wichtiges Rechtsgut. | |
| ## Bundeswehr im Ausland | |
| Jahrzehntelang herrschte in Deutschland die Ansicht, die Bundeswehr dürfe | |
| nur innerhalb des Nato-Gebietes eingesetzt werden. 1994 stellte das | |
| Bundesverfassungsgericht dann aber fest, dass auch Einsätze „out of area“ | |
| möglich sind, wenn die Bundeswehr auf Grundlage eines UN-Mandats oder im | |
| Rahmen der Nato handelt. | |
| Um die politische Akzeptanz dafür zu sichern, erfand das | |
| Bundesverfassungsgericht zugleich einen Parlamentsvorbehalt für | |
| Auslandseinsätze. Der Bundestag muss seitdem grundsätzlich zustimmen, bevor | |
| Soldaten der Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden. | |
| Das Bundesverfassungsgericht lehnt es aber ab, zu prüfen, ob ein | |
| Auslandseinsatz dem Grundgesetz und dem Völkerrecht entspricht. Für solche | |
| Klagen gebe es im Grundgesetz keine Regelung – und die Karlsruher Richter | |
| wollen auch keine erfinden. | |
| 19 May 2019 | |
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